Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 482/2007
Stuttgart,
06/21/2007



Eckdaten zum Doppelhaushalt 2008/2009



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
04.07.2007
05.07.2007



Beschlußantrag:

Von den Eckdaten zum Doppelhaushalt 2008/2009 (Verwaltungshaushalt) und den Referats- bzw. Ämterbudgets 2008/2009 (Verwaltungshaushalt und regelmäßig wiederkehrende Investitionsausgaben) wird Kenntnis genommen.


Begründung:


Nach der am 07.03.2007 vom Verwaltungsausschuss beschlossenen Sitzungsplanung zur Beratung des Doppelhaushalts 2008/2009 wird der Planentwurf am 04.10.2007 im Gemeinderat eingebracht; die Verabschiedung soll in der dritten Lesung am 21.12.2007 erfolgen.

Mit dem Haushaltsausschreiben vom 22.12.2006 (BMA-Mitteilungen Nr. 27/2006) wurde das Verfahren zur Erstellung des Doppelhaushalts 2008/2009 eingeleitet. Auf der Grundlage der von der Stadtkämmerei erhobenen Eckwerte (Steuern, Schlüsselzuweisungen und Umlagen) und den von den Ämtern gemeldeten Zahlen (Einzeleinnahmen, vorabdotierte Ausgaben sowie Sondereinflüsse) sowie unter Berücksichtigung der mit allen Ämtern geführten Budgetgespräche hat die Finanzverwaltung die Referats- und Ämterbudgets fertig gestellt. Die Budgetberechnungen sind in der Anlage 2 beigefügt.

Im Anschluss an die Budgetfestlegung (Verwaltungshaushalt) wird der Vermögenshaushalt und die Finanzplanung bis 2011 erarbeitet.


Budgetierungsgrundlagen

Das Budgetierungsverfahren orientiert sich am Verfahren der Vorjahre:

Sachausgaben und Zuweisungen (Hauptgruppen 5-7)
des jeweiligen Amts vom Vorjahr
+/-
einmalige Sondereinflüsse des Vorjahres
-
interne Verrechnungen des Vorjahres
-
Ansätze des Vorjahres, die 2008 bzw. 2009 vorabdotiert werden
+/-
Berücksichtigung von Vorgaben durch GR-Beschlüsse
+/-
Berücksichtigung organisatorischer Änderungen
=
Bereinigtes Vorjahresbudget
+/-
Sondereinflüsse 2008 bzw. 2009
=
Budgetvorgabe
+
Interne Verrechnungen 2008 bzw. 2009
+
Vorabdotationen 2008 bzw. 2009
=
Gesamtbudget Verwaltungshaushalt 2008 / 2009

Bei den Zuschussbereichen (Hauptgruppe 7) wurde eine allgemeine, pauschale Budgeterhöhung von + 1% je Jahr berücksichtigt.

Von den Referaten und Ämtern wurden im Verwaltungshaushalt Sondereinflüsse für 2008 und 2009 von 35 Mio EUR bzw. 33 Mio EUR geltend gemacht. Davon konnten in den Budgetentwürfen 6,2 Mio EUR bzw. 6,6 Mio EUR berücksichtigt werden (zum Vergleich: 2006 bzw. 2007 wurden Sondereinflüsse (ohne Sondereinflüsse für die Fußball-, Turn- und Straßenradweltmeisterschaft) in Höhe von 3,0 Mio EUR bzw. 4,4 Mio EUR anerkannt.

Im Vermögenshaushalt wurden die so genannten „sonstigen Investitionen“, d.h. die regelmäßig wiederkehrenden Investitionsausgaben für laufende Beschaffungen und bauliche Verbesserungsmaßnahmen budgetiert. Bemessungsbasis ist der jeweilige Vorjahresansatz.


Vorläufiges Ergebnis der Budgetierung

Nach dem jetzigen Stand ist für 2008 eine Zuführungsrate von 138,7 Mio EUR zu erwarten. Für das Haushaltsjahr 2009 beläuft sich die Zuführungsrate derzeit auf 107,4 Mio EUR.

Die Eckdaten beinhalten den derzeitigen Planungsstand. Berücksichtigt wurden die Auswirkungen der Mai-Steuerschätzung, die Kürzungen des Landes beim Kommunalen Finanzausgleich sowie die Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform. Der Haushaltserlass des Landes wird im Sommer erwartet. Die sich dadurch ergebenden Änderungen werden dann noch in den Haushaltplanentwurf eingearbeitet. Im Zuge der Budgetgespräche wurden zudem Prüfungsaufträge erteilt, aus deren Umsetzung sich weitere Änderungen ergeben können.


Vergleich mit der Finanzplanung 2006 - 2010

Einnahmen

Im Vergleich zur bisherigen Finanzplanung verbessern sich die Einnahmen in den Jahren 2008 um 56,3 EUR und 2009 um 40,4 Mio EUR (siehe Anlage 1, Ergebnis der Budgetierung). Dies ist insbesondere auf die erfreuliche konjunkturelle Entwicklung und die darauf basierende mittelfristige Prognose zurückzuführen. Somit kann die Stadt Stuttgart trotz der Kürzungen des Landes im Kommunalen Finanzausgleich (landesweit 412 Mio EUR in 2008) und den Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform (120 Mio EUR im Zeitraum 2008–2012) insgesamt Einnahmezuwächse verzeichnen.

Mit Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer, wie sie im Jahr 2006 verzeichnet wurden und in 2007 erwartet werden, kann aufgrund der Unternehmenssteuerreform für die kommenden Jahre jedoch nicht gerechnet werden. So liegen die vorläufigen Planwerte des Steueramts 2008 um rund 79 Mio EUR und 2009 um rund 75 Mio EUR unter dem Rechnungsergebnis 2006 (635 Mio EUR). Beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer ist im Jahr 2008 von Mehreinnahmen in Höhe von 21 Mio EUR, in 2009 in Höhe von 19 Mio EUR auszugehen. Ein Plus von 7 Mio EUR je Jahr wird beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer erwartet.

Die Schlüsselzuweisungen steigen voraussichtlich in 2008 um 17 Mio EUR, im Jahr 2009 um 28 Mio EUR an. Dies ist u.a. auf die deutlich höheren Kopfbeträge, die Erhöhung der Investitionspauschale sowie die gestiegenen Zuweisungen an die Stadtkreise zurückzuführen.

Mehreinnahmen in Höhe von rund 28 Mio EUR ergeben sich bei der Leistungsbeteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft nach dem SGB II. Die Höhe der Bundesbeteiligung war bei der Aufstellung der Finanzplanung noch nicht bekannt, sie wurde im Dezember 2006 für 2007 auf 35,2% festgelegt. Für die Jahre 2008 und 2009 wurde der Beteiligungssatz an die Entwicklung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften gekoppelt. Es kann daher nicht davon ausgegangen werden, dass die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft auf dem bisherigen Niveau bleibt.

Die Inneren Verrechnungen werden aufgrund der Zentralisierung des Immobilienmanagements insgesamt ansteigen.


Ausgaben

Die Personalausgaben sind vorläufig mit 460,4 Mio EUR im Jahr 2008 und 468,0 Mio EUR im Jahr 2009 eingeplant (zum Vergleich 2007: 456,3 Mio EUR). Die lineare Anpassung der Vergütung und der Besoldung wurde mit jährlich 2 % angenommen, bei der Beamtenbesoldung 2008 die bereits beschlossene Anpassung eingerechnet. Außerdem wurden die strukturellen Auswirkungen des neuen TvöD (u. a. Strukturausgleich, Einführung Leistungszulagen, Stufenaufstieg), weitere Stellenstreichungen zur Umsetzung des Haushaltssicherungskonzepts oder anderer Vorgaben, die vom Gemeinderat im Vorgriff beschlossenen Stellenschaffungen und Ermächtigungen, die zusätzlich erforderlichen Stellen für die 2008 fertig gestellten Kindertagesstätten und den Ausbau der Verlässlichen Grundschule sowie die Auflösung des Chemischen Instituts berücksichtigt.

Im Bereich der sozialen Leistungen haben sich durch die Auflösung der Landeswohlfahrtsverbände sowie die Arbeitslosengeld II – Reform erhebliche Verschiebungen ergeben. Die Planungen im Doppelhaushalt 2006/2007 mussten deshalb noch als vorläufig bezeichnet werden, da in 2005 noch keine konsistente Datenbasis vorhanden war. Zwischenzeitlich liegen erste Erfahrungen vor, die den Planungen zum Doppelhaushalt 2008/2009 zugrunde gelegt wurden. Den Belastungen für die von der Stadt nach dem SGB II zu tragenden Leistungen (insbes. Kosten der Unterkunft für die ALG II - Empfänger) in Höhe von etwa 107 Mio EUR stehen Entlastungen bei den bisherigen Sozialhilfeleistungen, aus der Erstattung der Personal- und Sachkosten für die städtischen Beschäftigten im Jobcenter sowie aus der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft gegenüber.

Bei den Eingliederungsleistungen wurde unterstellt, dass durch die Einführung des Fallmanagements eine Begrenzung der Kostenentwicklung möglich ist. Bei den Jugendhilfeleistungen konnten die Ansätze im Bereich Hilfe zur Erziehung (HzE) gegenüber der Finanzplanung erstmals geringfügig reduziert werden.

Aufgrund des niedrigeren Schuldenstands zum 31.12.2007 werden die Zinsausgaben in 2008 um 18,5 Mio EUR, in 2009 um 15,3 Mio EUR zurückgehen.

Durch die deutlich verbesserte Steuerkraft der Jahre 2006 und 2007 mussten die Planansätze bei der Finanzausgleichsumlage 2008 um 27,8 Mio EUR und 2009 um 28 Mio EUR erhöht werden.


Zusammenfassung

Wie vorstehend dargestellt ergibt sich im Vergleich zur bisherigen Finanzplanung eine Erhöhung der Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt in 2008 von 78,3 Mio auf 138,7 Mio EUR und in 2009 von 61,3 Mio auf 107,4 Mio EUR.

Trotz dieser positiven Entwicklung ist für die Folgejahre auch auf entsprechende Risiken und Belastungen hinzuweisen. Es ist keinesfalls gesichert, dass die erfreuliche wirtschaftliche Entwicklung anhält. Weiterhin ist in den kommenden Jahren aufgrund der Investitionen in den geplanten weiteren Ausbaus der Kleinkind- und Ganztagesbetreuung, der Ganztagesschulangebote sowie der hieraus resultierenden Folgelasten mit erheblichen finanziellen Belastungen der zukünftigen Stadthaushalte zu rechnen. Hinzuweisen ist auch auf das Risiko, das sich aus der Konsolidierung des Wirtschaftsplans des Klinikums Stuttgart ergeben kann, wenn der Abbau der Verluste nicht wie geplant realisiert wird. Ein sich hieraus ergebender Finanzbedarf ist bislang im Budgetentwurf nicht berücksichtigt.

Damit sowohl die notwendige Finanzkraft für ein hohes Investitionsvolumen selbst erwirtschaftet als auch die Verschuldung weiter zurückgeführt werden kann, ist auch zukünftig eine solide Finanzpolitik mit Augenmaß notwendig.

Der Haushalt für 2008/2009 wird voraussichtlich der letzte kamerale Haushalt der Landeshauptstadt Stuttgart sein. Im Zuge der Reform des kommunalen Haushaltswesens ist die Umstellung auf das doppische System aus heutiger Sicht zum Doppelhaushalt 2010/2011 beabsichtigt. Der Haushaltsausgleich wird sich nach dem neuen Haushaltsrecht deutlich schwieriger gestalten als bisher. Demnach ist das Ergebnis aus ordentlichen Erträgen und ordentlichen Aufwendungen unter Berücksichtigung von Fehlbeträgen aus Vorjahren grundsätzlich auszugleichen.

Zukünftig müssen auch Abschreibungen erwirtschaftet werden, welche in Stuttgart voraussichtlich bei etwa 150 Mio EUR je Jahr liegen werden, dh. die Stadt hätte den Haushaltsausgleich in der Planung auf einen Betrag auszurichten, der heute einer Zuführungsrate von rd. 150 Mio EUR entspricht.

Übertragen auf die Planjahre würde somit in 2008 ein Fehlbetrag in Höhe von 11,3 Mio EUR und in 2009 ein Fehlbetrag in Höhe von 42,6 Mio EUR entstehen, der in den Folgejahren auszugleichen wäre.


Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen






Michael Föll
Erster Bürgermeister


Anlagen



Anlage 1: Ergebnis der Budgetierung 2008 / 2009
Anlage 2: Budgetübersichten


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