Stellungnahme zum Antrag
131/2014

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 10/01/2014
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 1208-04.04



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    CDU-Gemeinderatsfraktion
Datum
    04/11/2014
Betreff
    Der Elektromobilität auch mittels Fahrschulkursen Vorschub leisten
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:


Zu 1.

Grundsätzlich spricht nichts dagegen, mit einem Elektroauto die Fahrstunden und auch die Prüfungsfahrt zu absolvieren. Damit der Prüfer Platz hat, muss der Fahrschulwagen mindestens vier Sitze und ebenso viele Türen haben. Der Fahrzeuginnenraum darf nicht zu knapp bemessen sein und das Auto muss wenigstens 130 km/h schnell fahren können. Diese Bedingungen werden von vielen Elektroautos erreicht.

Allerdings spielt der Umgang mit dem Thema Elektromobilität nach Einschätzung der Verwaltung derzeit in den Stuttgarter Fahrschulen noch keine entscheidende Rolle. Maßgebende Gründe dafür sind vor allem die hohen Anschaffungskosten der Fahrzeuge und deren eingeschränkter Wirkungskreis und die Begrenzung des Führerscheins auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe bei den Fahrerlaubniserwerbern (Elek- trofahrzeuge sind ausschließlich mit Automatikgetriebe ausgestattet).

Zwei Forschungsprojekte in Ulm und Kempten befassen sich derzeit mit dem Einsatz von E-Fahrzeugen im Fahrschulunterricht:

- Das im Schaufenster LivingLab Baden-Württemberg geförderte und vom Weiterbildungszentrum für innovative Energietechnologien e.V. organisierte Projekt „E-Fahrschule“ führt Fort- und Weiterbildungen mit Fahrlehrer/innen zum Thema Elektromobilität durch. Zur konkreten Schulung auf E-Fahrzeugen stehen den mitwirkenden Fahrschulen gemeinsam 4 E-Autos zur Verfügung.

- Ein Forschungsprojekt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Kempten befasst sich seit einiger Zeit mit dem Einsatz von Elektroautos im Fahrschulunterricht. Dazu hat die Hochschule ein Elektroauto für den Einsatz im Unterricht an drei Kemptner Fahrschulen übergeben. Fahranfänger erhalten so frühzeitig Zugang zur Elektromobilität. Ziel ist, die elektrischen Fahrzeuge an die Bedürfnisse und Erwartungen der Fahrerinnen/Fahrer von morgen anzupassen. Um die Anforderungen herauszufinden, füllen die Fahrschüler nach jeder Fahrt einen Fragebogen aus. Durch den Einsatz im Unterricht werden Hemmungen vor der neuen Technik abgebaut.


Der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. teilte mit, dass das Thema Elektromobilität in Theorie und Praxis bereits seit Jahren integraler Bestandteil der Fahrlehrerausbildung an den Fahrlehrerausbildungsstätten des Landes ist und bei den Fahrlehrern auf großes Interesse stößt. In Zusammenarbeit und Kooperation mit der Mercedes Benz Driving Academy gibt es im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen nach § 33a Fahrlehrergesetz gezielte Bausteine zum Thema „Elektromobilität/-Alternative Antriebe“.

Der Einfluss der Landeshauptstadt Stuttgart auf den Betrieb von Fahrschulen beschränkt sich auf die gesetzlichen Vorgaben des bundesrechtlich geregelten Fahrlehrer- und Fahrschulrechts. Vorgaben zum Einsatz von Elektrofahrzeugen können nicht gemacht werden.


Zu 2.

Aus Sicht der Verwaltung ist die Zulässigkeit der gewerblichen Vermietung von E-Fahrschulwagen durch die Stadt nach den gemeindewirtschaftsrechtlichen Bestimmungen zumindest fraglich (vgl. § 102 GemO). Zudem könnte das Beihilferecht der Europäischen Union einer Bereitstellung von E-Fahrschulwagen aus öffentlichen Mitteln entgegenstehen. Hierfür stehen auch keine Haushaltsmittel (Beschaffung eines Fahrzeuges) und personelle Ressourcen (Vermittlung des Fahrzeugs an Fahrschulen, Betreuungsaufwand) zur Verfügung. Die Verwaltung kann sich allenfalls dafür einsetzen, bessere Rahmenbedingungen für den Einsatz von Elektro-Fahrzeugen zu schaffen. In diesem Zusammenhang kommt dem stadtinternen Projekt 2Move2 eine besondere Rolle zu.

Die Stadtwerke Stuttgart begrüßen alle Initiativen, die das Thema Elektromobilität befördern. Sollte es zu einem Kooperationsmodell der Stuttgarter Fahrschulen beim Thema Elektromobilität kommen, könnte ein Baustein die kostenlose Bereitstellung des benötigten Fahrstroms durch die Stadtwerke mit 100prozentigem Ökostrom sein.
Voraussetzung für jedes weiterreichende finanzielle Engagement der Stadtwerke im Bereich Elektromobilität sind wirtschaftlich tragfähige Geschäftsmodelle. Diese liegen aus Sicht der Stadtwerke zum heutigen Stand nicht vor, werden sich aber in Zukunft mit der Gestaltung und Umsetzung der Urbanen Energiewende in Stuttgart (z.B. Smart Home, Smart City) ergeben. In diesen Prozess bringen sich die Stadtwerke tatkräftig ein.

Das Referat Koordination und Planung des Oberbürgermeisters hat für das Thema Elektromobilität eine Veranstaltungsreihe für die Stadtbezirke konzipiert. Ziel dieser Veranstaltungsreihe ist es, die Bürgerinnen und Bürger über die Vorteile der Elek-tromobilität, die Arten von E-Fahrzeugen, die im Stadtbezirk vorhandenen Angebote sowie allgemein über die technischen und rechtlichen Grundlagen zu informieren. Bei diesen Veranstaltungen können auch verschiedene E-Fahrzeuge vor Ort getestet werden. Die erste Informationsveranstaltung fand am 11. Juli 2014 in Stuttgart-Stammheim statt. Weitere Veranstaltungen werden im Laufe der nächsten 2 ½ Jahre in verschiedenen Stadtbezirken in enger Zusammenarbeit mit den Bezirksämtern organisiert.





Fritz Kuhn

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