Beantwortung zur Anfrage
529/2020
Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart,
04/27/2021
Der Oberbürgermeister
GZ:
OB 4810-00
Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
SPD-Gemeinderatsfraktion
Datum
12/11/2020
Betreff
Wohngeldstärkung zum 1.1.2020: Was hat die Leistungsverbesserung für Stuttgarter Haushalte gebracht?
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
1. Wie viele Haushalte haben in Stuttgart einen Anspruch auf Wohngeld?
Die amtliche Wohngeldstatistik des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg erscheint erfahrungsgemäß frühestens im Juli des folgenden Jahres. Die amtliche Statistik für 2020 liegt daher noch nicht vor. Bezüglich der Wohngeldempfängerhaushalte spiegelt sie zudem aufgrund des Stichtages 31.12. des jeweiligen Statistikjahres nicht die Reichweite des Wohngeldes wider, da alle Haushalte außer Betracht bleiben, die nur zwischen Januar und November Wohngeld bezogen haben. Die nachfolgenden internen Zahlen sind daher nicht vergleichbar, da sie eine andere Bemessungsgrundlage haben.
In Stuttgart erhielten im Laufe des Gesamtjahres 2020 aufgrund des Wohngeldstär-kungsgesetzes 5.358 unterschiedliche Haushalte mit zusammen 12.511 Haushaltsmitgliedern Wohngeld. An diese Haushalte wurden 11,03 Mio. Euro (2019: 8,17 Mio. Euro) Wohngeld und damit 35% mehr als im Vorjahr ausbezahlt.
Das Wohngeldstärkungsgesetz hat nur bezüglich der Höhe der Auszahlungen die Entwertung des Wohngeldes seit der vorherigen Anpassung zum 01.01.2016 kompensiert. Die Zahl der im Gesamtjahr erreichten Haushalte blieb aber auch nach dem Wohngeldstärkungsgesetz unter der Zahl der Haushalte 2016 (5.748 Haushalte mit 12.583 Haushaltsmitgliedern).
2. Wie viele Haushalte haben in Stuttgart im Jahr 2020 Wohngeld beantragt?
In 2020 wurden insgesamt 14.151 Wohngeldanträge (Vorjahr 11.308) und damit 25 % mehr Anträge als 2019 gestellt. Diese Erhöhung resultiert zum Teil auch aus einer höheren Anzahl von mehrfachen Anträgen aufgrund von kürzeren Bewilligungszeiträumen, zum Beispiel aus der Befristung von Kurzarbeitergeld.
3. Wie viele Antragsteller sind Mieter und wie viele Eigentümer selbst genutzten Wohnraums?
und
4. Wie viele Haushalte haben Wohngeld in welche Höhe im Jahr 2020 erhalten?
Der Anteil der Lastenzuschussfälle von Wohngeld für Eigentümer hat sich in den letzten Jahren auf niedrigem Niveau erhöht und zwar von früher ca. 1,5 % auf ca. 3,3 % der Fälle in 2019. Der Anteil der Mietzuschussfälle betrug in 2019 daher 96,7 %. Zahlen für 2020 liegen hierfür und bezüglich der Wohngeldhöhe nach Haushaltsgröße noch nicht vor. Soweit bis dahin vorhanden, werden diese im Geschäftsbericht des Sozialamts nachgereicht.
In 2020 betrug der durchschnittliche Zahlbetrag pro monatlicher Einzelauszahlung 292 EUR.
Dr. Frank Nopper
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