Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau
Referat Wirtschaft und Krankenhäuser

Gz: WK/St 6122 - 3
GRDrs 649/2001
Stuttgart,
04/23/2002



Sanierung Bad Cannstatt 9 - Neckarvorstadt -
Sanierung und Umnutzung des städtischen Gebäudes Wilhelmastraße 6
(ehemals Andreas-Dreher-Haus)
- Baubeschluß -

(GRDrs. 350/2000, 614/2000, 93/2001)




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuß für Umwelt und Technik
Ausschuß für Wirtschaft und Wohnen
Ausschuß für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Einbringung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
14.05.2002
17.05.2002
04.06.2002
05.06.2002
20.06.2002



Beschlußantrag:
  1. Der Modernisierung und Umnutzung des städtischen Gebäudes Wilhelmastraße 6 in ein Verwaltungsgebäude mit Jugendräumen nach den Plänen der Architektinnen Laufner + Ernst vom 28.09.2001 mit Baukosten in Höhe von rd. 1.529.900,00 € (2.992.150,00 DM) zuzüglich rd. 91.900,00 € (179.640,00 DM) für prognostizierte Preissteigerungen, wird zugestimmt.
  2. Der Sanierung der Heizung in den 3 Obergeschossen mit zusätzlichen Kosten von rd. 72.100,00 € (141.000,00 DM) wird zugestimmt.
  3. Der Verlängerung des Aufzugs bis in das Untergeschoss mit Mehrkosten in Höhe von rd. 22.000,00 € (43.000,00 DM) wird zugestimmt.
  4. Dem Einbau eines zusätzlichen behindertengerechten WC im EG mit Mehrkosten in Höhe von rd. 46.000,00 € (90.000,00 DM) wird zugestimmt.
  5. Für den Modernisierungsbeauftragten Dipl.-Ing. Architekt Jürgen Zeeb wird ein Honorarrahmen in Höhe von rd. 27.300,00 € (53.360,00 DM) bereitgestellt, der je nach Inanspruchnahme abgerufen werden kann.
  6. Die Mittel für die Gesamtkosten nach Ziff. 1 bis 5 in Höhe von 1.789.200,00 € werden im Vermögenshaushalt 2002 unter der AHSt. 2.6150.9420 000 VKZ 0440 - Sanierung Bad Cannstatt 9 - Neckarvorstadt -, Modernisierung städtischer Gebäude - bereitgestellt.
  7. Im Vermögenshaushalt 2002 wird bei AHSt. 2.6150.9420.000 VKZ 0440 - Sanierung Bad Cannstatt 9 - Neckarvorstadt -, Modernisierung städtischer Gebäude - eine überplanmäßige Mittelbewilligung in Höhe von 153.300,00 € zugelassen.
  8. Die Mehrausgabe wird im Vermögenshaushalt 2002 durch Sperrung von 153.300,00 € bei AHSt. 2.6150.9699.000 VKZ 0401 - Sanierung Bad Cannstatt 4 - Zuckerfabrik -, Bau (Pauschale) gedeckt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Beim Grundsatzbeschluss des Ausschusses für Umwelt und Technik vom 11. April 2000 (GRDrs. 350/2000) war für das künftige Verwaltungsgebäude Wilhelmastraße 6 von Baukosten in Höhe von 2,5 Mio. DM ausgegangen worden. Durch Beschluß des Ausschusses für Umwelt und Technik am 20. Februar 2001 (GRDrs. 93/2001) wurde im Hinblick auf die sich zum 1. Januar 2001 geänderten Förderbedingungen einem vorzeitigen Baubeginn für einen Teil der notwendigen Bauarbeiten zugestimmt.

Die Kosten haben sich nach Baugenehmigung und erheblichen Brandschutzauflagen, Abstimmung mit den künftigen Nutzern und näherer Kenntnis der Bausubstanz aufgrund genauerer Untersuchungen und trotz größtmöglicher Einsparungen auf rd. 1.529.900,00 € (2.992.150 DM) erhöht.

Finanzielle Auswirkungen
Aufgrund des vorgezogenen Teil-Baubeschlusses gelten noch die alten Förderkonditionen und sind die Kosten dieser Modernisierung zu voraussichtlich 70 % im Rahmen des Landessanierungsprogramms (LSP) zuwendungsfähig. Dies entspricht rd. 1.252.440,00 € (2.449.405,00 DM) so dass nicht förderfähige Kosten von 536.760,00 € (1.049.745,00 DM) verbleiben. Die zuwendungsfähigen Kosten sowie Mittel in Höhe von rd. 383.500,00 € (750.000 DM) sind im Entwurf zur mittelfristigen Finanzplanung 2001 bis 2005 enthalten. Die restlichen nicht zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von rd. 153.300,00 € (299.745 DM) werden bei AHSt. 2.6150.9699.000 VKZ 0401 - Sanierung Bad Cannstatt 4 - Zuckerfabrik -, Bau (Pauschale) - gedeckt.


Beteiligte Stellen

Referat F
Referat A
Referat SJG
Bezirksbeirat Bad Cannstatt


Vorliegende Anträge/Anfragen

DIE REPUBLIKANER vom 07.05.2001 (Antrag Nr. 208/2001)





Matthias Hahn
Bürgermeister
Dieter Blessing
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Kostenübersicht
Anlage 3: Kostenermittlung mit zusätzlichen Beschlussanträgen

Anlage 4: Kostenermittlung eines vergleichbaren Neubaus
Anlage 5: Pläne
Anlage 6: Energetisches Datenblatt
Anlage 1 zur GRDrs. 649/2001

Ausführliche Begründung

Zu 1

Der Grundsatzbeschluss für die Modernisierung des städtischen Gebäudes Wilhelmastraße 6 und den teilweisen Umbau zu einem Verwaltungsgebäude wurde am 9. Mai 2000 gefasst (GRDrs 350/2000). Grundlage der Entscheidung war die Kostenschätzung des Architekturbüros Laufner + Ernst vom 9. März 2000 über 2,4 Mio DM Baukosten, zuzüglich 90.000,00 DM für den Modernisierungsbeauftragten. Der Bauantrag wurde dann jedoch sinnvollerweise unter Betrachtung des gesamten Gebäudes eingereicht und am 2. April 2001 genehmigt.

Im Hinblick auf eine sich abzeichnende Überschreitung der genehmigten Kosten, wurde die weitere Planung auf dieser Basis gestoppt und eine umfassende Kostenrevision veranlasst. Mit dem Ziel der Kostendämpfung, wurden in mehreren Gesprächen mit den Planerinnen, Modernisierungsbeauftragten, Fachingenieuren und der nutzenden Verwaltung neue Festlegungen zu Art und Umfang der Sanierung getroffen (u.a.):

Mit Datum vom 01.10.2001 wurde der Verwaltung von den planenden Architektinnen Laufner + Ernst eine überarbeitete Kostenberechnung vorgelegt, die mit 2.905.000 DM (brutto), zuzüglich der Kosten für den Modernisierungsbeauftragen schließt. Es empfiehlt sich für Unvorhergesehenes wenigstens 3 % (87.150 DM) zusätzlich zu berücksichtigen, die zu Gesamtkosten von rd. 1.529.900 € (2.992.150 DM) führen.

Die verbleibende Kostensteigerung nach Kostenrevision resultieren aus folgenden Positionen (siehe Anlage 2):
  1. Haustechnik
    Nach einer Kanalbefahrung hat sich herausgestellt, dass die Grundleitung des Gebäudes teilweise gebrochen ist. Die gesamte Elektroinstallation entspricht nicht mehr den gültigen Sicherheitsbestimmungen und muss vollständig erneuert werden.
  2. Aufzug
    Während der Planung hat sich herausgestellt, dass der zur behindertengerechten Erschließung notwendige Aufzug nicht wie ursprünglich geplant ins Treppenhaus passt, sondern daneben angeordnet werden muss. Nur so ist die ebene Erreichbarkeit gewährleistet.
  3. Auflagen
    Bei der Brandschutzprüfung im Rahmen der herbeizuführenden Baugenehmigung wurde die Einordnung "Bestandsschutz" aufgehoben.
    Bei der Sanierung ist ein abgeschlossenes Treppenhaus mit Brandschutztüren etc. auszuführen, was im Grundsatzbeschluss nicht in diesem Umfang berücksichtigt war.
  4. Schlechter Allgemeinzustand
    Das vielfach durch Zwischennutzungen belegte Gebäude (u.a. Flüchtlingswohnheim) befindet sich in einem schlechten Allgemeinzustand. Anstrich- und Putzarbeiten sind im erheblichen Maße erforderlich. Darüber hinaus müssen die Dachüberstände sowie verschiedene Anschlußdetails instandgesetzt werden.


Zu 2 und 3

Die Sanierung der Heizung in den drei oberen Stockwerken ist zum Betrieb des Gebäudes nicht zwingend erforderlich, aber aus energetischen Gründen, besonders bei einem städtischen Gebäude, sinnvoll - Mehrkosten rd. 72.100 € (141.000 DM). Ebenso stellt die Verlängerung des Aufzuges bis zum UG eine sinnvolle Option dar, die zukünftig auch andere Nutzungsarten für das Untergeschoss der Wilhelmastraße 6 offen hält - Mehrkosten rd. 22.000 € (43.000 DM).


Zu 4

Im Dachgeschoss des Gebäudes ist ein behindertengerechtes WC vorgesehen, das mit dem Aufzug erreichbar ist. Für die Nutzung im Erdgeschoss und Untergeschoss durch den Jugendtreff "INZEL" wäre ein eigenes behindertengerechtes WC sinnvoll.
Durch eine verbindliche Regelung mit den Verantwortlichen von "INZEL" könnte ein individueller Zugang zum Dachgeschoss gesichert werden.


Zu 5

Die Kosten für den Modernisierungsbeauftagten, die im Grundsatzbeschluss mit 90.000,00 DM (rd. 46.000,00 €) angesetzt waren, reduzieren sich 40 % auf rd. 27.300,00 € (53.360,00 DM).


Die Kostenermittlung nach DIN 276 für einen vergleichbaren Neubau (wie das Gebäude Wilhelmstraße 6) ergibt Gesamtkosten in Höhe von ca. 3,37 Mio. € (6,6 Mio. DM).
Die Folgekosten werden mit 2 - 2,5 €/m² (4 - 5 DM/m²) im Monat erwartet.

Im Hinblick auf den vorgezogenen Teilbaubeschluss vom 20. Februar 2001 (GRDrs 93/2001) muss mit den vergebenen Fassadenarbeiten umgehend begonnen werden.

Die Kosten der Einrichtung sind Sache der künftigen Nutzer und in dieser Vorlage nicht enthalten.

Unter der Voraussetzung, dass ein positiver Beschluss bis Anfang Juni gefasst wird, kann mit den Ausschreibungsergebnissen bis Ende September 2002 und mit dem Baubeginn der restlichen Gewerke bis Ende Dezember 2002 gerechnet werden. Bis dahin sollte ein Ersatzstandort für den Jugendtreff "INZEL" gefunden werden.


Anlage 2 zur GRDrs 649/2001

Kostenübersicht


Kostenschätzung vom 09.03.2000 der Architektinnen Laufner +Ernst
1.270.049 €
(2.484.000 DM)
Haustechnik- Haustechnik (Heizung, Sanitär, Elektro): - z.B. Grundleitungen teilw. gebrochen
72.092 €
(141.000 DM)
AufzugVeränderte Lage des Aufzuges
(doppelwandig)
29.655 €
(58.000 DM)
AuflagenBaurechtliche Auflagen:
(Brandschutz, Gewerbeaufsicht)
40.903 €
(80.000 DM)
Schlechter AllgemeinzustandGenauere Kenntnis des Gebäudes: u. a. Putze und Anstriche, Traufanschluss, Kaminverkleidungen,
Reinigungsarbeiten, Hebeanlage
44.994 €
(88.000 DM)
Allgemeine Preissteigerung
bis Oktober 2001
2,17 %
27.610 €
(54.000 DM)
Zwischensumme der Kostensteigerung
215.254 €
(421.000 DM)
Kostenberechnung 10/2001
gerundet
1.485.300 €
(2.905.000 DM)
Zuschläge für
Unvorhergesehenes 3 %
44.559 €
(87.150 DM)
Gesamtkosten
ohne zusätzliche Beschlussanträge
gerundet
1.529.900 €
(2.992.150 DM)
Beschlussantrag Nr. 2 Heizungssanierung 1. - 3. OG
rd. 72.100 €
(141.000 DM)
Beschlussantrag Nr. 3 Aufzug bis in das Untergeschoss
rd. 22.000 €
(43.000 DM)
Beschlussantrag Nr. 4
Behindertengerechtes WC im EG
rd. 46.000 €
(90.000 DM)
Baukostensteigerung
Prognose
5,5 % aus 3.266.150 DM
rd. 91.900 €
(179.640 DM)
Beschlussantrag Nr. 5
Kosten für Modernisierungs- beauftragten
rd. 27.300 €
(53.360 DM)
Voraussichtliche Gesamtkosten bei Fertigstellung, inkl. zusätzlicher Beschlussanträge
gerundet
1.789.200 €
(3.499.150 DM)