Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
218
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VerhandlungDrucksache:
766/2004 mit Ergänzung
GZ:
WFB
Sitzungstermin: 30.09.2004
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Huber-Erdtmann sp
Betreff: Neuordnung des Veranstaltungs- und Marktgeschehens in der Landeshauptstadt Stuttgart
- Gründungsbeschluss -

Vorgang:
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 24.09.2004, nichtöffentlich, Nr. 100
Ergebnis:
Vorberatung, Weiterleitung ohne Votum an die nachfolgenden Gremien

Verwaltungsausschuss vom 29.09.2004, nichtöffentlich, Nr. 373
Ergebnis:
einmütige Zustimmung zum Beschlussantrag einschließlich Ergänzung

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 20.09.2004, GRDrs 766/2004, mit Ergänzung vom 20.09.2004, mit folgendem

Beschlussantrag (Ziffer 7 in der Fassung der Ergänzung, Änderung fett):

1. Der Gründung der Personengesellschaft "Objektgesellschaft Veranstaltungen und Märkte Stuttgart mbH & Co. KG” (VMS KG) durch die Landeshauptstadt Stuttgart, der Beteiligung der Landeshauptstadt an ihr als einziger Kommanditistin sowie dem Entwurf des Gesellschaftsvertrags (Anlage 1) wird zugestimmt.

2. Der Gründung einer "Veranstaltungen und Märkte Stuttgart Verwaltungs-GmbH" (VMS GmbH) durch die Landeshauptstadt, der Beteiligung der Landeshauptstadt an ihr als alleiniger Gesellschafterin, der Beteiligung der VMS GmbH an der VMS KG als persönlich haftende Gesellschafterin (ohne Kapitaleinlage und ohne Beteiligung am Vermögen der Gesellschaft) sowie dem Entwurf des Gesellschaftsvertrags (Anlage 2) wird zugestimmt.

3. Der Vertreter der Landeshauptstadt in der Gesellschafterversammlung der VMS KG wird ermächtigt, der Gründung von zwei operativen Tochtergesellschaften, der "Veranstaltungsgesellschaft Stuttgart mbH & Co. KG" (VGS) und der "Märkte Stuttgart GmbH & Co. KG" (MSG), sowie der Beteiligung der VMS KG an beiden Personengesellschaften als einzige Kommanditistin zuzustimmen. Den Entwürfen der Gesellschaftsverträge (Anlagen 3 und 4) wird zugestimmt.

4. Der Vertreter der Landeshauptstadt in der Gesellschafterversammlung der VMS KG wird ermächtigt, der Gründung von zwei Verwaltungs-GmbHs – der "Veranstaltungsgesellschaft Stuttgart Verwaltungs-GmbH" und der "Märkte Stuttgart Verwaltungs-GmbH" – zur Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei der entsprechenden KG sowie einer Beteiligung an ihnen jeweils als Alleingesellschafterin zuzustimmen.

5.Der Vertreter der Landeshauptstadt in den Gesellschafterversammlungen der zu gründenden Gesellschaften wird ermächtigt, alle Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen, die für die Errichtung der Gesellschaften erforderlich und zweckmäßig sind, insbesondere auch die Zustimmung zu Ergebnisabführungsverträgen mit den Tochtergesellschaften. Ferner kann die Verwaltung die vorgelegten Vertragsentwürfe anpassen, soweit dies aus steuer-, handels- oder kommunalrechtlichen sowie notariellen Gründen erforderlich sein sollte und dadurch keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen bedingt sind.

6. Die Landeshauptstadt erbringt für die Gründung der Gesellschaften Stamm- bzw. Pflichteinlagen in Höhe von insgesamt 375 000 EUR. Der Aufwand von 375 000 EUR wird im Vermögenshaushalt 2004 bei der Finanzposition 2.8440.9300.000-0020 (VMS KG, Kapitalbeteiligung) gedeckt.

Bei der genannten Finanzposition wird im Jahr 2004 eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 375 000 EUR zugelassen. Die Mehrausgabe wird gedeckt durch Sperrung bei der Finanzposition 1.9140.8500000, Deckungsreserve.

7.Die Stadt entsendet in den Aufsichtsrat der Objektgesellschaft Veranstaltungen und Märkte Stuttgart mbH & Co. KG (VMS KG) als ordentliche Mitglieder:

- Herrn Erster Bürgermeister Föll
- Frau Bürgermeisterin Dr. Magdowski
- Herrn Stadtrat Barg (CDU)
- Herrn Stadtrat Rudolf (CDU)
- Herrn Stadtrat Schmid (CDU)
- Herrn Stadtrat Uhl (CDU)
- Herrn Stadtrat Wahl (CDU)
- Herrn Stadtrat Baumstark (SPD)
- Herrn Stadtrat Reißig (SPD)
- Frau Stadträtin Wüst (SPD)
- Frau Stadträtin Münch (Bündnis 90/Die Grünen)
- Herrn Stadtrat Wölfle (Bündnis 90/Die Grünen)
- Herrn Stadtrat Jürgen Zeeb (Freie Wähler)
- Herrn Stadtrat Rolf Zeeb (FDP)

8. Der Vertreter der Landeshauptstadt in den Gesellschafterversammlungen der zu gründenden Gesellschaften wird ermächtigt,

- Herrn Martin Rau zum Geschäftsführer der Veranstaltungen und Märkte Stuttgart Verwaltungs-GmbH und zum (Mit-) Geschäftsführer der Veranstaltungsgesellschaft Stuttgart Verwaltungs-GmbH und der Märkte Stuttgart Verwaltungs-GmbH zu bestellen,

- Herrn Karl Kübler zum Geschäftsführer der Märkte Stuttgart Verwaltungs-GmbH und zum (Mit-) Geschäftsführer der Veranstaltungen und Märkte Stuttgart Verwaltungs-GmbH zu bestellen.

Den/Die Geschäftsführer/in der Veranstaltungsgesellschaft Stuttgart Verwaltungs-GmbH, der/die zugleich Mit-Geschäftsführer/in der Veranstaltungen und Märkte Stuttgart Verwaltungs-GmbH sein wird, bestellt der Aufsichtsrat.

StR Lieberwirth (REP) erklärt die Zustimmung seiner Gruppierung zur Vorlage, äußert aber Bedenken bezüglich der Tatsache, dass die Stadt als Komplementär eine GmbH in die KG einbringt.

StRin Küstler (PDS) begrüßt es, dass nach ihren Informationen die Stadt damit einverstanden ist, dass die neue Gesellschaft beantragt hat, Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband zu werden, dass die geltenden Tarifverträge und Dienstvereinbarungen weiterhin angewendet werden sollen, dass die neue Gesellschaft sich verpflichtet, Mitglied in der ZVK zu werden und dass sie auf betriebsbedingte Kündigungen bis inklusive 2007 verzichtet. Diese Auskünfte, so EBM Föll, seien zutreffend, aber die Verhandlungen seien noch nicht abgeschlossen; die Gespräche mit dem Gesamtpersonalrat und dem Personalrat VMS würden am nächsten Tag fortgesetzt. Er hoffe zu einem Ergebnis zu kommen.

An StR Lieberwirth gewandt versichert EBM Föll, dass die Rechtsform einer GmbH & Co. KG nicht aus steuerlichen Gründen gewählt wurde. Das Gemeindewirtschaftsrecht erlaubt es einer Kommune nicht, sich an einer Personengesellschaft zu beteiligen. Deshalb habe man über die GmbH als Kommanditistin die Haftungsbeschränkung eingeführt, eine Rechtsform, die gegenwärtig im Wirtschaftleben sehr häufig verwendet werde. Da den Geschäftspartnern ja bekannt sei, dass die Landeshauptstadt Stuttgart im Hintergrund steht, sei auch die Bonität unzweifelhaft.


Abschließend stellt OB Dr. Schuster fest:

Der Gemeinderat beschließt bei 1 Enthaltung mehrheitlich wie beantragt.