Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
237/E
8
Ergebnis der Beratung
Drucksache:
522/2002/korrigierte Fassung
GZ:
St 61222-2
Sitzungstermin:
10/24/2002
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Schuster
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Haasis
wu
Betreff:
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme
Bad Cannstatt 8 - Burgholzhof -
- Bericht zur aktuellen Kosten- und
Finanzierungsübersicht
- Verlängerung der Entwicklungsträgerschaft
- Zurückverweisung in den Verwaltungsausschuss -
Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 15.10.2002,
nichtöffentlich, Nr. 601
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 18.10.2002,
nichtöffentlich, Nr. 153
Ergebnis: zu Ziff. 1: Kenntnisnahme
zu Ziffn. 2 und 3: Verweisung ohne Votum
in den Verwaltungsausschuss
Verwaltungsausschuss vom 23.10.2002,
nichtöffentlich, Nr. 470
Ergebnis: Verweisung ohne Votum in den Gemeinderat
StR
Föll
(CDU) beantragt, die Verwaltung zu beauftragen, zusammen mit dem Entwicklungsträger einen Vorschlag über Maßnahmen sowohl zur Reduzierung des Defizits als auch zur Deckung des voraussichtlich verbleibenden Defizits zu erarbeiten. StR
Wölfle
(90/GRÜNE) spricht sich ebenfalls für eine erneute Betrachtung der Kosten aus. StR
Lieberwirth
(REP) bittet um Angaben zur Höhe der erwarteten Einnahmen.
StR
Gröger
(SPD) verweist darauf, dass die für die Entwicklung des Baugebiets notwendigen und letztlich zum Defizit führenden Beschlüsse vom Gemeinderat selbst gefasst wurden. Die Verwaltung habe bei jedem Beschluss auf die finanziellen Folgekosten hingewiesen. Die SPD-Gemeinderatsfraktion stimme dem Beschlussantrag deshalb zu.
BM
Hahn
empfiehlt eine detaillierte Erörterung unter Anwesenheit eines Vertreters der LEG. In diesem Zusammenhang könnten auch die Auswirkungen der komplizierten Situation am Rande des Gebietes auf die Zeitabläufe und auf die Finanzierung dargestellt werden.
Dem Antrag von StR
R. Zeeb
(FDP/DVP), die GRDrs 522/2002 in den Verwaltungsausschuss zurückzuverweisen, schließen sich die Mitglieder des Gemeinderats nach kurzer Aussprache an. Auf eine Verweisung in den Ausschuss für Umwelt und Technik wird verzichtet, und es wird - so BM
Hahn
- auch der planerische Aspekt im Verwaltungsausschuss besprochen. Der o. g. Antrag von StR Föll wird von OB
Dr. Schuster
bestätigt.
Der Vorsitzende stellt abschließend fest:
Die GRDrs 237/2002 wird mit den vorstehenden Maßgaben in den Verwaltungsausschuss zurückverwiesen.