Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 405/2001
Stuttgart,
04/20/2001



Stadtbahn Stuttgart
13. Streckenabschnitt, Umbau Pragsattel
Gesamtmaßnahme und städtischer Kostenanteil

- Abrechnungsbeschluß -




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuß für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
08.05.2001
09.05.2001
10.05.2001



Beschlußantrag:
  1. Von der Reduzierung der Kosten für den 13. Streckenabschnitt der Stadtbahn einschließlich Umbau des Pragsattels von ca. 126.000.000 DM (ca. 64.423.000 EURO) auf ca. 112.000.000 DM (ca. 57.265.000 EURO) wird Kenntnis genommen.
  2. Die Abrechnung für den von der Stadt zu tragenden Kostenanteil beim Umbau des Pragsattels im Zuge der Gesamtmaßnahme mit einem Aufwand von 17.033.167,50 DM (8.708.920 EURO) wird anerkannt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Im Bereich des Pragsattels wurde ab 1986 der 13. Streckenabschnitt des Stadtbahnnetzes zum größten Teil als unterirdisches Bauwerk mit Rampenanschlüssen und die Haltestelle Pragsattel hergestellt. Diese Baumaßnahme wurde zu 100 % von der Stuttgarter Straßenbahnen AG finanziert.

Als weiteren Teil der Gesamtmaßnahme baute die Landeshauptstadt Stuttgart als Straßenbaulastträger die Straßen im Bereich des Pragsattels zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse um. Die Kosten für den Straßenumbau (Neubau und Provisorien) wurden wegen der gemeinsamen Veranlassung zu je 50 % durch SSB AG und Stadt getragen.

Der Gemeinderat hat im Rahmen des Beschlusses vom 16.02.1989 (Niederschrift Nr. 47) über die Kostenentwicklung der Gesamtmaßnahme in Höhe von 126.220.000 DM ( 64.535.262 EURO) dem städtischen Anteil in Höhe von 15.010.000 DM (7.674.491 EURO) zugestimmt.

Nach der Abrechnung reduzieren sich die Kosten der Gesamtmaßnahme von ca.
126 Mio. DM auf ca. 118 Mio. DM.

Innerhalb der Gesamtmaßnahmen beträgt der tatsächliche Aufwand der Stadt 17.033.167,50 DM (8.708.920 EURO). Die Kosten des Beschlusses vom 16.02.1989 für den städtischen Kostenanteil an der Gesamtmaßnahme werden um 2.023.167,50 DM (1.034.429 EURO) überschritten, wobei der höhere Mittelbedarf bei der Fortschreibung der Finanzplanung in den früheren Jahren 1992 –1995 bereits berücksichtigt wurde. Nach den laufenden Fortschreibungen waren insgesamt ca. 18.200.000 DM in den Haushaltsplänen veranschlagt.

Die lange Dauer der Abrechnung ist auf die Aufteilung der Gesamtmaßnahme auf die Kostenträger SSB und Stadt, die die Bildung zahlreicher Abrechnungsabschnitte und außerordentlich lange Vertragsverhandlungen über die Abrechnungen mit den bauausführenden Firmen erforderte, zurückzuführen. Die Zuordnung der abzurechnenden Leistungen gestaltete sich dadurch im Einzelfall schwierig und erforderte eine intensive Prüfung der teilweise unzureichenden Abrechnungsunterlagen.

Die Mehrkosten für den Anteil, den die Stadt finanziert, sind im wesentlichen auf die erheblichen, nicht vorhersehbaren provisorischen Bauzustände bei der Herstellung des Straßenbaus und der Leitungen am Pragsattel mit seinen vielen Verkehrsbeziehungen zurückzuführen. Bei der Abrechnung der Maßnahme haben sich zudem insbesondere im Bereich der Bauprovisorien Verschiebungen zwischen den Anteilen des ÖPNV und des Straßenbaus ergeben.

Der von der Stadt zu tragende Anteil wird nach dem vorläufigen Bescheid des Zuschußgebers (GVFG) mit 11,7 Mio. DM gefördert. Über weitere Zuschüsse für die Verlegung von Postleitungen in Höhe von 1,2 Mio. DM wird noch weiter verhandelt.

Beteiligte Stellen

Finanz- und Beteiligungsreferat

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine












Beiche

Anlagen



Anlage 1 Ausführliche Begründung
Anlage 2 Kostenübersicht
Anlage 1 Ausführliche Begründung
Anlage 1 zu GRDrs
Ausführliche Begründung:

1. Allgemeines


2. Abwicklung von Bauarbeiten


3. Darstellung der Kostenänderung


4. Finanzierung und Förderung der Maßnahmen

4.1 Für den Umbau des Pragsattels wurde zwischen der Stadt und der SSB im Einvernehmen mit dem Zuschussgeber vereinbart, dass 50 % der Straßenbaumaßnahmen als Folgekosten der Stadtbahn zugerechnet werden.

4.2 Der von der Stadt zu tragende Anteil für Straßenbau, Begrünung, Leitungen, Lärmschutz, Verkehrseinrichtungen, Kanalbau und Straßenbeleuchtung wird von Bund und Land nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) mit einem Fördersatz von 85 % der zuwendungsfähigen Kosten bezuschusst.

An Zuschüssen nach GVFG werden 11,7 Mio. DM nach dem vorliegenden Schlussverwendungsnachweis erwartet. Über weitere Zuschüsse in Höhe von ca. 1,2 Mio. DM für die Verlegung von Telekomleitungen wird mit dem Zuschussgeber nach wie vor verhandelt.

Das Finanz- und Beteiligungsreferat hat der Vorlage zugestimmt.

Anlage 2 Kostenübersicht
Anlage 2 zu GRDrs

Umbau Pragsattel (B 10/27), städtischer Anteil
Beschluss des GR vom 16.02.1989 (Niederschrift Nr. 47)


Nr.
    AHSt
    Art der Arbeiten
beschlossene
Mittel



DM
tatsächliche Kosten


DM
+ mehr

- weniger DM
1
    2.6600.950000.6 VKZ 225
    Straßenbau,
    Begrünung,
    Leitungen,
    Lärmschutz
11.420.000
13.055.445,61
+ 1.635.445,61
2
    2.6600.951000.1 VKZ 225
    Verkehrseinrichtungen
1.500.000
1.756.256,69
+ 256.256,69
3
    2.7010.956000.3 VKZ 225
    Kanalbau
960.000
904.541,64
- 55.458,36
4
    2.6700.960007.7 VKZ 225
    Straßenbeleuchtung
1.130.000
1.316.923,56
+ 186.923,56
    Gesamtaufwand
15.010.000
17.033.167,50
+ 2.023.167,50

Nach den laufenden Fortschreibungen der Finanzplanung waren insgesamt ca. 18,2 Mio. DM in den Haushaltsplänen veranschlagt.

Die Mehr- bzw. Wenigerkosten werden wie folgt begründet:

zu Nr. 1 Straßenbau, Begrünung, Leitungen und Lärmschutz

zu Nr. 2 Verkehrseinrichtungen

zu Nr. 3 Kanalbau

zu Nr. 4 Straßenbeleuchtung