Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
145
3
Verhandlung
Drucksache:
461/2001
GZ:
St 61-3 kle/rd
Sitzungstermin:
06/28/2001
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Schuster
Berichterstattung:
BM Hahn
Protokollführung:
Frau Haasis
sp
Betreff:
Flächennutzungsplan 2010 der
Landeshauptstadt Stuttgart
- Erneuter Feststellungsbeschluss für die
M-Fläche Roßbachstraße in Stuttgart-Weilimdorf -
Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 22.05.2001,
nichtöffentlich, Nr. 303
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 26.06.2001,
nichtöffentlich, Nr. 366
Ergebnis: - mehrheitliche Ablehnung (6 Ja-, 8 Nein-Stimmen)
des Antrags, das Votum des Bezirksbeirats in die
Beschlussfassung aufzunehmen
- mehrheitliche Zustimmung (8 Ja-, 2 Nein-Stimmen,
4 Stimmenthaltungen) zum Beschlussantrag der
GRDrs 461/2001.
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau vom 09.05.2001, GRDrs 461/2001, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Vom Ergebnis der beiden öffentlichen Auslegungen der Entwürfe für eine bestehende und geplante M-Fläche an der Roßbachstraße (Stand: 01.10.1998) sowie der auf den Bestand reduzierten M-Fläche (Stand: 11.04.2000) wird Kenntnis genommen.
2. Der Beschluss des Gemeinderats im Ergänzungsverfahren am 1. Februar 2001 zur reduzierten Darstellung einer M-Fläche (0,7 ha) an der Roßbachstraße in Stuttgart-Weilimdorf wird aufgehoben.
3. Die im FNP-Hauptverfahren öffentlich ausgelegte M-Fläche, einschließlich der östlich angrenzenden geplanten Dreiecksfläche (0,8 ha, Planfassung Auslegungsbeschluss 01.10.1998), ist dem Regierungspräsidium Stuttgart zur Genehmigung vorzulegen.
Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.
Nach einem Rückblick auf die Vorgeschichte geht BM
Hahn
auf den Bauwunsch der dort ansässigen Firma ein. Die Verwaltung empfehle, die Dreiecksfläche wieder hereinzunehmen und bitte um Zustimmung zum Beschlussantrag. Die weiter zur Klärung anstehenden Themen seien im Wesentlichen Gegenstand eines nachfolgenden, vorhabenbezogenen Bebauungsplans bzw. natur- und landschaftsschutzrechtlicher Entscheidungen und Vereinbarungen.
StRin
Hollay
(SPD) verweist auf den nachfolgend wiedergegebenen Beschluss des Bezirksbeirats Weilimdorf:
"Der Bezirksbeirat stimmt dem Beschlussantrag mit der Maßgabe zu, dass vor der erneuten Änderung des FNP sichergestellt ist, dass
- die notwendigen Abstände zum renaturierten Lindenbach eingehalten werden,
- die Abgrenzung der Baufläche des FNP im östlichen Dreieck nicht überschritten wird,
- die voll versiegelten Parkierungsanlagen als Ausgleich für die Ausdehnung der Bauflächen in die LE-Fläche renaturiert werden,
- die geplanten und ausgleichspflichtigen offenen Stellplätze im Landschaftschutz deutlich (auf 50) reduziert bzw. durch entsprechende Tiefgaragenplätze ersetzt werden,
- die Höhenentwicklung der geplanten Gebäude in Bezug auf das angrenzende Wohngebiet und auf das Landschaftsschutzgebiet Reisachmulde in Varianten überprüft wird."
Damit würden die auf Seite 2 der GRDrs 461/2001 genannten Randbedingungen zum Antrag erhoben. Die SPD-Gemeinderatsfraktion wolle das Projekt keinesfalls verzögern, bitte jedoch darum, den berechtigten Interessen des Bezirksbeirats Weilimdorf nachzukommen.
StR
J. Zeeb
(FW) spricht sich ebenfalls dafür aus, die Gründe des Bezirksbeirats in angemessener Form einfließen zu lassen. Er sehe hierin ein wichtiges Signal sowohl an den Bezirksbeirat Weilimdorf als auch an den Investor.
StR
R. Schmid
(CDU) lehnt eine Verknüpfung des Beschlussantrags der GRDrs 461/2001 mit dem Beschluss des Bezirksbeirats Weilimdorf ab. Weil es sich, wie bereits ausgeführt, um einen sensiblen Bereich handle, sollten die offenen Fragen vor einer Entscheidung im zuständigen Ausschuss nochmals ausführlich beraten und abgewogen werden.
Die Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN stimmt - so StRin
Peppler-Kelka
(90/GRÜNE) - dem Antrag des Bezirksbeirats Weilimdorf zu und wünscht eine entsprechende Festlegung.
Eingehend auf die entsprechenden Ausführungen von StR
R. Zeeb
(FDP/DVP) und StR
Prof. Dr. Kußmaul
(SPD) versichert BM
Hahn
nochmals, die genannten Themen würden im Zusammenhang mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan behandelt. Ein Großteil des Beschlusses des Bezirksbeirats Weilimdorf sei identisch mit den in der Begründung zur GRDrs 461/2001 gemachten Ausführungen. Einigkeit bestehe bei der Einhaltung der notwendigen Abstände zum renaturierten Lindenbach und der Abgrenzung der Baufläche. Es müsse die Höhenentwicklung überprüft werden, und auch hinsichtlich der Parkplätze gehe er davon aus, dass eine vernünftige Lösung gefunden werde.
OB
Dr. Schuster
stellt abschließend fest:
Der Gemeinderat
beschließt
einstimmig
wie beantragt
mit der von BM Hahn bestätigten Maßgabe, dass die genannten Themen Gegenstand weiterer Beratungen im Ausschuss für Umwelt und Technik sind.