Landeshauptstadt Stuttgart
Finanz- und Beteiligungsreferat
Gz:
9011-05
GRDrs
574/2002
Stuttgart,
07/08/2002
1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für die
Haushaltsjahre 2002/2003
2. Festsetzung einer zusätzlichen globalen Minderausgabe im
Haushaltsplan 2002
3. Halbjahresbericht zur Finanzlage (Finanzbericht 2002)
4. Finanzplanung für das Jahr 2006
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
öffentlich
17.07.2002
18.07.2002
Beschlußantrag:
Für die
Haushaltsjahre 2002/2003
wird folgende
Nachtragshaushaltssatzung
beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan wird wie folgt geändert:
2002
2003
EUR
EUR
1. Es verändern sich die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts je um
+
1.158.015.600
-
2.158.000
auf
2.967.330.000
1.886.449.500
2. Es verändern sich die Einnahmen und
Ausgaben des Vermögenshaushalts je um
+
2.162.608.600
+
598.971.000
auf
2.587.060.600
946.493.200
3. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung) verändert sich
um
-
31.000.000
+
4.000.000
auf
149.000.000
125.000.000
4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-
ermächtigungen erhöht sich um
+
2.656.000
auf
135.563.500
§ 2
Der Höchstbetrag der Kassenkredite bleibt unverändert.
§ 3
Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer bleiben unverändert
2. Im Haushaltsplan 2002 wird bei AHSt. 1.9140.8800.000 eine
zusätzliche
globale Minderausgabe von 6 Mio. EUR veranschlagt. Zur Umsetzung der zusätzlichen globalen Minderausgabe wird eine Verfügungsbeschränkung analog der bereits bisher geltenden Verfügungsbeschränkung festgelegt.
3. Vom Halbjahresbericht zur Finanzlage (Finanzbericht 2002) wird zustimmend Kenntnis genommen.
4. Von der Finanzplanung für das Jahr 2006 (Anlage 3) wird zustimmend Kenntnis genommen.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Der Gemeinderat hat am 7. Februar 2002 (GRDrs 15/2002, Niederschrift Nr. 16/2002) dem Verkauf des Geschäftsanteils der SVV am Stammkapital der TWS-GmbH an die EnBW zugestimmt. Von der Verwaltung wurde zugesagt, die Auswirkungen dieser Veräußerung in einem Nachtragshaushalt für die Haushaltsjahre 2002/2003 darzustellen. Es bestand Einvernehmen darüber, daß mit der Aufstellung des Nachtragshaushalts solange zugewartet wird, bis die Daten der Mai-Steuerschätzung 2002 sowie zusätzliche eigene Erkenntnisse über die Entwicklung der Stuttgarter Steuereinnahmen vorliegen. Weiterhin war klar, daß bei der Erstellung nur zwingende Maßnahmen berücksichtigt und keine "neuen" Etatberatungen geführt werden.
Unabhängig von der Notwendigkeit eines Nachtragshaushalts aus dem Verkaufsvorgang besteht nunmehr auch die Notwendigkeit, wegen der gravierenden Steuerausfälle, die den Haushaltsausgleich 2002 massiv gefährden, einen Nachtragshaushalt zu erstellen.
Die negative Zuführungsrate des Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt im Jahr 2002 erfordert einschneidende Maßnahmen. Dazu gehört, die bereits bei der Haushaltsplanaufstellung im Herbst 2001 angeordneten Verfügungsbeschränkungen zu verdoppeln.
Da im Nachtragshaushalt 2002 die Finanzlage ausführlich dargelegt wird, dient dieser auch als Grundlage des Halbjahresberichts (Finanzbericht 2002). Dazu sind in der ausführlichen Begründung noch entsprechende Ausführungen enthalten.
Weiterhin wird mit dem Nachtragshaushalt gleichzeitig die Fortschreibung der Finanzplanung für das Jahr 2006 vorgelegt. Als Fazit dieser Fortschreibung ist festzustellen, daß die negative Entwicklung der Zuführungsrate des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt fortdauert, was die Notwendigkeit weiterer Haushaltssanierungsmaßnahmen deutlich unterstreicht.
Beteiligte Stellen
Dr. Klaus Lang
Erster Bürgermeister
Anlagen
Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan 2002/2003
Anlage 3: Finanzplan 2006
Anlage 4: Übersicht über Auswirkungen von Gesetzen und Einzelmaßnahmen des
Bundes auf die Finanzen der LHS
Anlage 1 zur GRDrs 574/2002
Ausführliche Begründung:
Nachtragshaushaltsplan 2002/2003
1.1 Auswirkungen des Verkaufs der TWS-GmbH
Der Kaufpreis für die TWS-GmbH beläuft sich auf 2.350 Mio. EUR. Es wurde festgelegt, daß der SVV für die langfristige Verlustdeckung bei der SSB 550 Mio. EUR und für Kosten aus Anlaß des Verkaufs und den Verlustausgleich SSB 2002 weitere 40 Mio. EUR belassen werden. Außerdem wurde unterstellt, daß die zu entrichtende Kapitalertragsteuer 134 Mio. EUR beträgt. In der GRDrs 238/2002 war deshalb ausgeführt, daß der Stadt aus dieser Transaktion 1.626 Mio. EUR zufließen werden.
Tatsächlich beläuft sich der Zufluß nunmehr auf 1.671 Mio. EUR, von denen 1.144 Mio. EUR im Jahr 2002 vereinnahmt wurden. Die restlichen 527 Mio. EUR werden aus der Herabsetzung des Stammkapitals bei der SVV im Herbst 2003 dem Stadthaushalt zufließen. Der Mehrerlös von 45 Mio. EUR kommt dadurch zustande, daß die Kapitalertragsteuer wegen Verwendung von EK 04 für die Ausschüttung um rd. 42 Mio. EUR reduziert werden konnte. Weiterhin wurde erreicht, daß als Stammkapital der SVV nunmehr doch 45 Mio. EUR, anstelle der ursprünglich geforderten 80 Mio. EUR, steuerlich anerkannt wurden, was eine weitere Verbesserung bei der Kapitalertragsteuer um rd. 3 Mio. DM bedeutet.
Die 2002 zugeflossenen 1.143.975 TEUR werden einer Sonderrücklage zugeführt. Zur Finanzierung nachstehender Projekte werden der Sonderrücklage bereits 2002 wieder 857.389 TEUR entnommen, die sich wie folgt verteilen:
536.810 TEUR für die Rückzahlung des Darlehens zur
Finanzierung der stillen Einlage bei der LBBW
42.223 TEUR zur Finanzierung Erwerb Güterbahnhof Bad Cannstatt
278.356 TEUR zur Ablösung der Zwischenfinanzierung Grunderwerb S 21.
Somit stehen im Jahr 2002 noch 286.586 TEUR für kurz- bis mittelfristige Geldanlagen zur Verfügung. Diese Mittel sollen in den Jahren 2002 bis 2005 zur außerordentlichen Schuldentilgung und zur Vermeidung von Kreditaufnahmen als innere Darlehen eingesetzt werden.
Im Herbst 2003 werden der Stadt die Mittel in Höhe von 527 Mio. EUR aus der Kapitalherabsetzung bei der SVV zufließen. Diese fließen nach dem Grundsatzbeschluß des Gemeinderats ebenfalls der Sonderrücklage zu. Somit stehen insgesamt 813,6 Mio. EUR zur Verfügung, die langfristig zu erhalten sind. 350 Mio. EUR sind bereits heute als Spezialfonds von der SVV angelegt. Die Spezialfonds gehen mit der Kapitalherabsetzung auf die Stadt über. Die restlichen 463,6 Mio. EUR sind teilweise bei der Stadt (286,6 Mio. EUR) und teilweise bei der SVV (177 Mio. EUR) kurz- und mittelfristig angelegt.
Der Anlagehorizont richtet sich nach der derzeit absehbaren zeitlichen Verwendung als innere Darlehen zur außerordentlichen Schuldentilgung und zur Vermeidung äußerer Kreditaufnahmen. Durch den Verkauf der TWS-GmbH konnten außerdem 58,8 Mio. EUR als Jahresgewinn der SVV 2001 ausgeschüttet werden, von denen allerdings 39,6 Mio. EUR den Mitteln für das Zukunftsinvestitionsprogramm zuzuführen sind.
Im Haushaltsplan und in der Finanzplanung bis 2005 waren laufende Erträge aus der Anlage von Veräußerungserlösen der 1. Tranche der Energiebeteiligungen (17,5 % NWS, 9 % EnBW) veranschlagt und zwar 2002 ca. 15,3 Mio. EUR und ab 2003 rd. 30,7 Mio. EUR jährlich. Durch den Verkauf der gesamten TWS-GmbH in einem Zuge ist im Finanzplanungszeitraum eine Verbesserung von 86,8 Mio. EUR zu verzeichnen.
1.2 Entwicklung der Steuereinnahmen
Das angestrebte Ziel, mit den zusätzlichen laufenden Erträgen aus dem Verkauf der Energiebeteiligungen den finanziellen Bewegungsspielraum der Stadt zu vergrößern, wird trotz der beträchtlichen positiven Auswirkungen dieser Transaktion nicht erreicht. Ursache dafür ist die Mai-Steuerschätzung 2002 sowie die eigene Überprüfung der Steuereinnahmen, die erneut gravierende Steuerausfällen signalisieren.
Bei der Gewerbesteuer müssen die Ansätze 2002 um 47,5 Mio. EUR, 2003 um 28 Mio. EUR, 204 um 35,1 Mio. EUR und 2005 um 50,1 Mio. EUR, im Finanzplanungszeitraum zusammen somit um 160,7 Mio. DM zurückgenommen werden. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer verringert sich 2002 um 6,2 und 2003 um 4,8 Mio. EUR. Die geringeren Steuereinnahmen des Landes verringern die Finanzausgleichsleistungen 2002 um 3,2 und 2003 um 0,6 Mio. EUR. Rechnet man die geringeren Ausgaben bei der Gewerbesteuerumlage und der Finanzausgleichsumlage dagegen, so ergeben sich im Steuerbereich Mindereinnahmen 2002 von 45,5 Mio. EUR, 2003 von 25,8 Mio. EUR, 2004 von 18,6 Mio. EUR und 2005 von 33,9 Mio. EUR. Für den gesamten Finanzplanungszeitraum betragen die Verschlechterungen 123,8 Mio. EUR.
1.3 Sonstige Veränderungen im Verwaltungshaushalt
Die übrigen Veränderungen in den Verwaltungshaushalten erbringen einen negativen Saldo von 3,1 Mio. EUR. Dieser rührt insbesondere von der Erhöhung des Umlagesatzes des LWV her, was im Finanzplanungszeitraum Mehraufwendungen von 10,8 Mio. EUR verursacht. Weitere 9 Mio. EUR wurden für die vom Gemeinderat beschlossene Verbesserung der Kinderbetreuung (2003 bis 2005 jährlich 3 Mio. EUR) veranschlagt. Entlastend wirken die Zinseinnahmen aus der Darlehensgewährung aus der Einmalzahlung für die Fernmeldekabeltrrassen an die NWS von 10,7 Mio. EUR (2002 0,8 Mio. EUR, ab 2003 jährlich 3,3 Mio. EUR) und die globale Minderausgabe 2002 von 6 Mio. EUR.
1.4 Zusammenfassung Verwaltungshaushalt
Im Verwaltungshaushalt 2002 war eine Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt von 15,2 Mio. EUR vorgesehen. Durch die erheblichen Steuerausfälle ergibt sich eine Minuszuführungsrate von 16,8 Mio. EUR. Diese müssen dem Verwaltungshaushalt von Vermögenshaushalt zugeschossen werden. 2003 verringert sich die Zuführungsrate um 3,5 Mio. EUR und 2005 um 13,5 Mio. EUR. Lediglich im Jahr 2004 ist eine geringe Verbesserung von 8,9 Mio. EUR eingetreten. Im gesamten Finanzplanungszeitraum beträgt die Verringerung der Zuführungsraten 40,1 Mio. EUR.
Ob die jetzt ausgewiesenen Zuführungsraten erwirtschaftet werden, erscheint anhand der bestehenden Risiken, hier sind insbesondere höhere Tarifabschlüsse im Personalbereich, die finanziellen Auswirkungen der Grundsicherung, die ungeklärte Situation im Abfallbereich und der weitere Finanzbedarf des LWV zu nennen, mehr als fraglich.
Weitere Belastungen können durch Bundesgesetze und Einzelmaßnahmen des Bundes eintreten. Die als Anlage 4 beiliegende Übersicht über die Auswirkungen der seit 1999 beschlossenen Belastungen zeigt deutlich die negativen Auswirkungen auf den Stadthaushalt.
1.5 Vermögenshaushalt
In die Vermögenshaushalte 2002 bis 2005 wurden die Maßnahmen des neuen Klimaschutzkonzepts mit rd. 12 Mio. EUR aufgenommen. Diese werden aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm finanziert, dessen Gesamthöhe nunmehr voraussichtlich insgesamt 302,5 Mio. EUR betragen wird.
Außerdem wurden unumgängliche Mehrkosten für die beschlossenen Baumaßnahmen Gottlieb-Daimler-Stadion und Theaterhaus Pragsattel in den Nachtrag aufgenommen. Für den Grunderwerb wurden weitere 30 Mio. EUR, von denen allerdings 20 Mio. EUR durch zusätzliche Verkaufserlöse finanziert werden müssen, berücksichtigt.
Des weiteren wurden die notwendigen Ansätze für die im Zusammenhang mit der Energieveräußerung beschlossenen Maßnahmen berücksichtigt (z. B. Beendigung der Zwischenfinanzierung für die stille Einlage LBBW, die Darlehensgewährung an NWS und Zuführungen an Rücklagen).
Die für Zwecke der Robert-Bosch-Halle bei der SMK vorgenommene Stammkapitalherabsetzung um 12,8 Mio, EUR wurde ebenfalls veranschlagt. Die Mittel wurden vorerst zweckgebunden für den Sport der allgemeinen Rücklage zugeführt.
Berücksichtigt man alle Mehr- und Wenigereinnahmen in den Vermögenshaushalten 2002 bis 2005 ergibt sich eine um 19 Mio. EUR höhere Kreditaufnahme. Dieser Betrag erscheint auf den ersten Blick relativ nieder. Er wäre deutlich höher, wenn nicht aufgrund früherer Rechnungsabschlüsse noch zusätzliche Rücklagenentnahmen in der Größenordnung von etwa 28 Mio. EUR möglich gewesen wären.
1.6 Zusammenfassung Nachtragshaushalt
Trotz der beachtlichen laufenden Mehreinnahmen aus der Anlage des Veräußerungserlöses der Energiebeteiligungen ergeben sich durch die neuen Steuerausfälle beträchtliche Verschlechterungen in den Verwaltungshaushalten. Es konnte kein zusätzlicher Handlungsspielraum gewonnen werden. Vielmehr ist es erforderlich, Konsolidierungsmaßnahmen zu ergreifen, damit die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestzuführungsraten wieder erwirtschaftet werden können.
2. Halbjahresbericht (Finanzbericht 2002)
Bezüglich der Steuereinnahmen und der Erträge aus den Energiebeteiligungen wird auf die Ausführungen zum Nachtragshaushalt verwiesen. Zu den sonstigen Positionen ist folgendes zu bemerken:
Personalausgaben
Nach der neuesten Hochrechnung kann davon ausgegangen werden, daß der Ansatz von 413,4 Mio. EUR ausreichend ist.
Sozial- und Jugendhilfe
Bei den Sozial- und Jugendhilfeleistungen ist insgesamt zu erwarten, daß die veranschlagten Planmittel ausreichen werden. Dabei wird ein zu erwartender Mehrbedarf im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe durch entsprechende Wenigerausgaben bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz kompensiert.
Zinsen für Darlehen
Wegen der längeren Zwischenfinanzierung der stillen Beteiligung LBBW müssen für Zinsen
für
Kreditmarktdarlehen in 2002 unter Berücksichtigung eines Minderanfalls von rd. 1 Mio. EUR infolge außerordentlicher Schuldentilgung 2,2 Mio. EUR mehr vorgesehen werden. In 2003 gleichen sich die Mehr- und Minderausgaben aus. Die außerordentliche Schuldentilgungen sollen durch innere Darlehen bei der Sonderrücklage langfristige Infrastrukturmaßnahmen refinanziert werden. An Zinsen für innere Darlehen ist erstmals in 2003 ein Betrag von 2,5 Mio. EUR anzusetzen.
Vermögenshaushalt
Im Vermögenshaushalt 2002 sind bei den laufenden Maßnahmen nach derzeitigem Kenntnisstand - abgesehen von den Mehrkosten für den 2. Bauabschnitt der Modernisierung des Gottlieb-Daimler-Stadions (2,6 Mio. EUR) und derjenigen für das Theaterhaus Stuttgart (netto 3,1 Mio. EUR) keine größeren Planabweichungen zu erwarten.
Kredite
Zu Lasten der genehmigten Kreditermächtigung 2002 von 180 Mio. EUR wurden noch keine Kredite aufgenommen. Ob aus dieser Kreditermächtigung noch Kapitalmarktdarlehen beansprucht werden müssen, kann derzeit nicht abschließend beurteilt werden.
Bislang wurden in diesem Jahr keine Umschuldungen vorgenommen. Neben dem Darlehen für die stille Beteiligung LBBW mit 536,8 Mio. EUR wurden weitere Darlehen mit einer Restvaluta von 22,8 Mio. EUR vorzeitig getilgt.
Kassenlage
Zur Überbrückung kurzfristiger Liquiditätsengpässe wurden im Februar/März 2002 vereinzelt Kassenkredite aufgenommen, welche aber bereits nach wenigen Tagen wieder zurückgezahlt werden konnten. Die Liquidität hat sich wegen des Grunderwerbs Stuttgart 21 im Vergleich zum Vorjahr nahezu halbiert.
3. Finanzplanung für das Jahr 2006
Im Zuge der Aufstellung des Nachtragshaushaltsplans wurde auch die Finanzplanung für das Jahr 2006 erstellt. Dabei hat sich gezeigt, daß sich der negative Trend der Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt (15,5 Mio. EUR) in diesem Jahr verstärkt fortsetzt. Auch aus dieser Tatsache wird deutlich, daß Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der Finanzkraft des Doppelhaushalts und im Finanzplanungszeitraum zwingend notwendig sind.