Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz:
OB
GRDrs
1010/2002
Stuttgart,
11/15/2002
Umbau, Instandsetzung und Modernisierung des Rathauses der Landeshauptstadt Stuttgart
Baubeschluss
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuß für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
26.11.2002
27.11.2002
28.11.2002
Beschlußantrag:
1. Baubeschluss
Dem Umbau und der Modernisierung des Rathauses der Landeshauptstadt
Stuttgart
nach den Plänen der Architekten Prof. Belz Kucher Lutz
(KBK-Architekten) entsprechend Bauantrag vom 08.08.2002
dem Raumbuch vom November 2002
und dem vom Bevollmächtigten Dipl-Ing. Walter Veyhle
ermittelten Baubudget vom 06.11.2002
mit € 26.800.000
ohne Kosten für Auslagerung/Umzüge
wird zugestimmt.
2. Finanzierung
Der Aufwand ist im Vermögenshaushalt wie folgt zu decken:
bis
2001
AHSt. 2.0200.9420.000-0400 - Bau
€
1.675.402
2002
AHSt. 2.0200.9420.000-0400 - Bau
€
1.000.000
2003
AHSt. 2.0200.9420.000-0400 - Bau
€
15.000.000
2004
AHSt. 2.0200.9420.000-0400 - Bau
€
9.124.598
3. Die Mehrkosten von 1.517.000 € werden anlässlich der Fortschreibung der Finanzplanung 2004 berücksichtigt.
Begründung:
1. Beschlüsse
Mit dem Beschluss des Gemeinderats vom 11. Oktober 2001, Niederschrift Nr. 233 wurde der Umfang der Baumaßnahme festgelegt.
Mit Beschluss vom 3. Juli 2002, Niederschrift Nr. 289 wurde Herr Veyhle als Bevollmächtigter beauftragt.
Vollständige Auflistung der Beschlüsse siehe Anlage 2.
2. Raumprogramm
Das der Planung zugrundeliegende Raumprogramm wurde am 11. Oktober 2001 durch den Gemeinderat beschlossen (Niederschrift Nr. 233). Das Raumbuch vom November 2002 beschreibt den genauen Umfang der Arbeiten.
3. Kosten
3.1 Gesamtbaukosten
Die Gesamtbaukosten betragen entsprechend dem
vom Bevollmächtigten ermittelten Baubudget € 26.800.000
(siehe Anlage)
Darin sind die Kosten für bewegliche Einrichtungen des Großen Sitzungssaals (einschließlich der Medientechnik) und der parlamentarischen Bestuhlung im Kleinen und Mittleren Sitzungssaal, enthalten. Für sonstige bewegliche Einrichtungen fallen keine zusätzlichen Kosten an, da die vorhandene Einrichtung grundsätzlich wiederverwendet wird bzw. Ergänzungen aus den vorhandenen Ämterbudgets finanziert werden. Die Ermittlung des Baubudgets erfolgte auf Grundlage der fortgeschriebenen Planung sowie vorliegender Angebote (ca. 70 % der Bauleistungen) und einer Risikobewertung durch den Bevollmächtigten.
3.2 Kostenschätzung gem. GRDrs 379/2001
Diese weist aus
Baukosten von
DM 46.600.000
zuzüglich
Einführung
Komponentenessen
Werkküche Rathaus
DM 600.000
DM 47.200.000
zuzüglich ausgewiesene, bei den
Haushaltsplanberatungen am
20.12.2001 beschlossene
Baupreisprognose
(GRDrs 379/1001)
DM 2.250.000
DM 49.450.000
entspricht ca.
€
25.283.000
3.3 Im Haushalt und in der Finanzplanung bisher veranschlagt:
a) Rathausumbau
€ 24.976.000
b) Umbau Werkküche Altbau
€ 307.000
€ 25.283.000
3.4 Anpassung des Baubudgets
Damit ergibt sich für das Baubudget eine Anpassung
der Kosten um
€ 1.517.000
Summe
€ 26.800.000
Die Differenz von 1,517 Mio. € ist bei der Fortschreibung der Finanzplanung zu berücksichtigen.
Für die Anpassung der Kosten werden vom Bevollmächtigten im Wesentlichen folgende Gründe genannt:
Bewertung der bei Umbaumaßnahmen zwangsläufig entstehenden Risiken
Lohnerhöhungen ab 2000/2001 bis 2003/2004
Planungsvertiefung (Brandschutz, Katastrophenschutz, Zusätzliche Behindertentoiletten, Auflagen Baugenehmigung)
Der Bevollmächtigte, Herr Dipl.-Ing. Walter Veyhle, betrachtet die genannten Gesamtkosten unter der Voraussetzung, dass gegenüber dem Raumbuch keine Änderungen erfolgen, als zuverlässige Beschlussgrundlage.
4.
Finanzierung
Wie Ziffer 3.2 bis 3.4 zeigen, entsteht durch den Baubeschluss gegenüber dem bisher im Haushalt und in der Finanzplanung ausgewiesenen Baubudget eine Finanzierungslücke von 1.517.000 €. Dieser Betrag ist bei der nächsten Fortschreibung der Finanzplanung bezogen auf das Jahr 2004 zusätzlich zu finanzieren.
5.
Umzugskosten/Auslagerungskosten
Die Umzugskosten wurden bereits beschlossen (GR 21. März 2001, Niederschrift Nr. 49 und GR 20. März 2002, Niederschrift Nr. 122) und entsprechen mit 1.344.288 € dem heutigen Stand.
6.
Denkmalschutz
Die denkmalschutzrechtliche Zustimmung bzw. Genehmigung des Regierungspräsidiums zu den geplanten Baumaßnahmen liegt ohne Auflagen vor. Die erheblichen denkmalpflegerischen Bedenken des Landesdenkmalamtes konnten auch in den gemeinsamen Gesprächen unter Beteiligung von Vertretern der Gemeinderatsfraktionen nicht ausgeräumt werden. Das Regierungspräsidium weist darauf hin, dass bei Umsetzung der vorliegenden Umbauplanung mit einem Verlust der Denkmaleigenschaft für den gesamten Komplex "Stuttgarter Rathaus" zu rechnen ist. Die Verwaltung strebt an, zu gegebener Zeit mit den zuständigen Behörden mit dem Ziel der weiteren Erhaltung der Denkmaleigenschaft zu verhandeln.
7.
Baugenehmigung
Die Baugenehmigung liegt seit dem 7. November 2002 vor.
Die Auflagen der Baugenehmigung sind im Baubudget berücksichtigt.
8.
Termine
Der Baubeginn ist am 3. Februar 2003 vorgesehen.
Die Bauzeit beträgt voraussichtlich 17 Monate.
Beteiligte Stellen
Vorliegende Anträge/Anfragen
FDP/DVP vom 04.07.2002 Nr. 233/2002
Erledigte Anträge/Anfragen
siehe Anlage 3
Dr. Wolfgang Schuster
Anlagen
Anlage 1: Ergebnis der Kostenüberprüfung und Festlegung des endgültigen Budgets durch den Bevollmächtigten Dipl.-Ing. W. Veyhle
Anlage 2: Beschlüsse
Anlage 3: Anträge/Anfragen