Beantwortung zur Anfrage
371/2010

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 02/01/2011
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 0311-02



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Bulle-Schmid Beate (CDU), Currle Fritz (CDU)
Datum
    12/03/2010
Betreff
    Grenznahe städtebauliche Entwicklung zwischen Stuttgart und Fellbach
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Zu 1.:

Der von der Stadt Fellbach gefasste Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Hinter dem Berg und Hund“, der grob den Bereich zwischen Gotthilf-Bayh-Straße im Norden, Kleiner Ostring im Osten und Bahnlinie im Süden umfasst, ist der Verwaltung bekannt.

Die Landeshauptstadt Stuttgart wird als Nachbargemeinde im weiteren Bebauungsplanverfahren beteiligt.


Zu 2.:

Ziel des Bebauungsplans ist es im Wesentlichen, die landwirtschaftliche Nutzung einschließlich im Außenbereich privilegierter Vorhaben unter besonderer Beachtung der regionalen Grünzäsur zu steuern. Ebenso sollen die ansässigen Gewerblichen Nutzungen in ihrem Bestand überprüft und - soweit vertretbar - festgeschrieben werden.
Im Flächennutzungsplan 2015 des Planungsverbands Unteres Remstal ist das Gebiet, bis auf die Verkehrsflächen, als Fläche für die Landwirtschaft mit Ergänzungsfunktion (z. B. Klima, Wasserregeneration, Erosionsschutz, Erholung, Landwirtschaft) dargestellt. Nachrichtlich übernommen ist ein Quellenschutzgebiet (Mineralquellenschutzgebiet).

Der Bebauungsplan wird aufgestellt, da im Rahmen der planungsrechtlichen Vorgaben des § 35 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich) eine bauliche Entwicklung und Entwicklung der Nutzung im Hinblick auf die im Regionalplan sowie im Flächennutzungsplan festgelegten Ziele nicht ausreichend präzise steuerbar ist. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens soll insbesondere überprüft werden, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang landwirtschaftliche Betriebe (gegebenenfalls auch in Form von Gewerbebetrieben) zulässig sind. Dies bezieht sich auch auf die Art landwirtschaftlicher Nutzung (z. B. Tierhaltung, Weinbau). Ebenso soll geprüft werden, ob und wie die bestehenden nicht-landwirtschaftlichen Nutzungen in ihrem Bestand und ihrer Entwicklung abgesichert werden können. Die beabsichtigten Festsetzungen sollen mit den Zielen der Raumordnung abgestimmt und unter Berücksichtigung der Grundsätze der Raumordnung entwickelt werden.


Zu 3.:

Die Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplans 2015 der Stadt Fellbach und die Festlegung einer Grünzäsur im aktuellen Regionalplan entsprechen den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Fellbach und Stuttgart aus dem Jahr 1984. Die Festsetzungen des Bebauungsplans sind hieraus zu entwickeln.


Zu 4.:

Im Zusammenhang mit der Einrichtung einer Pförtnerampel an der Schmidener Straße muss zugunsten der Buslinie 58 eine separate Busspur eingerichtet werden. Stuttgart wird diesbezüglich mit Fellbach in Verhandlungen treten.







Dr. Wolfgang Schuster

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