Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz:
T
GRDrs
405/2001
Stuttgart,
04/20/2001
Stadtbahn Stuttgart
13. Streckenabschnitt, Umbau Pragsattel
Gesamtmaßnahme und städtischer Kostenanteil
- Abrechnungsbeschluß -
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuß für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
08.05.2001
09.05.2001
10.05.2001
Beschlußantrag:
Von der Reduzierung der Kosten für den 13. Streckenabschnitt der Stadtbahn einschließlich Umbau des Pragsattels von ca. 126.000.000 DM (ca. 64.423.000 EURO) auf ca. 112.000.000 DM (ca. 57.265.000 EURO) wird Kenntnis genommen.
Die Abrechnung für den von der Stadt zu tragenden Kostenanteil beim Umbau des Pragsattels im Zuge der Gesamtmaßnahme mit einem Aufwand von 17.033.167,50 DM (8.708.920 EURO) wird anerkannt.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Im Bereich des Pragsattels wurde ab 1986 der 13. Streckenabschnitt des Stadtbahnnetzes zum größten Teil als unterirdisches Bauwerk mit Rampenanschlüssen und die Haltestelle Pragsattel hergestellt. Diese Baumaßnahme wurde zu 100 % von der Stuttgarter Straßenbahnen AG finanziert.
Als weiteren Teil der Gesamtmaßnahme baute die Landeshauptstadt Stuttgart als Straßenbaulastträger die Straßen im Bereich des Pragsattels zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse um. Die Kosten für den Straßenumbau (Neubau und Provisorien) wurden wegen der gemeinsamen Veranlassung zu je 50 % durch SSB AG und Stadt getragen.
Der Gemeinderat hat im Rahmen des Beschlusses vom 16.02.1989 (Niederschrift Nr. 47) über die Kostenentwicklung der Gesamtmaßnahme in Höhe von 126.220.000 DM ( 64.535.262 EURO) dem städtischen Anteil in Höhe von 15.010.000 DM (7.674.491 EURO) zugestimmt.
Nach der Abrechnung reduzieren sich die Kosten der Gesamtmaßnahme von ca.
126 Mio. DM auf ca. 118 Mio. DM.
Innerhalb der Gesamtmaßnahmen beträgt der tatsächliche Aufwand der Stadt 17.033.167,50 DM (8.708.920 EURO). Die Kosten des Beschlusses vom 16.02.1989 für den städtischen Kostenanteil an der Gesamtmaßnahme werden um 2.023.167,50 DM (1.034.429 EURO) überschritten, wobei der höhere Mittelbedarf bei der Fortschreibung der Finanzplanung in den früheren Jahren 1992 –1995 bereits berücksichtigt wurde. Nach den laufenden Fortschreibungen waren insgesamt ca. 18.200.000 DM in den Haushaltsplänen veranschlagt.
Die lange Dauer der Abrechnung ist auf die Aufteilung der Gesamtmaßnahme auf die Kostenträger SSB und Stadt, die die Bildung zahlreicher Abrechnungsabschnitte und außerordentlich lange Vertragsverhandlungen über die Abrechnungen mit den bauausführenden Firmen erforderte, zurückzuführen. Die Zuordnung der abzurechnenden Leistungen gestaltete sich dadurch im Einzelfall schwierig und erforderte eine intensive Prüfung der teilweise unzureichenden Abrechnungsunterlagen.
Die Mehrkosten für den Anteil, den die Stadt finanziert, sind im wesentlichen auf die erheblichen, nicht vorhersehbaren provisorischen Bauzustände bei der Herstellung des Straßenbaus und der Leitungen am Pragsattel mit seinen vielen Verkehrsbeziehungen zurückzuführen. Bei der Abrechnung der Maßnahme haben sich zudem insbesondere im Bereich der Bauprovisorien Verschiebungen zwischen den Anteilen des ÖPNV und des Straßenbaus ergeben.
Der von der Stadt zu tragende Anteil wird nach dem vorläufigen Bescheid des Zuschußgebers (GVFG) mit 11,7 Mio. DM gefördert. Über weitere Zuschüsse für die Verlegung von Postleitungen in Höhe von 1,2 Mio. DM wird noch weiter verhandelt.
Beteiligte Stellen
Finanz- und Beteiligungsreferat
Vorliegende Anträge/Anfragen
keine
Beiche
Anlagen
Anlage 1 Ausführliche Begründung
Anlage 2 Kostenübersicht
Anlage 1 Ausführliche Begründung
Anlage 1 zu GRDrs
Ausführliche Begründung:
1.
Allgemeines
Die Arbeiten für den Umbau des Pragsattels wurden im Zusammenhang mit dem Bau der Stadtbahnanlagen in den Jahren 1986 bis 1995 durchgeführt.
Entsprechend der Aufteilung des Gemeinderatsbeschlusses vom 13.05.1986 (Niederschrift Nr. 331) und dem Erhöhungsbeschluss vom 16.02.1989 (Niederschrift Nr. 47) ist der Abrechnungsbeschluss für den städtischen Kostenanteil in die dort vorgesehenen vier Ausgabehaushaltsstellen gegliedert.
2.
Abwicklung von Bauarbeiten
Im Bereich des Pragsattels wurde ab 1986 der 13. Streckenabschnitt des Stadtbahnnetzes zum größten Teil als unterirdisches Bauwerk mit Rampen- anschlüssen und die Haltestelle Pragsattel hergestellt.
Infolge der Lage der Stadtbahnhaltestelle wurde der gebündelte Hauptstraßenzug B 10/27 etwa 35 m nach Nord-Osten verschoben. Die Straße "Im Götzen" dient nur noch dem Anliegerverkehr. Der Durchgangsverkehr wird über die Strese- mannstraße an den Knoten Prag Nord angeschlossen. Die Heilbronner Straße, Pragstraße, Siemens- und Auerbachstraße wurden der neuen Situation angepasst und signalisiert. Die Rad- und Gehwegverbindungen wurden zusammengefasst und meist auf eigenen durch Grünstreifen von der Fahrbahn angesetzten Wege geführt.
Mit den Straßenbauarbeiten wurden umfangreiche Leitungsverlegungen, Kanalbau und Lärmschutzmaßnahmen, Geländemodellierungen, sowie straßenbegleitende Begrünungsmaßnahmen durchgeführt.
3.
Darstellung der Kostenänderung
Die Gesamtkosten für die Maßnahmen des Stadtbahnbaus einschließlich Straßenumbau des Pragsattels haben sich gegenüber dem Beschluss vom 16.02.1989 in Höhe von ca. 126 Mio. DM auf ca. 112 Mio. DM reduziert.
Der städtische Anteil für den Umbau des Pragsattels wurde, wie aus der Zusammenstellung der Abrechnung in Anlage 2 ersichtlich ist, mit einem Aufwand von 15.010.000 DM beschlossen.
Der tatsächlich abgerechnete Aufwand beträgt 17.033.167,50 DM. Der Mehraufwand von 2.023.167,50 DM ist im wesentlichen auf die erheblichen, nicht vorhersehbaren provisorischen Bauzustände, die bei der Herstellung des Straßenbaus, der Verkehrseinrichtungen und der Leitungen am Pragsattel mit seinen vielen Verkehrsbeziehungen erforderlich wurden, zurückzuführen.
So mussten, um den Verkehrsfluss an dem mit über 100.000 Kfz/Tag höchstbelasteten Knotenpunkt in Stuttgart während der Bauzeit zu gewährleisten, die Verkehrsführungen der Bundesstraßen und der Straßenbahngleise mehrfach grundlegend verändert werden. Aufgrund des hohen LKW-Anteils und der erforderlichen Abstimmung der zwei Teilknoten Prag-Süd und Prag-Nord erforderten auch die zahlreichen kleineren Änderungen der Verkehrsführung unverhältnismäßig hohe Aufwendungen.
Die Erhöhung der Kosten im Bereich Straßenbau, Leitungen und Lärmschutz hat sich auch daraus ergeben, dass im Zusammenhang mit der Abrechnung der Maßnahme sich Verschiebungen zwischen den Anteilen des ÖPNV und des Straßenbaus ergeben haben. Diese Anteile konnten vor allem wegen der zahlreichen und umfangreichen Provisorien im Straßenbau im voraus nicht genau abgeschätzt und nicht in allen Fällen den Kostenträgern zugeordnet werden.
Die Kostenänderungen bei den einzelnen Ausgabehaushaltsstellen sind in Anlage 2 begründet.
Die Anteile des ÖPNV werden unmittelbar über die Wirtschaftspläne der SSB AG finanziert und abgerechnet.
4.
Finanzierung und Förderung der Maßnahmen
4.1 Für den Umbau des Pragsattels wurde zwischen der Stadt und der SSB im Einvernehmen mit dem Zuschussgeber vereinbart, dass 50 % der Straßenbaumaßnahmen als Folgekosten der Stadtbahn zugerechnet werden.
4.2 Der von der Stadt zu tragende Anteil für Straßenbau, Begrünung, Leitungen, Lärmschutz, Verkehrseinrichtungen, Kanalbau und Straßenbeleuchtung wird von Bund und Land nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) mit einem Fördersatz von 85 % der zuwendungsfähigen Kosten bezuschusst.
An Zuschüssen nach GVFG werden 11,7 Mio. DM nach dem vorliegenden Schlussverwendungsnachweis erwartet. Über weitere Zuschüsse in Höhe von ca. 1,2 Mio. DM für die Verlegung von Telekomleitungen wird mit dem Zuschussgeber nach wie vor verhandelt.
Das Finanz- und Beteiligungsreferat hat der Vorlage zugestimmt.
Anlage 2 Kostenübersicht
Anlage 2 zu GRDrs
Umbau Pragsattel (B 10/27), städtischer Anteil
Beschluss des GR vom 16.02.1989 (Niederschrift Nr. 47)
Nr.
AHSt
Art der Arbeiten
beschlossene
Mittel
DM
tatsächliche Kosten
DM
+ mehr
- weniger DM
1
2.6600.950000.6 VKZ 225
Straßenbau,
Begrünung,
Leitungen,
Lärmschutz
11.420.000
13.055.445,61
+ 1.635.445,61
2
2.6600.951000.1 VKZ 225
Verkehrseinrichtungen
1.500.000
1.756.256,69
+ 256.256,69
3
2.7010.956000.3 VKZ 225
Kanalbau
960.000
904.541,64
- 55.458,36
4
2.6700.960007.7 VKZ 225
Straßenbeleuchtung
1.130.000
1.316.923,56
+ 186.923,56
Gesamtaufwand
15.010.000
17.033.167,50
+ 2.023.167,50
Nach den laufenden Fortschreibungen der Finanzplanung waren insgesamt ca. 18,2 Mio. DM in den Haushaltsplänen veranschlagt.
Die Mehr- bzw. Wenigerkosten werden wie folgt begründet:
zu Nr. 1 Straßenbau, Begrünung, Leitungen und Lärmschutz
Der sehr komplizierte Verkehrsknoten Pragsattel bedingte zur reibungslosen Verkehrsabwicklung während der Bauzeit erhebliche Aufwendungen für provisorische Straßenführungen, die im Detail nicht von Anfang an in dieser Größenordnung abgeschätzt werden konnten. Auch zahlreiche kleinräumige und kurzzeitige Bauphasen werden erst bekannt, wenn die Abwicklung der Baustelle durch die ausführende Firma im Detail festgelegt wird. Sie können dabei vorher nicht geplant werden.
Wegen ungünstiger Untergrundverhältnisse war in einigen Bereichen ein Bodenaustausch erforderlich.
Die Lohn- und Materialpreiserhöhungen fielen aufgrund der langen Bauzeit höher aus, als vorab geschätzt wurde.
Im Bereich der Hildenbrandtstraße wurde aus Lärmschutzgründen eine zusätzliche Lärmschutzwand erforderlich.
zu Nr. 2 Verkehrseinrichtungen
Für die umfangreichen Markierungsarbeiten mussten in größerem Umfang als vorgesehen Zuschläge für Nachtarbeit vergütet werden, da aufgrund der Verkehrsdichte tagsüber oft die Markierung nicht aufgebracht werden konnte. Zudem waren zur Durchführung der Arbeiten unter Verkehr höhere Aufwendungen zur Sicherung des Markierungsbereiches und wegen zahlreicher Baustufen vermehrt Markierungen notwendig.
Für die sichere Führung der Verkehrsströme im Bauzustand und bedingt durch die vielen Verkehrsbeziehungen war der Einsatz von provisorischen Lichtsignalanlagen in größerem Umfang erforderlich, als im Kostenanschlag abgeschätzt wurde.
zu Nr. 3 Kanalbau
Der Ansatz für Unvorhergesehenes musste nicht in vollem Umfang in Anspruch genommen werden.
zu Nr. 4 Straßenbeleuchtung
Die höheren Kosten entstanden durch die beengte Baustellensituation infolge provisorischer Verkehrsführungen für Straßenbahn- und Individualverkehr. Zudem waren weitere vorübergehende Beleuchtungseinrichtungen aufgrund der vielen Baustufen erforderlich, sowie längere Überspannungen und zusätzliche provisorische Masten.