Beantwortung zur Anfrage
24/2011
Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart,
11/17/2011
Der Oberbürgermeister
GZ:
OB 4300 - 02
Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
FDP-Gemeinderatsfraktion
Datum
01/27/2011
Betreff
Verblisterung
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
Einleitende Informationen:
Die Kosmas-Apotheke Ostfildern ist eine von 6 Apotheken im Verbund Dieser Verbund kann insgesamt 16 Städte und Gemeinden bedienen. Wobei mindestens eine Apotheke als Fachapotheke für Offizinpharmacie ausgewiesen ist.
Die SchwabenBLISTER GmbH, hervorgegangen aus dem Blisterbetrieb der Kosmas Apotheke Ostfildern, erbringt als für Baden-Württemberg zuständiger Kooperationspartner der a.novum Blisterzentrum Berlin/Brandenburg GmbH & Co. KG alle notwendigen, praxiserprobten Dienstleistungen und Systemlösungen für die erfolgreiche Implementierung des ApoBlisters in den Pflegeeinrichtungen und Partnerapotheken sowie die laufende Betreuung. Unter Vermittlung und Organisation der SchwabenBLISTER GmbH kann eine Belieferung der Apotheken in Baden-Württemberg vor Ort mit ApoBlistern durchgeführt werden.
Der Aspekt des Verblisterns hat folgende Qualitäten:
1. Verwechslungen von Arzneimitteln beim Stellen der Medikamente sind ausge-
schlossen
2. Flexibilität durch mehrere, frei wählbare Einnahmezeitpunkte und adäquate
Berücksichtigung von Einnahmezeitpunkten (vor, während oder nach dem Essen!!)
3. Umfassende, lückenlose Dokumentation der bewohnerbezogenen Arzneimittelver-
ordnung und Arzneimittelausgabe inkl. Chargenrückverfolgung
4. Eindeutige Zuordnung von Arzneimitteln, Dosierungen und Einnahmehinweisen
für Bewohner, Pflegekräfte und behandelnde Ärzte
5. Hygienische Produktion im Gegensatz zum "händischen Richten" durch eine
Pflegefachkraft im Pflegeheim
Beantwortung der Fragen aus dem Antrag:
1.
Welche Erfahrungen mit der Verblisterung im Bezug auf die Arbeitsentlastung der Pflegemitarbeiter des ELW liegen vor?
Insgesamt wird eine Arbeitsentlastung wahrgenommen, da jetzt nur noch die Non-Blister-Medikamente durch die Einrichtung gerichtet werden müssen und für diejenigen Bewohner, die nicht durch die Kosmas-Apotheke beliefert werden möchten. Die Pflegefachkräfte waren wöchentlich mindestens einen halben Tag mit dem Richten der Dauermedikationen der Bewohner beschäftigt. Sie waren in dieser Zeit nicht ansprechbar für Bewohner, Angehörige und Mitarbeiter und weitere Personen, z. B. Ärzte. Trotzdem kam es zu häufigen Störungen und somit zu Konzentrationsverlust. Die Folge waren immer wieder falsch gerichtete Medikamente. Durch ein ebenso zeitintensives ressourcenbindendes Kontrollsystem konnten diese in der Regel behoben werden.
Durch das maschinelle Richten der Medikamente entfällt diese häufigste Fehlerquelle.
Ein weiterer deutlich zu verspürender entlastender Aspekt ist das Rezeptmanagement, das ebenfalls die Apotheke übernimmt. Die Pflegefachkräfte haben immer noch die Kontrollverantwortung, so behalten sie den Bezug zum Medikament, welche jeweils auf den Blistertütchen auch vermerkt sind. Insgesamt kommt die so gewonnene Zeit den Bewohnern zugute. Des weiteren spielt der hygienische Aspekt noch eine Rolle. Die Medikamente wurden im offenen Medikamententöpfchen zum Bewohner getragen. Nun erhält er das verschlossene Blistertütchen. Dieses wird erst direkt vor Einnahme geöffnet.
2.
Welche zusätzlichen Kosten entstehen dem ELW durch die Dienstleistung Verblisterung?
In der Zeit vom 01.01.2010 bis 31.12.2010 entstanden für den Gesamt-ELW für die Verblisterung Kosten in Höhe von 4.188 EUR. Für die Verblisterungsleistung werden dem ELW nach Umstellung aller Pflegeeinrichtungen und Teilnahme aller Bewohnerinnen und Bewohner der vollstationären Pflege jährlich Kosten in Höhe von rund 30.000 EUR entstehen.
3a.
Wer nimmt die medizinisch verordnete Medikationsänderung vor, der Verblisterer oder das Pflegepersonal vor Ort?
Die Medikationsänderung des Arztes wird nach Eingabe in das pflegeheimeigene Dokumentationssystem an die Apotheke gefaxt. Ein Sendebericht wird erstellt und zusammen mit der Änderungsmeldung abgelegt. Die Medikationsänderung nimmt somit generell die Apotheke vor. Je nach Stand der Blisterwoche kann die
Änderung auch direkt durch die Einrichtung erfolgen (z.B. wenn bei aktueller ärztlicher Anordnung ein Medikament abgesetzt wurde, dann entnimmt die Einrichtung die Tablette, sollten nur noch 2 Blistertage bestehen. Zu Beginn einer Blisterwoche wird dies ansonsten der Apotheke gemeldet und diese verblistert dann neu).
3b.
Entstehen dem ELW dadurch zusätzliche Kosten?
Dem ELW entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Die Befürchtung, dass dem Pflegepersonal durch die Verblisterung der Bezug zur einzelnen Tablette verloren geht, kann nach bisherigen Erfahrungen im ELW nicht geteilt werden. Alle notwendigen Angaben können dem Blistertütchen entnommen werden. Bewohner und Angehörige können sofort nachvollziehen, was welche Tablette ist und für welchen Anwendungsbereich diese Tablette steht. Außerdem entsteht durch die maschinelle Verblisterung ein hoher Sicherheits- und Hygienestandard, der in jedem anderen System nicht gegeben ist.
Dass Säfte, Tropfen, Gelee und Pasten nach wie vor händisch gerichtet werden müssen hat nichts mit der Verblisterung als solche zu tun. Dieser Aufwand ergibt sich generell, ob nun verblistert wird oder auch nicht.
Dr. Wolfgang Schuster
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