Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
195
16
Verhandlung
Drucksache:
457/2001
GZ:
WK
Sitzungstermin:
07/25/2001
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Schuster
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Haasis
hr
Betreff:
Einführung des EURO
Glättungsvorlage Amt für Liegenschaften
und Wohnen
Vorgang: Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 20.07.2001,
nichtöffentlich, Nr. 132
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Verwaltungsausschuss vom 25.07.2001,
nichtöffentlich, Nr. 418
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft und Krankenhäuser vom 14.05.2001, GRDrs 457/2001, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Die Entgelte der Obstbauberatungsstelle werden wie aus Anlage 1 Nr. 1 ersichtlich auf EURO-Werte umgestellt.
2. Die Förderungsrichtlinien für den Bau und Erwerb von Familienheimen und Eigentumswohnungen vom 15.02.1996/25.09.1997 werden wie aus Anlage 1 Nr. 2 ersichtlich auf EURO-Werte umgestellt.
3. Die Förderrichtlinien zur Energieeinsparung und Schadstoffreduzierung im Gebäudebestand vom 18.06.1998 werden wie aus Anlage 1 Nr. 3 ersichtlich auf EURO-Werte umgestellt.
4. Die Richtlinien für Umzugsprämien vom 17.05.1979/ 20.07.1995/ 24.07.1996 werden wie aus Anlage 1 Nr. 4 ersichtlich auf EURO-Werte umgestellt.
5. Die Satzung über die Benutzung von Wohnungen für besondere Bedarfsgruppen vom 10.07.1997 (Amtsblatt Nr. 30 vom 24.07.1997) wird aus Anlass der Umstellung auf EURO wie aus Anlage 1 Nr. 5 ersichtlich geändert.
6. Die Richtlinien für die Abgabe verbilligter städtischer Grundstücke für das “Preiswerte Wohneigentum” vom 25.09.1997, geändert am 12./15.05.1998 werden wie aus Anlage 1 Nr. 6 ersichtlich auf EURO-Werte umgestellt.
7. Die Allgemeinen Bestimmungen für die Überlassung von Räumen und Einrichtungen im Kursaal Bad Cannstatt vom 23.10.1975, zuletzt geändert am 15.02.1996, werden wie aus Anlage 1 Nr. 7 ersichtlich auf EURO-Werte umgestellt.
8. Die Änderungen nach Ziffern 1 bis 7 treten am 01.01.2002 in Kraft.
OB
Dr. Schuster
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.