Landeshauptstadt Stuttgart
Finanz- und Beteiligungsreferat
Gz: 9011-05
GRDrs 574/2002
Stuttgart,
07/08/2002



1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für die
Haushaltsjahre 2002/2003
2. Festsetzung einer zusätzlichen globalen Minderausgabe im
Haushaltsplan 2002
3. Halbjahresbericht zur Finanzlage (Finanzbericht 2002)
4. Finanzplanung für das Jahr 2006




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
öffentlich
17.07.2002
18.07.2002



Beschlußantrag:

  1. Für die Haushaltsjahre 2002/2003 wird folgende
Nachtragshaushaltssatzung
§ 1

Der Haushaltsplan wird wie folgt geändert:

2002
2003
EUR
EUR
    1. Es verändern sich die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts je um
+ 1.158.015.600
- 2.158.000
    auf
2.967.330.000
1.886.449.500
    2. Es verändern sich die Einnahmen und
    Ausgaben des Vermögenshaushalts je um
+ 2.162.608.600
+ 598.971.000
    auf
2.587.060.600
946.493.200
    3. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
    (Kreditermächtigung) verändert sich
    um
- 31.000.000
+ 4.000.000
    auf
149.000.000
125.000.000
    4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-
    ermächtigungen erhöht sich um
+ 2.656.000
auf
135.563.500
§ 2

§ 3


2. Im Haushaltsplan 2002 wird bei AHSt. 1.9140.8800.000 eine zusätzliche globale Minderausgabe von 6 Mio. EUR veranschlagt. Zur Umsetzung der zusätzlichen globalen Minderausgabe wird eine Verfügungsbeschränkung analog der bereits bisher geltenden Verfügungsbeschränkung festgelegt.

3. Vom Halbjahresbericht zur Finanzlage (Finanzbericht 2002) wird zustimmend Kenntnis genommen.

4. Von der Finanzplanung für das Jahr 2006 (Anlage 3) wird zustimmend Kenntnis genommen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der Gemeinderat hat am 7. Februar 2002 (GRDrs 15/2002, Niederschrift Nr. 16/2002) dem Verkauf des Geschäftsanteils der SVV am Stammkapital der TWS-GmbH an die EnBW zugestimmt. Von der Verwaltung wurde zugesagt, die Auswirkungen dieser Veräußerung in einem Nachtragshaushalt für die Haushaltsjahre 2002/2003 darzustellen. Es bestand Einvernehmen darüber, daß mit der Aufstellung des Nachtragshaushalts solange zugewartet wird, bis die Daten der Mai-Steuerschätzung 2002 sowie zusätzliche eigene Erkenntnisse über die Entwicklung der Stuttgarter Steuereinnahmen vorliegen. Weiterhin war klar, daß bei der Erstellung nur zwingende Maßnahmen berücksichtigt und keine "neuen" Etatberatungen geführt werden.

Unabhängig von der Notwendigkeit eines Nachtragshaushalts aus dem Verkaufsvorgang besteht nunmehr auch die Notwendigkeit, wegen der gravierenden Steuerausfälle, die den Haushaltsausgleich 2002 massiv gefährden, einen Nachtragshaushalt zu erstellen.

Die negative Zuführungsrate des Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt im Jahr 2002 erfordert einschneidende Maßnahmen. Dazu gehört, die bereits bei der Haushaltsplanaufstellung im Herbst 2001 angeordneten Verfügungsbeschränkungen zu verdoppeln.

Da im Nachtragshaushalt 2002 die Finanzlage ausführlich dargelegt wird, dient dieser auch als Grundlage des Halbjahresberichts (Finanzbericht 2002). Dazu sind in der ausführlichen Begründung noch entsprechende Ausführungen enthalten.

Weiterhin wird mit dem Nachtragshaushalt gleichzeitig die Fortschreibung der Finanzplanung für das Jahr 2006 vorgelegt. Als Fazit dieser Fortschreibung ist festzustellen, daß die negative Entwicklung der Zuführungsrate des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt fortdauert, was die Notwendigkeit weiterer Haushaltssanierungsmaßnahmen deutlich unterstreicht.

Beteiligte Stellen






Dr. Klaus Lang
Erster Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan 2002/2003
Anlage 3: Finanzplan 2006
Anlage 4: Übersicht über Auswirkungen von Gesetzen und Einzelmaßnahmen des
Bundes auf die Finanzen der LHS

Anlage 1 zur GRDrs 574/2002
Ausführliche Begründung:

  1. Nachtragshaushaltsplan 2002/2003

    1.1 Auswirkungen des Verkaufs der TWS-GmbH

    Der Kaufpreis für die TWS-GmbH beläuft sich auf 2.350 Mio. EUR. Es wurde festgelegt, daß der SVV für die langfristige Verlustdeckung bei der SSB 550 Mio. EUR und für Kosten aus Anlaß des Verkaufs und den Verlustausgleich SSB 2002 weitere 40 Mio. EUR belassen werden. Außerdem wurde unterstellt, daß die zu entrichtende Kapitalertragsteuer 134 Mio. EUR beträgt. In der GRDrs 238/2002 war deshalb ausgeführt, daß der Stadt aus dieser Transaktion 1.626 Mio. EUR zufließen werden.

    Tatsächlich beläuft sich der Zufluß nunmehr auf 1.671 Mio. EUR, von denen 1.144 Mio. EUR im Jahr 2002 vereinnahmt wurden. Die restlichen 527 Mio. EUR werden aus der Herabsetzung des Stammkapitals bei der SVV im Herbst 2003 dem Stadthaushalt zufließen. Der Mehrerlös von 45 Mio. EUR kommt dadurch zustande, daß die Kapitalertragsteuer wegen Verwendung von EK 04 für die Ausschüttung um rd. 42 Mio. EUR reduziert werden konnte. Weiterhin wurde erreicht, daß als Stammkapital der SVV nunmehr doch 45 Mio. EUR, anstelle der ursprünglich geforderten 80 Mio. EUR, steuerlich anerkannt wurden, was eine weitere Verbesserung bei der Kapitalertragsteuer um rd. 3 Mio. DM bedeutet.

    Die 2002 zugeflossenen 1.143.975 TEUR werden einer Sonderrücklage zugeführt. Zur Finanzierung nachstehender Projekte werden der Sonderrücklage bereits 2002 wieder 857.389 TEUR entnommen, die sich wie folgt verteilen:
      536.810 TEUR für die Rückzahlung des Darlehens zur
      Finanzierung der stillen Einlage bei der LBBW


      42.223 TEUR zur Finanzierung Erwerb Güterbahnhof Bad Cannstatt

      278.356 TEUR zur Ablösung der Zwischenfinanzierung Grunderwerb S 21.
    Somit stehen im Jahr 2002 noch 286.586 TEUR für kurz- bis mittelfristige Geldanlagen zur Verfügung. Diese Mittel sollen in den Jahren 2002 bis 2005 zur außerordentlichen Schuldentilgung und zur Vermeidung von Kreditaufnahmen als innere Darlehen eingesetzt werden.

    Im Herbst 2003 werden der Stadt die Mittel in Höhe von 527 Mio. EUR aus der Kapitalherabsetzung bei der SVV zufließen. Diese fließen nach dem Grundsatzbeschluß des Gemeinderats ebenfalls der Sonderrücklage zu. Somit stehen insgesamt 813,6 Mio. EUR zur Verfügung, die langfristig zu erhalten sind. 350 Mio. EUR sind bereits heute als Spezialfonds von der SVV angelegt. Die Spezialfonds gehen mit der Kapitalherabsetzung auf die Stadt über. Die restlichen 463,6 Mio. EUR sind teilweise bei der Stadt (286,6 Mio. EUR) und teilweise bei der SVV (177 Mio. EUR) kurz- und mittelfristig angelegt.

    Der Anlagehorizont richtet sich nach der derzeit absehbaren zeitlichen Verwendung als innere Darlehen zur außerordentlichen Schuldentilgung und zur Vermeidung äußerer Kreditaufnahmen. Durch den Verkauf der TWS-GmbH konnten außerdem 58,8 Mio. EUR als Jahresgewinn der SVV 2001 ausgeschüttet werden, von denen allerdings 39,6 Mio. EUR den Mitteln für das Zukunftsinvestitionsprogramm zuzuführen sind.

    Im Haushaltsplan und in der Finanzplanung bis 2005 waren laufende Erträge aus der Anlage von Veräußerungserlösen der 1. Tranche der Energiebeteiligungen (17,5 % NWS, 9 % EnBW) veranschlagt und zwar 2002 ca. 15,3 Mio. EUR und ab 2003 rd. 30,7 Mio. EUR jährlich. Durch den Verkauf der gesamten TWS-GmbH in einem Zuge ist im Finanzplanungszeitraum eine Verbesserung von 86,8 Mio. EUR zu verzeichnen.


    1.2 Entwicklung der Steuereinnahmen

    Das angestrebte Ziel, mit den zusätzlichen laufenden Erträgen aus dem Verkauf der Energiebeteiligungen den finanziellen Bewegungsspielraum der Stadt zu vergrößern, wird trotz der beträchtlichen positiven Auswirkungen dieser Transaktion nicht erreicht. Ursache dafür ist die Mai-Steuerschätzung 2002 sowie die eigene Überprüfung der Steuereinnahmen, die erneut gravierende Steuerausfällen signalisieren.

    Bei der Gewerbesteuer müssen die Ansätze 2002 um 47,5 Mio. EUR, 2003 um 28 Mio. EUR, 204 um 35,1 Mio. EUR und 2005 um 50,1 Mio. EUR, im Finanzplanungszeitraum zusammen somit um 160,7 Mio. DM zurückgenommen werden. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer verringert sich 2002 um 6,2 und 2003 um 4,8 Mio. EUR. Die geringeren Steuereinnahmen des Landes verringern die Finanzausgleichsleistungen 2002 um 3,2 und 2003 um 0,6 Mio. EUR. Rechnet man die geringeren Ausgaben bei der Gewerbesteuerumlage und der Finanzausgleichsumlage dagegen, so ergeben sich im Steuerbereich Mindereinnahmen 2002 von 45,5 Mio. EUR, 2003 von 25,8 Mio. EUR, 2004 von 18,6 Mio. EUR und 2005 von 33,9 Mio. EUR. Für den gesamten Finanzplanungszeitraum betragen die Verschlechterungen 123,8 Mio. EUR.


    1.3 Sonstige Veränderungen im Verwaltungshaushalt

    Die übrigen Veränderungen in den Verwaltungshaushalten erbringen einen negativen Saldo von 3,1 Mio. EUR. Dieser rührt insbesondere von der Erhöhung des Umlagesatzes des LWV her, was im Finanzplanungszeitraum Mehraufwendungen von 10,8 Mio. EUR verursacht. Weitere 9 Mio. EUR wurden für die vom Gemeinderat beschlossene Verbesserung der Kinderbetreuung (2003 bis 2005 jährlich 3 Mio. EUR) veranschlagt. Entlastend wirken die Zinseinnahmen aus der Darlehensgewährung aus der Einmalzahlung für die Fernmeldekabeltrrassen an die NWS von 10,7 Mio. EUR (2002 0,8 Mio. EUR, ab 2003 jährlich 3,3 Mio. EUR) und die globale Minderausgabe 2002 von 6 Mio. EUR.


    1.4 Zusammenfassung Verwaltungshaushalt

    Im Verwaltungshaushalt 2002 war eine Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt von 15,2 Mio. EUR vorgesehen. Durch die erheblichen Steuerausfälle ergibt sich eine Minuszuführungsrate von 16,8 Mio. EUR. Diese müssen dem Verwaltungshaushalt von Vermögenshaushalt zugeschossen werden. 2003 verringert sich die Zuführungsrate um 3,5 Mio. EUR und 2005 um 13,5 Mio. EUR. Lediglich im Jahr 2004 ist eine geringe Verbesserung von 8,9 Mio. EUR eingetreten. Im gesamten Finanzplanungszeitraum beträgt die Verringerung der Zuführungsraten 40,1 Mio. EUR.

    Ob die jetzt ausgewiesenen Zuführungsraten erwirtschaftet werden, erscheint anhand der bestehenden Risiken, hier sind insbesondere höhere Tarifabschlüsse im Personalbereich, die finanziellen Auswirkungen der Grundsicherung, die ungeklärte Situation im Abfallbereich und der weitere Finanzbedarf des LWV zu nennen, mehr als fraglich.

    Weitere Belastungen können durch Bundesgesetze und Einzelmaßnahmen des Bundes eintreten. Die als Anlage 4 beiliegende Übersicht über die Auswirkungen der seit 1999 beschlossenen Belastungen zeigt deutlich die negativen Auswirkungen auf den Stadthaushalt.


    1.5 Vermögenshaushalt

    In die Vermögenshaushalte 2002 bis 2005 wurden die Maßnahmen des neuen Klimaschutzkonzepts mit rd. 12 Mio. EUR aufgenommen. Diese werden aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm finanziert, dessen Gesamthöhe nunmehr voraussichtlich insgesamt 302,5 Mio. EUR betragen wird.

2. Halbjahresbericht (Finanzbericht 2002)
3. Finanzplanung für das Jahr 2006

Im Zuge der Aufstellung des Nachtragshaushaltsplans wurde auch die Finanzplanung für das Jahr 2006 erstellt. Dabei hat sich gezeigt, daß sich der negative Trend der Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt (15,5 Mio. EUR) in diesem Jahr verstärkt fortsetzt. Auch aus dieser Tatsache wird deutlich, daß Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der Finanzkraft des Doppelhaushalts und im Finanzplanungszeitraum zwingend notwendig sind.