Stellungnahme zum Antrag
384/2010

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 01/25/2011
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 6260 - 05



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
Datum
    12/16/2010
Betreff
    Neckardammverbreiterung Bereich Mühlsteg
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:





Für die Dammsanierung im Bereich Mühlsteg ist das Amt für Neckarausbau Heidelberg (ANH) als Unterbehörde der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) zuständig. Die Stadt Stuttgart muss sich vertragsgemäß an den Sanierungsarbeiten finanziell beteiligen. Die Bauleistungen wurden vom ANH am 30.11.2010 an die Baufirma Brodbeck, Metzingen, vergeben und werden am 10.01.2011 beginnen.

Eine Verbreiterung des Neckardammweges im Bereich zwischen dem Mühlsteg und der „alten Mühle“ wäre nur wasserseitig durch eine Anschüttung des Dammes möglich. Landseitig befinden sich nicht alle angrenzenden Grundstücke in städtischem Besitz, so dass eine durchgehende Anschüttung auf dieser Seite nicht möglich ist.

Eine Anschüttung des Dammes auf der Wasserseite wird vom ANH aus wasserwirtschaftlichen Gründen nicht zugelassen. Diese Anschüttung bedeutet aus Sicht der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung eine Verringerung des Fließquerschnittes und des Retentionsvolumens. Bei einem Hochwasserereignis würde ein derartiger Eingriff den Wasserspiegel anheben und somit die bestehende Situation verschärfen. Eine Anschüttung wird deshalb von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung abgelehnt.

Im Planungsstadium dieser Dammsanierungsmaßnahme wurden gemeinsam mit dem Stadtplanungsamt weitere Alternativlösungen erörtert, so auch die Ausbildung einer wasserseitigen Stützmauer. Diese Alternative wurde jedoch aus Kostengründen nicht weiter verfolgt.

Eine zusätzliche Bepflanzung des Neckardammes mit Weiden wurde bei der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung umgehend angefragt. Aufgrund der bestehenden Regelwerke für Dammbauwerke, bei denen eine Bepflanzung generell nicht zulässig ist, erwarten wir eine ablehnende Antwort.





Dr. Wolfgang Schuster

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