Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
305/2004
GZ:
AK 6302-01
Sitzungstermin: 23.06.2005
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Huber-Erdtmann sp
Betreff: Organisation und Abwicklung von Hochbauvorhaben
1. Neufassung des Hochbauerlasses/Richtlinien
für das Projektmanagement im Hochbau
2. Änderung der Hauptsatzung
3. Änderung der Zuständigkeitsordnung
4. Einrichtung eines Bauinvestitionscontrolling


Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 03.05.2005, nichtöffentlich, Nr. 236

Verwaltungsausschuss vom 11.05.2005, nichtöffentlich, Nr. 175

Gemeinderat vom 12.05.2005, öffentlich, Nr. 93

jeweiliges Ergebnis: Zurückstellung


Ausschuss für Umwelt und Technik vom 21.06.2005, nichtöffentlich, Nr. 348

Ergebnis: einmütige Zustimmung mit der Maßgabe, dass die Wertgrenzen (Seite 3 der Vorlage) wie folgt herabgesetzt werden:

Entscheidungen durch den Gemeinderat
Bisherige Wertgrenze: 2.000.000 €
Künftige Wertgrenze: 3.000.000 € (lt. Vorlage 5.000.000 €)

Entscheidungen bei Architekten-, Ingenieur- und Gutachteraufträgen ...

Bisherige Wertgrenze: 77.000 €
Künftige Wertgrenze: 100.000 € (lt. Vorlage 250.000 €)

Verwaltungsausschuss vom 22.06.2005, nichtöffentlich, Nr. 238
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser vom 17.03.2005, GRDrs 305/2004.

BM Murawski führt zu den noch zu klärenden Punkten aus dem Verwaltungsausschuss aus:

1. Zur Frage von StR R. Zeeb (FDP), ob es sich bei den Wertgrenzen um Brutto- oder Nettobeträge handelt, verweise er auf S. 9 der GRDrs 305/2004 (Anlage 1), wo es in Ziffer 1.1 heiße: "Alle Angaben zu Wertgrenzen u. a. verstehen sich einschließlich Umsatzsteuer."

2. Weiter sei die Frage aufgetaucht, wie man damit umgeht, dass der Ausschuss die Neuregelung der Wertgrenzen erprobungsweise auf zwei Jahre befristen will. Die Stellungnahme des Rechtsamtes sei den Fraktionen bereits per Fax zugegangen. Es sei eindeutig so, dass die Verwaltung bei Fortbestehen der jetzigen Fassung in der Hauptsatzung nicht mit neuen Wertgrenzen probeweise arbeiten könnte. Er schlage deshalb vor, in Anlage 2 zur GRDrs 305/2004 - Satzung zur Änderung der Hauptsatzung - den § 2 wie folgt zu verändern: "Die Änderungssatzung tritt zum 1. Juli 2005 in Kraft und mit Wirkung vom 30. Juni 2007 außer Kraft." Damit gehe man einen rechtlich korrekten Weg und habe zugleich das inhaltliche Ziel, die Änderung nur für einen Zweijahreszeitraum einzuführen, voll erreicht.

Anlass für diese Vorlage, so StR Barg (CDU), sei die Erfahrung mit Bauprojekten gewesen, die aus dem Ruder gelaufen waren. Die Neufassung des Hochbauerlasses und der Richtlinien für das Projektmanagement sei dringend notwendig gewesen, ebenso die Einrichtung eines Bauinvestitionscontrollings sowie die Änderung der Zuständigkeitsordnung. Bei der Änderung der Hauptsatzung stimme seine Fraktion dem Vorschlag von BM Murawski zu.

StR Kanzleiter (SPD) erinnert an die Kostenexplosionen bei einigen großen Bauvorhaben in der Vergangenheit. Daraus sollen jetzt die Konsequenzen gezogen werden. Er glaube, dass nun nach langer Beratung, auch durch Außenstehende, eine Organisationsform gefunden wurde, die künftig aller Voraussicht nach ausschließt, dass die Kosten übermäßig steigen.

Die Änderung der Hauptsatzung mit dem Ziel, Wertgrenzen zulasten des Gemeinderats zu erhöhen zugunsten der Verwaltungsentscheidungen, setze ein hohes Maß an Vertrauen in die Verwaltung voraus. Dieses Vertrauen habe seine Fraktion; sie bitte aber nach einer bestimmten Zeit um einen Erfahrungsbericht. Es soll aufgelistet werden, welche Projekte ohne diese Änderung der Hauptsatzung in den Ausschuss gekommen wären. Wenn der Gemeinderat auf Rechte verzichtet, sei er gut beraten, darüber zu wachen, dass ihm das Ruder nicht aus der Hand genommen wird. Mit dieser Maßgabe werde seine Fraktion der Vorlage zustimmen.


OB Dr. Schuster stellt den Beschlussantrag der GRDrs 305/2004 mit den im Ausschuss für Umwelt und Technik geänderten Wertgrenzen sowie der von BM Murawski vorgetragenen Änderung im § 2 von Anlage 2 zur Abstimmung und hält fest:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig den nachfolgend aufgeführten

Beschlussantrag:

1. Der Neufassung der "Richtlinien für das Projektmanagement im Hochbau" (Anlage 1) als Ersatz für den bisherigen Hochbauerlass wird zugestimmt.

2. Die Hauptsatzung der Landeshauptstadt Stuttgart vom 1. Januar 1978 (Amtsblatt Stuttgart vom 16. Februar 1978), zuletzt geändert am 16. Dezember 2004 (Amtsblatt Stuttgart vom 23. Dezember 2004), wird gemäß Anlage 2 geändert.

3. Der Anpassung der Zuständigkeitsordnung (Anlage 3) an die "Richtlinien für das Projektmanagement im Hochbau" wird zugestimmt.

4. Der Einrichtung eines Bauinvestitionscontrollings (statt einer ursprünglich geplanten Stabsstelle auf Referatsebene) innerhalb der "Linie" beim Hochbauamt und der Stadtkämmerei wird zugestimmt. Die Ergebnisse werden nach einem zweijährigen Probelauf evaluiert.