Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 1416/2009
Stuttgart,
12/16/2009



Haushalt 2010/2011

Unterlage für die 3. Lesung des Gemeinderats zur öffentlichen Behandlung am 18.12.2009



Ausgleichsflächen - ergänzende Informationen

Beantwortung / Stellungnahme

(a) Ausgangslage

Seit Einführung der Eingriffsregelung in die Bauleitplanung im Jahre 1993 wurden mehr als 170 Bebauungspläne beschlossen, die Eingriffe in Natur und Landschaft verursacht haben, die ausgeglichen bzw. ersetzt werden müssen (vgl. mündlicher Bericht zu den Gemeinderatsanfragen Nr. 225/2008, 402/2008 und 476/2008 am 16.12.2008 im UTA).

Am häufigsten werden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf der Grundlage von städtebaulichen Verträgen (§ 11 BauGB) gesichert. Dann zahlen Eingreifer die für die Herstellung der zugeordneten Maßnahmen erforderlichen Gelder. Die eingegangenen Gelder sind zweckgebunden für die Herstellung der mit dem Satzungsbeschluss beschlossenen und dem Bebauungsplan zugeordneten jeweiligen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (§135 a (2) BauGB).

(b) Sachstand „Ausgleichsmaßnahmen“

In den vergangenen Jahren wurden auf der Grundlage von städtebaulichen Verträgen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Höhe von rund 4,2 Mio € festgesetzt. Bis auf eine Summe von ca. 1,4 Mio € sind die festgesetzten Maßnahmen hergestellt und die entsprechenden Mittel von den ausführenden Ämtern abgerufen worden.

Von den verbleibenden Geldern sollen im Zeitraum 2010/2011 insbesondere die planerisch vorbereiteten Projekte

· Renaturierung Feuerbach im Bereich Zazenhausen
· Renaturierung Nesenbach im Bereich Honigwiesen
· Verbesserungsmaßnahmen auf der Vördere sowie
· Trockenmauer- und Wandelsanierungen im Bereich der Neckarvororte

realisiert werden.
Weitere Maßnahmen wie bspw. der Travertinpark (erster Bauabschnitt) sind weitgehend realisiert, es steht nur noch die Abbuchung der Gelder durch die ausführenden Ämter aus. Allein für Ende 2009 sowie die Jahre 2010/2011 wird ein Mittelabfluss in Höhe von ca. 982.000.-€ erwartet. Weitere Gelder sind der Renaturierung des Nesenbaches in Stuttgart Süd und die Renaturierung des Hagelsbrunnenbaches zugeordnet.

Alle Maßnahmen wurden als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für verschiedene B-Pläne festgesetzt. Die Gelder sind also zweckgebunden.

Insofern stehen die Gelder für die Realisierung der geplanten Ökokontomaßnahmen im Sinne vorgezogene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nicht zur Verfügung.

(c) Ökokontomaßnahmen

Im Jahre 2004 wurden erstmals Gelder für ein so genanntes „Ökokonto“ in den Haushalt eingestellt (vgl. GRDs. 264/2001). Mit dem Geld konnte die Verwaltung auf Grundlage von § 135 a BauGB im Vorgriff auf Eingriffe in Natur und Landschaft Flächen sichern und Maßnahmen durchführen, welche dann nachfolgend verschiedenen Bebauungsplänen als Ausgleichsflächen zugeordnet wurden. Dies führte bei einzelnen Bauleitplanverfahren zu einer maßgeblichen Beschleunigung der Verfahrenszeiten, da es nicht mehr erforderlich war, für jeden Bebauungsplan in einem getrennten Suchlauf angemessene Kompensationsflächen zu suchen und die erforderlichen Grundstücke zu sichern.

Von den im Jahre 2004 eingestellten Geldern konnten so prominente Projekte wie beispielsweise die Beweidung auf der Vördere u.a. realisiert werden. Bis auf die Restmittel von 13.228,81 € sind die Gelder für Ökokontomaßnahmen derzeit erschöpft.

(d) Bedarf weiterer Gelder für das Ökokonto / Kompensationsflächenmanagement

Entsprechend den Beratungen im UTA vom 16.12.2008 hat die Verwaltung ein Konzept für die Realisierung weiterer Kompensationsflächen erarbeitet und konkret die Kosten für 5 Projektgebiete ermittelt (vgl. mündlicher Bericht im UTA am 29.09.2009 und die Aussprache im UTA am 1.12.2009).

Für die Realisierung der Ökokontoprojekte „Rappach“, „Wernhalde“ und „Gerlinger Straße“ sind zusammen 517.000.-€ erforderlich, für die Projekte Egelseer Heide 109.000.- € und für die Wangener Höhe 458.000.- €

Die Bereitstellung von Geldern für weitere Ökokontoprojekte ist notwendig, um

· eine langfristige und strategische Bevorratung von Ausgleichsflächen (Flächenpool),
· eine vorgezogene Umsetzung von Maßnahmen (Maßnahmenpool) sowie
· das Ansparen von Werteinheiten („Sparbuch Ökokonto“)

zu ermöglichen. Mit diesem Vorgehen sollen durch die Sicherung und schnelle Verfügbarkeit von Kompensationsmaßnahmen Investitionsvorhaben beschleunigt, Kooperationsvorhaben mit der Landwirtschaft ermöglicht sowie die Flächen- und Kosteneffizienz (Herstellung und Pflege der Maßnahmenflächen) gesteigert werden.

Die Erträge werden im Sinne eines revolvierenden Fonds in neue Kompensationsmaßnahmen investiert.





Vorliegende Anträge/Anfragen

382/2009 Bündnis 90/DIE GRÜNEN,
460/2009 SPD





Matthias Hahn
Bürgermeister




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