Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz:
OB 0330-06
GRDrs
986/2002
Stuttgart,
11/19/2002
Neubesetzung beschließender und beratender Ausschüsse des Gemeinderats
und Veränderungen in sonstigen Gremien aus Anlass des Nachrückens
von Frau Ingrid Saal-Rannacher (FDP/DVP) in den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
öffentlich
27.11.2002
28.11.2002
Beschlußantrag:
Die in Anlage 1 bis 6 dargestellten Ausschüsse, Beiräte und sonstigen Gremien werden neu besetzt.
Die personelle Besetzung ergibt sich
für die beschließenden Ausschüsse entsprechend der
Anlage 1
,
die beratenden Ausschüsse entsprechend der
Anlage 2
,
die vom Gemeinderat gebildeten Beiräte und sonstigen Gremien gemäß
Anlage 3
.
In die in
Anlage 4
genannten Gremien der Beteiligungsunternehmen der Landeshauptstadt Stuttgart werden an Stelle der ausgeschiedenen die dort genannten Mitglieder entsandt oder dafür benannt.
In den in
Anlage 5
aufgeführten weiteren Gremien werden die dort genannten personellen Veränderungen beschlossen.
Die in
Anlage 6
dargestellten Veränderungen treten erst zum 1. Januar 2003 in Kraft.
Begründung:
Aus Anlass des Nachrückens von Frau Ingrid Saal-Rannacher (FDP/DVP) in den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart wird es erforderlich, die in den
Anlagen 1 bis 3
aufgeführten Gremien des Gemeinderats neu zu besetzen sowie die Vertretung der Stadt in Beteiligungsunternehmen der Landeshauptstadt Stuttgart
(Anlage 4)
und weiteren Gremien
(Anlage 5)
neu zu regeln. Die FDP/DVP-Gemeinderatsfraktion hat die aus den Anlagen ersichtlichen Veränderungen vorgeschlagen.
Im Zusammenhang mit diesen Änderungen hat die SPD-Gemeinderatsfraktion um die Aufnahme zusätzlicher Stellvertreter in verschiedene Gremien gebeten.
In
Anlage 6
sind zwei Veränderungen aufgeführt, die auf Ersuchen der SPD (betrifft Mitglied im Verwaltungsrat der LBBW) sowie des Referats Städtebau (betrifft Städtebauausschuss) erst zum 1. Januar 2003 in Kraft treten sollen.
Eine offene Wahl der in
Anlage 1
genannten beschließenden Ausschüsse durch Akklamation ist nur möglich, wenn alle anwesenden Mitglieder des Gemeinderats, also auch die Mitglieder, die keiner Fraktion angehören, dieser Sitzverteilung positiv zustimmen; eine Stimmenthaltung ist nicht ausreichend. Falls die Einstimmigkeit nicht erreicht ist, ist eine Listenwahl nach gebundenen Listen zu empfehlen (§ 40 Abs. 2 GemO). Die in Anlage 1 genannte neue Zusammensetzung gilt daher nur für den Fall der Einigung.
Die in den
Anlagen 2 bis 6
aufgeführten beratenden Ausschüsse und Gremien können durch einfachen Beschluss des Gemeinderats umgebildet werden (§ 41 GemO). Dasselbe gilt für die Entsendung von Mitgliedern in die Organe von Beteiligungsunternehmen und sonstigen Organisationen.
Beteiligte Stellen
Dr. Wolfgang Schuster
Anlagen
6