1.1 | Die Landeshauptstadt Stuttgart ist bereit, auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung vom 01.08.2005 zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, der Bundesanstalt für Arbeit, dem Deutschen Städtetag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund in der Trägerversammlung des JobCenters Stuttgart das entscheidende Stimmrecht wahrzunehmen und damit die Führung und Verantwortung in der Arbeitsgemeinschaft zu übernehmen.
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1.2 | Den mit der Agentur für Arbeit Stuttgart ausgehandelten Änderungen des Kooperationsvertrages vom 01.10.2004 wird zugestimmt (Anlage 1).
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2. | Die Vertreter der Landeshauptstadt in der Trägerversammlung des JobCenters Stuttgart werden ermächtigt, zur Schaffung zusätzlicher Stellen im JobCenter in den Jahren 2005 und 2006 der Umschichtung von bis zu jeweils 1 Mio. € aus dem Eingliederungsbudget in das Verwaltungskostenbudget zuzustimmen.
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3.1 | Die Landeshauptstadt erstattet dem JobCenter in den Jahren 2007 und 2008 den fiktiven Aufwand für die Kosten der Unterkunft für die bei den Sozialunternehmen beschäftigten sog. Entfristeten.
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3.2 | Der Aufwand von bis zu 340.000 € jährlich wird in den Verwaltungshaushalten 2007 und 2008 bei FiPo. 1.4820.6910000, Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), Kosten für Wohnraum, gedeckt.
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4. | Vom Sachstand der Initiative "5.000 Chancen.Aktiv für Stuttgart" wird Kenntnis genommen.
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5. | Die 250 bei der Stadtverwaltung zu schaffenden Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (1 €-Jobs) werden in folgenden Bereichen bereitgestellt:
- Schulverwaltungsamt 125 Arbeitsgelegenheiten
- Jugendamt, ggf. Sozialamt 40 Arbeitsgelegenheiten
- Kulturamt, insb. Büchereien 25 Arbeitsgelegenheiten
- Eigenbetrieb Leben und Wohnen 25 Arbeitsgelegenheiten
- Garten- und Friedhofsamt 25 Arbeitsgelegenheiten
- übrige Bereiche 10 Arbeitsgelegenheiten |