Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
189
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VerhandlungDrucksache:
582/2005
GZ:
WFB, T
Sitzungstermin: 21.07.2005
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Huber-Erdtmann hr
Betreff: Räumliche Umsetzung der Verwaltungsreform und
Bestandsoptimierung im Bereich der Verwaltungs-
gebäude
Neubau eines Verwaltungsgebäudes am
Österreichischen Platz, Hauptstätter Str. 77 und 79
- Grundsatzbeschluss -

Vorgang: Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 15.07.2005, nichtöffentl., Nr. 136

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 19.07.2005, nichtöffentlich, Nr. 454

Verwaltungsausschuss vom 20.07.2005, nichtöffentlich, Nr. 305

Jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen sowie des Technischen Referats vom 01.07.2005, GRDrs 582/2005, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Von der Neustrukturierung bei der räumlichen Unterbringung städtischer Dienststellen sowie der räumlichen Umsetzung der Verwaltungsreform Land/Kommunen wird Kenntnis genommen.

2. Dem Neubau eines Verwaltungsgebäudes auf den Grundstücken Flst. 4282/4 Hauptstätter Straße 77/79 (Österreichischer Platz) und Flst. 4280/14 Weißenburgstraße in Stuttgart-Mitte und der damit verbundenen Bestandsoptimierung wird zugestimmt (siehe Anlage 3).

3. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Architekten Partnerschaft Stuttgart (ARP) mit der Durchführung einer Machbarkeitsstudie mit detaillierter Kostenschätzung als Basis für die Aufnahme des Projekts in den Haushalt 2006/2007 zu beauftragen. Der Aufwand hierfür beläuft sich auf ca. 25.000 €.

4. Basierend auf dem Ergebnis dieser Machbarkeitsstudie wird die Verwaltung ermächtigt, einen begrenzt offenen Architektenwettbewerb mit einem Kostenaufwand von ca. 130.000 € durchzuführen.

5. Die Gesamtkosten in Höhe von 155.000 € werden im Verwaltungshaushalt 2005 bei der Finanzposition 1.6010.6200.000, Projektbearbeitung für Ämter/Eigen-betriebe, gedeckt.


OB Dr. Schuster stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.