Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau
Gz: St
GRDrs 364/2005
Stuttgart,
05/17/2005



Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften
Zentrum Ostendplatz (Stgt 846) im Stadtbezirk Stuttgart-Ost
- Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB und § 74 LBO ohne Anregungen




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nichtöffentlich
öffentlich
21.06.2005
23.06.2005



Beschlußantrag:

Der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften “Zentrum Ostendplatz” im Stadtbezirk Stuttgart-Ost (Stgt. 846) wird in der Fassung des Bebauungsplanentwurfs vom 14.10.2004 gemäß § 10 BauGB und § 74 LBO als Satzung beschlossen.

Es gilt die Begründung vom 14.10.2004/18.04.2005.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im Kartenausschnitt auf dem Deckblatt der Begründung (Anlage 2) dargestellt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) beabsichtigt auf ihrem Areal an der Schön-bühl-, Ostend- und Landhausstraße die städtebauliche Neuordnung des Ostendplatzzentrums zu vervollständigen.

Durch den zu ändernden Bebauungsplan sollen hierfür die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

Die Beteiligung der Bürger erfolgte u.a. durch die öffentliche Auslegung des o.g. Bebauungsplanentwurfs und Begründung jeweils in der Fassung vom 14.10.2004. Hierzu wurden keine Anregungen von Beteiligten vorgebracht.

Die beteiligten Träger öffentlicher Belange (TöB) wurden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.


Finanzielle Auswirkungen

Es entstehen der Landeshauptstadt Stuttgart vorerst keine Kosten. Im Zusammenhang mit den bauabschnittsweisen Neubebauungen der SSB im Blockinnenbereich, werden die festgesetzten Geh- und Fahrrechtsflächen zu Gunsten der Allgemeinheit teilweise neu herzustellen sein. Hierzu sind zu gegebener Zeit noch vertragliche Regelungen zwischen der Stadt (Tiefbauamt) und der SSB zu treffen.

Die SSB hat sich schriftlich bereit erklärt, die anfallenden Planungskosten zu übernehmen.


Beteiligte Stellen

Referate TS, WFB, USO

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Matthias Hahn
Bürgermeister


Anlagen

1. Ausführliche Begründung
2. Begründung gemäß § 9 (8) BauGB vom 14.10.2004 / 18.04.2005
3. Anlage 3 zu GRDrs 955/2004
4. Bebauungsplanentwurf vom 14.10.2004 (Verkleinerung)
5. Textteil des Bebauungsplanentwurfs