Grundsätzlich spricht nichts dagegen, mit einem Elektroauto die Fahrstunden und auch die Prüfungsfahrt zu absolvieren. Damit der Prüfer Platz hat, muss der Fahrschulwagen mindestens vier Sitze und ebenso viele Türen haben. Der Fahrzeuginnenraum darf nicht zu knapp bemessen sein und das Auto muss wenigstens 130 km/h schnell fahren können. Diese Bedingungen werden von vielen Elektroautos erreicht.
Allerdings spielt der Umgang mit dem Thema Elektromobilität nach Einschätzung der Verwaltung derzeit in den Stuttgarter Fahrschulen noch keine entscheidende Rolle. Maßgebende Gründe dafür sind vor allem die hohen Anschaffungskosten der Fahrzeuge und deren eingeschränkter Wirkungskreis und die Begrenzung des Führerscheins auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe bei den Fahrerlaubniserwerbern (Elek- trofahrzeuge sind ausschließlich mit Automatikgetriebe ausgestattet). Zwei Forschungsprojekte in Ulm und Kempten befassen sich derzeit mit dem Einsatz von E-Fahrzeugen im Fahrschulunterricht: - Das im Schaufenster LivingLab Baden-Württemberg geförderte und vom Weiterbildungszentrum für innovative Energietechnologien e.V. organisierte Projekt „E-Fahrschule“ führt Fort- und Weiterbildungen mit Fahrlehrer/innen zum Thema Elektromobilität durch. Zur konkreten Schulung auf E-Fahrzeugen stehen den mitwirkenden Fahrschulen gemeinsam 4 E-Autos zur Verfügung.
- Ein Forschungsprojekt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Kempten befasst sich seit einiger Zeit mit dem Einsatz von Elektroautos im Fahrschulunterricht. Dazu hat die Hochschule ein Elektroauto für den Einsatz im Unterricht an drei Kemptner Fahrschulen übergeben. Fahranfänger erhalten so frühzeitig Zugang zur Elektromobilität. Ziel ist, die elektrischen Fahrzeuge an die Bedürfnisse und Erwartungen der Fahrerinnen/Fahrer von morgen anzupassen. Um die Anforderungen herauszufinden, füllen die Fahrschüler nach jeder Fahrt einen Fragebogen aus. Durch den Einsatz im Unterricht werden Hemmungen vor der neuen Technik abgebaut.