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Produkt Nr.
9430
Monatsheft 6/2012
44 Seiten
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Direktdemokratische Verfahren auf kommunaler Ebene in Stuttgart, Baden-Württemberg und Deutschland 1956 bis 2011 - Wirtschaftskraft und Einkommen in Stuttgart und anderen Großstädten sowie ihren Regionen im Jahre 2008. Die Stadt Stuttgart liegt gemeinsam mit Fürth und hinter Offenbach auf Rang zwei der "griechischen Hochburgen". 2,1 Prozent der Stuttgarter haben einen griechischen Pass. Neben den rund 12 800 "Pass-Griechen" gibt es in Stuttgart noch rund 2800 Deutsche mit griechischem Migrationshintergrund. Auffällig ist die lokale Verteilung der griechischen Mitbürger. So leben in Cannstatt-Mitte 10,4 Prozent Griechen, in Untertürkheim 9,2 Prozent. Weitere Hochburgen sind das Gebiet Wallmer, Neckarvorstadt, Hallschlag und Gaisburg. Es ist also die "altindustrialisierte Achse" von Daimler über Bosch zu Porsche. In der Halbhöhenlage und im Stuttgarter Süden liegt der Anteil der Griechen oft unter einem Prozent. Die Zahl der Griechen in Stuttgart liegt heute deutlich unter dem Höchststand von 1974. Damals lebten über 17 500 Griechen in der Stadt. Ein weiterer Schwerpunkt des Monatshefts ist ein Überblick über das aktuelle politische Thema "direkte Demokratie und Bürgerbeteiligung". Im Beitrag "Direktdemokratische Verfahren auf kommunaler Ebene in Stuttgart, Baden-Württemberg und Deutschland seit 1956" berichtet Michael Haußmann, Leiter der Abteilung Einwohner und Wahlen im Statistischen Amt, über die Bürgerbegehren und Bürgerentscheide, die in Stuttgart seit 1956 stattgefunden haben. Das Land Baden-Württemberg kann als "Mutterland der direkten Demokratie" bezeichnet werden, denn es war das einzige Bundesland, welches bereits zu seiner Gründung Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in seiner Landesverfassung vorsah und diese gleich zu Beginn in seine Kommunalverfassung aufnahm. In der Zwischenzeit aber haben andere Länder nachgezogen: "In den meisten Bundesländern sind die Hürden für Bürgerentscheide heute niedriger als in Baden-Württemberg", so Haußmann. Eines der ersten Bürgerbegehren überhaupt fand 1956 in Stuttgart statt. Das Begehren "Rettet den Schlossplatz" konnte die erforderliche Hürde von 30 000 gültigen Unterschriften jedoch nicht erreichen. Der erste und bis heute einzige Bürgerentscheid in Stuttgart fand 1971 statt. Er richtete sich gegen den frühzeitigen Ausbau des damaligen Neckarstadions. Da sich nur 23,1 Prozent der Wahlberechtigten beteiligten (erforderlich waren 50 Prozent), konnte das Stadion wie geplant umgebaut werden. 1984 scheiterte ein Bürgerbegehren der Stuttgarter SPD, ein "atomwaffenfreies Stuttgart" zu schaffen. Es wurde als unzulässig abgelehnt. In jüngerer Zeit gingen die Bürgerbegehren vor allem um die Themen Stuttgart 21 sowie Energie- und Wasserversorgung. Die Begehren zum Bahnprojekt waren unzulässig, beim Bürgerbegehren 2010 vom Stuttgarter Wasserforum entschied der Gemeinderat im Sinne des Begehrens (Rekommunalisierung der Stuttgarter Wasserversorgung). Das Fazit der Statistiker: "Direkte Demokratie erfordert Zeit und Geduld, kostet Geld, sorgt aber für eine lebendige Demokratie, wenn die Bürger die sich bietenden Möglichkeiten aktiv und verantwortungsvoll nutzen."
Beiträge zum Produkt
Direktdemokratische Verfahren auf kommunaler Ebene in Stuttgart, Baden-Württemberg und Deutschland 1956 bis 2011
Hauptbeitrag
Wirtschaftskraft und Einkommen in Stuttgart und anderen Großstädten sowie ihren Regionen im Jahre 2008
Hauptbeitrag
Stuttgart - 2011 eine Hochburg der Griechen
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Auskunft
Zentrale Auskunft Statistisches Amt, Telefon 0711 216-98587, E-Mail: komunis@stuttgart.de