Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag
225/2014
Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart,
11/07/2014
Der Oberbürgermeister
GZ:
OB 5013-08.07
Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
SPD-Gemeinderatsfraktion
Datum
08/18/2014
Betreff
Defibrillatoren können Leben retten.
Wie ist der Stand der Dinge in Stuttgart?
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
Zu Frage 1 und 2:
Gibt es in der Stadtverwaltung ein Überblick, wo öffentlich zugängliche Geräte stehen?
Welche öffentlichen Gebäude und Einrichtungen sind mit Defibrillatoren ausgerüstet und wie ist das dort eingesetzte Personal für den Einsatz geschult?
In der Integrierten Leitstelle Stuttgart (ILS) sind derzeit 13 Standorte von Firmen und Vereinen hinterlegt, bei denen öffentlich zugängliche Defibrillatoren vorhanden sind. Der Zugriff auf diese Defibrillatoren muss von der ILS freigeschaltet werden. Der Hinweis auf die Notwendigkeit der Benutzung sowie die Freischaltung erfolgen über das Telefonnetz.
Im Rathauskomplex (Rathaus, Rathauspassage 2 und Eberhardstr. 6-8) stehen 2 Frühdefibrillationsgeräte zur Verfügung, die im September 2002 beschafft wurden. Sie befinden sich in den Sanitätsräumen (Rathaus, Raum 152, Rathauspassage 2, Raum 20). Durch Schilder an den Zugangstüren der Sanitätsräume wird auf die Aufbewahrung der Geräte in den Räumen hingewiesen. Die Geräte werden einmal jährlich durch eine Fachfirma gewartet. Zudem wird in regelmäßigen Abständen die Funktionsfähigkeit überprüft.
Die Ersthelferinnen und Ersthelfer des Rathauses werden zum einen beim Ersthelfer-Grundkurs, zum anderen beim Ersthelfer-Auffrischungskurs durch professionelle Referenten an Defibrillatoren geschult. Die Defibrillatoren sind sowohl den Ersthelferinnen und Ersthelfern des Rathauses als auch externen Helferinnen und Helfern jederzeit zugänglich. Der Zugang erfolgt entweder durch entsprechende Schlüsselprogrammierungen (elektronische Schließanlage) oder durch Schlüsselkästen an den Sanitätsraum-Eingängen (Scheibe einschlagen).
Weitere Informationen über Defibrillatoren in nicht-städtischen öffentlichen Einrichtungen oder Gebäuden liegen der Verwaltung nicht vor.
Zu Frage 3 und 4:
Hat sich Stuttgart für eine schnelle Standortsuche mittels Smartphone dem „Defi-Netzwerk“ angeschlossen und gibt es Überlegungen, verstärkt im öffentlichen Raum auf die Standorte hinzuweisen?
Notwendig erscheint uns in jedem Fall eine gezielte Aktion, um vorhandene Standorte und Verwendung bekannter zu machen, umso schnellere Hilfe im Bedarfsfall zu ermöglichen. Die Verwaltung macht hierfür zeitnah geeignete Vorschläge. Ebenso soll aufgezeigt werden, wie Versorgungslücken geschlossen werden können.
Definetz e. V. bietet im Internet unter
http://defikataster.de/index.php/definetz
eine Recherchemöglichkeit zu nahegelegenen Defibrillatoren über eine Google-Karte an. Die Standorte der Defibrillatoren können dabei von jedermann über ein Eingabeformular gemeldet werden. Die LHS beteiligt sich bisher nicht aktiv an der Pflege der Datenbestände. Grundsätzlich ist es auch ohne Kooperationsvereinbarung mit Definetz e. V. möglich, die online-Standortsuche als Verlinkung auf die Definetz-Webseite in die StuttgartApp (Menüpunkt „Notdienste“) zu integrieren.
In der ILS ist eine nach dem Vorbild der Leitstelle von Niederösterreich (Notruf 144) praktizierte Informationsplattform mit Verbindung zum Einsatzleitrechner in der Überlegung. Dort kann auf der Homepage von Notruf 144 der Standort eines Defibrillators online angemeldet werden. Bei einem Notfall mit dem entsprechenden Einsatzstichwort prüft der Disponent im Einsatzleitrechner, ob in einem annehmbaren Umkreis ein solcher Defibrillator verfügbar ist und gibt dem Anrufer zusätzlich zu den Erste-Hilfe-Hinweisen auch einen entsprechenden Standort-Hinweis.
Fritz Kuhn
Oberbürgermeister
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