Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 486/2004
Stuttgart,
06/28/2004



Hauptversammlung der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) sowie Gesellschafterversammlung der Hafen Stuttgart GmbH (HSG) und der Stuttgarter Versorgungs-und Verkehrsgesellschaft (SVV)



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nichtöffentlich
öffentlich
07.07.2004
08.07.2004



Beschlußantrag:

Der Vertreter der Stadt wird beauftragt, in der Hauptversammlung der SSB sowie in den Gesellschafterversammlungen der HSG und der SVV den nachstehenden Beschlussanträgen zuzustimmen:


Für die SSB
1. den Vorstand und den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2003 zu entlasten,
2. als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2004 die Ernst & Young AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Stuttgart, zu wählen,
3. den Satzungsänderungen ( Anlage 3) zuzustimmen.


Für die HSG
1. den Jahresabschluss in der vorgelegten Fassung festzustellen,
2. die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2003 zu entlasten,
3. den nach der Gewinnabführung ( 2,2 Mio. EUR) verbleibenden Jahresüberschuss in Höhe von 300.000 EUR der Gewinnrücklage zuzuführen,
4. als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2004 die WIBERA Wirtschaftsberatungs AG zu wählen,
5. der Satzungsänderung ( Anlage 4) zuzustimmen.


Für die SVV
1. den Jahresabschluss in der vorgelegten Fassung festzustellen,
2. die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2003 zu entlasten,
3. den ausgewiesenen Bilanzgewinn 2003 in Höhe von 655,1 Mio. EUR in die Gewinnrücklage einzustellen,
4. als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2004 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Bansbach, Schübel, Brösztl & Partner zu wählen,
5. die in der konstituierenden Sitzung des neuen Gemeinderats am 16.09.2004 zu benennenden Mitglieder des SVV-Aufsichtsrats für die nächste Amtsperiode zu wählen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Am 27. Juli 2004 findet die ordentliche Hauptversammlung der SSB und die ordentliche Gesellschafterversammlung der HSG und der SVV statt. Eine außerordentliche Gesellschafterversammlung der SVV zur Wahl des neuen Aufsichtsrats und Entlastung des bisherigen Aufsichtsrats wird im September 2004 durchgeführt.

Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen






Michael Föll
Erster Bürgermeister

Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Geschäftsberichte der SSB, HSG, SVV und NetCom
Anlage 3: Satzungsänderungen SSB
Anlage 4: Satzungsänderung HSG

Anlage 1 zur GRDrs 486/2004


Ausführliche Begründung:


1. Gesamtergebnis der SVV

2003
in Tsd. EUR
2002
in Tsd. EUR
SSB, Verlustabführung
-27.202
-31.530
HSG, Gewinnabführung
2.154
3.032
NetCom, Gewinnabführung
327
353
Beteiligungsergebnis
SVV
-24.721
-28.145
Betriebsergebnis SVV
-324
-413
Finanzergebnis SVV
15.806
7.154
Neutrales Ergebnis SVV
30.385
1.913.377
Jahresüberschuss SVV
21.146
1.891.973
Gewinnvortrag
658.973
Ausschüttung
25.000
1.233.000
Bilanzgewinn SVV
655.119
658.973

Am 1. Dezember 2003 wurde bei der SVV die vom Gemeinderat am 07.02.2002 (GRDrs 15/2002) beschlossene Kapitalherabsetzung durchgeführt. Das Gesellschaftskapital wurde dabei von 572 Mio. EUR auf 45 Mio. EUR reduziert. Die Auskehrung der Kapitalherabsetzung von insgesamt 527 Mio. EUR wurde durch die Übertragung von drei Spezialfonds mit einem Verkehrswert von 378,7 Mio. EUR ( Nennwert 350 Mio. EUR) und von verschiedenen Wertpapieren und Geldanlagen mit einem Wert von insgesamt 148,3 Mio. EUR durchgeführt.

Das Ergebnis 2003 der SVV ist im Wesentlichen bestimmt durch die Aufdeckung stiller Reserven bei der Auskehrung der Kapitalherabsetzung und dem positiven Finanzergebnis. Unter Hinzurechnung des Beteiligungsergebnisses und des Betriebsergebnisses ergibt sich damit ein Jahresüberschuss von 21,1 Mio. EUR. Unter weiterer Berücksichtigung des Gewinnvortrags aus 2002 und der Ausschüttung von 25 Mio. EUR aus dem Bilanzgewinn 2002 wird ein Bilanzgewinn 2003 in Höhe von 655,1 Mio. EUR ausgewiesen, der in die Gewinnrücklage eingestellt wird.

Mit diesem Bilanzgewinn wird insbesondere ein Kapitalstock in Höhe von 550 Mio. EUR und das Anlagevermögen der SVV finanziert. Mit den Erträgen aus dem Kapitalstock sind künftig die Verluste der SSB zu decken.


2. Beteiligungsergebnis

Der SSB-Verlust 2003 konnte gegenüber dem Vorjahr um 4,3 Mio. EUR gesenkt werden. Gegenüber dem Wirtschaftsplan 2003 war damit eine Verbesserung von 2,6 Mio. EUR möglich.

Bei der HSG liegt der an die SVV abgeführte Gewinn um rd. 0,9 Mio. EUR unter dem Vorjahreswert. Grund sind insbesondere die umfangreichen Investitionen, für die die liquiden Mittel der HSG in Anspruch genommen werden mussten mit entsprechenden Auswirkungen auf die Zinserträge der HSG. Darüber hinaus waren erhöhte Zinsaufwendungen für Darlehen erforderlich. Trotzdem wurde der Wirtschaftsplan 2003 um rd. 0,4 Mio. EUR übertroffen.

Zum Geschäftsverlauf der SSB, HSG, SVV und NetCom im Einzelnen wird auf die beiliegenden Geschäftsberichte verwiesen.


3. Prüfung der Jahresabschlüsse und des Konzernabschlusses

Die Abschlussprüfer haben die jeweiligen Jahresabschlüse und den Konzernabschluss per 31.12.2003 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungen und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 Abs.1, Nr.1 und 2 Haushaltsgrundsätzegesetz führte zu keinen wesentlichen Beanstandungen.


4. Wahl der Abschlussprüfer

Wie in der Mitteilungsvorlage 420/2004 erläutert, wird für HSG, SVV und NetCom die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und bei der SSB der verantwortliche Prüfungspartner gewechselt.


5. Aufsichtsratswahlen bei der SVV

Die Wahlperiode der Aufsichtsratsmitglieder bei der SVV läuft ab mit Beendigung der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2003 beschließt. Eine außerordentliche Gesellschafterversammlung wird im September, nach der konstituierenden Sitzung des neuen Gemeinderats und Benennung der städtischen Aufsichtsratsmitglieder, stattfinden. Ab diesem Zeitpunkt wird der Aufsichtsrat der SVV von 20 auf 12 Mitglieder verkleinert.


6. Satzungsänderungen SSB

Die Satzung der SSB mit Stand vom 24.07.2001 wird in einigen Passagen angepasst, um wirtschaftliche, rechtliche und prozessuale Veränderungen zu berücksichtigen. In Anlage 3 sind die Änderungen den bisherigen Regelungen gegenübergestellt.


7. Satzungsänderungen bei der HSG

Die Satzung der HSG vom 07.08.2001 wurde dahingehend geändert, dass zusätzlich zum Teilnahmerecht an Aufsichtsratssitzungen nun auch die Stimmabgabe von abwesenden Aufsichtsratsmitgliedern geregelt wird.