Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz:
GRDrs 212/2006
Stuttgart,
05/23/2006



Sanierung Zuffenhausen 6 - Rot -
"Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Die Soziale Stadt"
Satzung über die Erweiterung der förmlichen Festlegung
des Sanierungsgebiets nach § 142 BauGB




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Einbringung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
27.06.2006
04.07.2006
12.07.2006
13.07.2006



Beschlußantrag:

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat aufgrund von § 142 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818), und § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO), in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Februar 2006 (GBl. S. 20), in seiner Sitzung am ................... folgende Satzung über die Erweiterung des Sanierungsgebiets Zuffenhausen 6 - Rot - beschlossen:
§ 1
Erweiterung des Sanierungsgebietes

Das Sanierungsgebiet Zuffenhausen 6 - Rot - wird wie folgt erweitert:
Im Osten um die Baublöcke zwischen dem Rotweg, der Züttlinger Straße und der Gundelsheimer Str. einschließlich der Flurstücke 1576 und 1599 sowie dem Kreuzungsbereich Haldenrainstraße/Tapachstraße (Erweiterungsbereich B).
Im Norden um die “Alte Rotwegsiedlung” einschließlich eines Teils des Flurstücks 1840/5 mit dem Bolzplatz Pliensäcker (Erweiterungsbereich C).
Im Westen um den Einmündungsbereich der Mönchsbergstraße in die Schozacher Straße und durch den westlichen Bereich der Kreuzung Haldenrainstraße/Schozacher Straße (Erweiterungsbereich D).
Im Süden um einen Teilbereich der Grünanlage Tapachtal südlich der Abstatter Str. und östlich der Kleingartenanlage (Erweiterungsbereich E).
Maßgebend ist der Lageplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung der Landeshauptstadt Stuttgart vom 21. März 2006. Dieser Plan ist Bestandteil der Satzung und als Anlage beigefügt. Die Gebietsgröße beträgt neu rd. 67 ha.


§ 2
Verfahren

Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die Anwendung der sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152-156 a BauGB ist ausgeschlossen.
§ 3
Genehmigungspflicht

Die Vorschrift des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge findet Anwendung.
§ 4
Inkrafttreten

Die Satzung tritt gemäß § 143 Abs. 1 BauGB am Tag der Bekanntmachung in Kraft.



Begründung:


Seit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets Zuffenhausen 6 konnten in Rot wichtige Projekte realisiert bzw. auf den Weg gebracht werden. In Anknüpfung an die Empfehlungen der vorbereitenden Untersuchungen, die für den gesamten Stadtteil vorgelegt worden sind, können auch für die Gebietsbereiche B, C, D und E Maßnahmen zur Verbesserung und Aufwertung der Qualitäten von Rot durchgeführt werden.

Mit den ehrenamtlichen Vertretern der Offenen Bürgerbeteiligung in Rot und den betroffenen Fachämtern wurden deshalb folgende Handlungsschwerpunkte erarbeitet :

Erweiterungsbereich B, Rot Ost

Durch die Grünzäsur Rotweganlage wird Rot in einen westlichen und einen östlichen Bereich geteilt. Entsprechend der ersten Prioritäten des Sanierungsverfahrens wurden die Projekte der “Sozialen Stadt” bisher vor allem im westlichen Rot verwirklicht. Mit der Erweiterung des Gebiets nach Osten können private Modernisierungsvorhaben in den besonders strukturschwachen Baublöcken östlich der Haldenrainstraße gefördert werden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Aufwertung des unmittelbaren Wohnumfelds, z.B. durch eine Umgestaltung und Nutzungsverbesserung des sogenannten Abstandsgrüns zwischen den Gebäuden. Im Zuge dieser Erweiterung kann die geplante Neuordnung der Kreuzung Haldenrainstraße/Tapachstraße zum Kreisverkehr verwirklicht werden.

Erweiterungsbereich C, Alte Rotwegsiedlung

Mit dem Bebauungsplan Alte Rotwegsiedlung (Zu 232) wurde im Februar 2006 die Möglichkeit geschaffen, bestehende Gebäude so zu erweitern, dass heutige Wohnbedürfnisse auch für Familien erfüllt werden können, gleichzeitig aber der besondere Charakter der Siedlung erhalten bleibt. Außerdem wurden die Voraussetzungen für eine zentrale Grünanlage und verbesserte Wegeverbindungen zum nahegelegenen Feuerbach geschaffen. Mit Erweiterung des Fördergebiets um die Alte Rotwegsiedlung können entsprechende Maßnahmen realisiert und damit eine Verbesserung der Bevölkerungsstruktur im Stadtteil insgesamt unterstützt werden.

Erweiterungsbereich D, Schozacher Straße

Im Umfeld des Verkehrsknotenpunkts Haldenrainstraße/Schozacher Straße ist durch verschiedene aktuelle Entwicklungen Handlungsbedarf entstanden. So wird durch das neu geschaffene Wohngebiet “Im Raiser” und das derzeit entstehende Bürgerhaus Rot eine Verbesserung der Wegebeziehungen vor allem für Fußgänger und Radfahrer notwendig. Mit der Erweiterung um einen Teil der Mönchsbergstraße kann eine Achse bis hin zum Bürgerhaus Rot hergestellt werden.

Erweiterungsbereich E, Tapachtal

Eine Erweiterung ermöglicht vor allem die Sanierung der Spiel- und Freizeitflächen im östlichen Teil des Tapachtals. Außerdem sind Maßnahmen erforderlich, um auf die anwachsenden Besucherströme an den Wochenenden zu reagieren.


Finanzielle Auswirkungen

Der Förderrahmen des Verfahrens wurde im Rahmen des Bund-Länder-Sanierungs- und Entwicklungsprogramms “Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Die Soziale Stadt” von 3,277 Mio. € um 1,333 Mio. € auf 4,61 Mio. € aufgestockt. Der städtische Anteil der Aufstockung beträgt rd. 0,533 Mio. € (40 %).


Beteiligte Stellen

keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Nr. 80/2006 vom 16.03.2006 (CDU-Fraktion)



Matthias Hahn
Bürgermeister


Anlagen

Lageplan zur Erweiterung des Sanierungsgebiets Zuffenhausen 6 - Rot - vom 21.03.2006