Protokoll:

Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
180
11
VerhandlungDrucksache:
445/2005 Neufassung
GZ:
St
Sitzungstermin: 21.07.2005
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Huber-Erdtmann hr
Betreff: Sanierung Stuttgart 25 - Arnulf-Klett-Platz -
Satzung über die förmliche Festlegung des
Sanierungsgebietes nach § 142 BauGB

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 05.07.2005, nichtöffentlich, Nr. 387

Ergebnis: Einbringung

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 12.07.2005, nichtöffentlich, Nr. 421

Ergebnis: einmütige Zustimmung zu dem im ersten Absatz geänderten Beschlussantrag

Verwaltungsausschuss vom 20.07.2005, nichtöffentlich, Nr. 302

Ergebnis: einmütige Zustimmung zur GDRs 445/2005 Neufassung vom 19.07.2005


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau vom 19.07.2005, GRDrs 445/2005, Neufassung, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat auf Grund von § 142 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. S. 2414) zuletzt geändert durch Gesetz vom 3.05.2005 (BGBl. I S. 1224), und § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO), in der Fassung vom 24.07.2000 (GBI. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.12.2004 (GBl. S. 882 ff) in seiner Sitzung am 21.07.2005 folgende Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Stuttgart 25 - Arnulf-Klett-Platz - beschlossen:
§ 1
Festlegung des Sanierungsgebiets

Im Stadtgebiet Stuttgart wird das Gebiet, das im Wesentlichen

im nördlichen Bereich die Flächen des Arnulf-Klett-Platzes, des Kurt-Georg-Kiesinger-Platzes, der Schillerstraße einschließlich des Gebhard-Müller-Platzes,

im südwestlichen Bereich die Flächen der Unteren Königstraße von Arnulf-Klett-Platz bis Bolzstraße einschließlich Fußgängerüberquerung zum Schloßplatz,

im südöstlichen Bereich die Flächen der Konrad-Adenauer-Straße einschließlich Zu- und Abgängen des Wilhelm-Hoffmann-Stegs, des Charlottenplatzes, der Hauptstätter-, Holz- und Esslinger Straße bis zur Einmündung Sporer- und Esslinger Straße



umfasst, als Sanierungsgebiet
Stuttgart 25 - Arnulf-Klett-Platz -

förmlich festgelegt.

Maßgebend ist der Lageplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 18.07.2005. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung.

§ 2
Verfahren

Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a finden keine Anwendung.

§ 3
Genehmigungspflichten

Die Vorschrift des § 144 ff BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge findet keine Anwendung.
§ 4
Inkrafttreten

Die Satzung tritt gemäß § 143 Abs. 1 BauGB am Tage der Bekanntmachung in Kraft.


Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.


BM Hahn weist auf die Neufassung der Vorlage hin, die in dieser Form bereits vom Verwaltungsausschuss beschlossen wurde.

OB Dr. Schuster stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt bei 1 Nein-Stimme mehrheitlich wie beantragt.