Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
461/2001
GZ:
St 61-3 kle/rd
Sitzungstermin: 06/28/2001
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:BM Hahn
Protokollführung: Frau Haasis sp
Betreff: Flächennutzungsplan 2010 der
Landeshauptstadt Stuttgart
- Erneuter Feststellungsbeschluss für die
M-Fläche Roßbachstraße in Stuttgart-Weilimdorf -

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 22.05.2001,
nichtöffentlich, Nr. 303

Ergebnis: Einbringung


Ausschuss für Umwelt und Technik vom 26.06.2001,
nichtöffentlich, Nr. 366


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau vom 09.05.2001, GRDrs 461/2001, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Vom Ergebnis der beiden öffentlichen Auslegungen der Entwürfe für eine bestehende und geplante M-Fläche an der Roßbachstraße (Stand: 01.10.1998) sowie der auf den Bestand reduzierten M-Fläche (Stand: 11.04.2000) wird Kenntnis genommen.

2. Der Beschluss des Gemeinderats im Ergänzungsverfahren am 1. Februar 2001 zur reduzierten Darstellung einer M-Fläche (0,7 ha) an der Roßbachstraße in Stuttgart-Weilimdorf wird aufgehoben.

3. Die im FNP-Hauptverfahren öffentlich ausgelegte M-Fläche, einschließlich der östlich angrenzenden geplanten Dreiecksfläche (0,8 ha, Planfassung Auslegungsbeschluss 01.10.1998), ist dem Regierungspräsidium Stuttgart zur Genehmigung vorzulegen.


Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.

Nach einem Rückblick auf die Vorgeschichte geht BM Hahn auf den Bauwunsch der dort ansässigen Firma ein. Die Verwaltung empfehle, die Dreiecksfläche wieder hereinzunehmen und bitte um Zustimmung zum Beschlussantrag. Die weiter zur Klärung anstehenden Themen seien im Wesentlichen Gegenstand eines nachfolgenden, vorhabenbezogenen Bebauungsplans bzw. natur- und landschaftsschutzrechtlicher Entscheidungen und Vereinbarungen.

StRin Hollay (SPD) verweist auf den nachfolgend wiedergegebenen Beschluss des Bezirksbeirats Weilimdorf:

Damit würden die auf Seite 2 der GRDrs 461/2001 genannten Randbedingungen zum Antrag erhoben. Die SPD-Gemeinderatsfraktion wolle das Projekt keinesfalls verzögern, bitte jedoch darum, den berechtigten Interessen des Bezirksbeirats Weilimdorf nachzukommen.

StR J. Zeeb (FW) spricht sich ebenfalls dafür aus, die Gründe des Bezirksbeirats in angemessener Form einfließen zu lassen. Er sehe hierin ein wichtiges Signal sowohl an den Bezirksbeirat Weilimdorf als auch an den Investor.

StR R. Schmid (CDU) lehnt eine Verknüpfung des Beschlussantrags der GRDrs 461/2001 mit dem Beschluss des Bezirksbeirats Weilimdorf ab. Weil es sich, wie bereits ausgeführt, um einen sensiblen Bereich handle, sollten die offenen Fragen vor einer Entscheidung im zuständigen Ausschuss nochmals ausführlich beraten und abgewogen werden.

Die Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN stimmt - so StRin Peppler-Kelka (90/GRÜNE) - dem Antrag des Bezirksbeirats Weilimdorf zu und wünscht eine entsprechende Festlegung.

Eingehend auf die entsprechenden Ausführungen von StR R. Zeeb (FDP/DVP) und StR Prof. Dr. Kußmaul (SPD) versichert BM Hahn nochmals, die genannten Themen würden im Zusammenhang mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan behandelt. Ein Großteil des Beschlusses des Bezirksbeirats Weilimdorf sei identisch mit den in der Begründung zur GRDrs 461/2001 gemachten Ausführungen. Einigkeit bestehe bei der Einhaltung der notwendigen Abstände zum renaturierten Lindenbach und der Abgrenzung der Baufläche. Es müsse die Höhenentwicklung überprüft werden, und auch hinsichtlich der Parkplätze gehe er davon aus, dass eine vernünftige Lösung gefunden werde.


OB Dr. Schuster stellt abschließend fest: