Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
212
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VerhandlungDrucksache:
685/2005
GZ:
USO 1200-01
Sitzungstermin: 22.09.2005
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Huber-Erdtmann hr
Betreff: Polizeiverordnung "Stadien" und Stadionordnung


Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 21.09.2005, nichtöffentlich, Nr. 353

Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Umwelt, Sicherheit und Ordnung vom 17.08.2005, GRDrs 685/2005, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Polizeiverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung anlässlich von Sportveranstaltungen in den städtischen Sportstätten Gottlieb-Daimler-Stadion, GAZI-Stadion auf der Waldau und Robert-Schlienz-Stadion vom 22.09. 2005 wird gemäß § 15 Abs. 2 Polizeigesetz zugestimmt.

2. Der Stadionordnung für das Gottlieb-Daimler-Stadion und das GAZI-Stadion auf der Waldau vom 22.09.2005 wird zugestimmt.


StR Dr. Schlierer (REP) hält einige Formulierungen in der in Ziffer 2 des Beschlussantrags zu beschließenden Stadionordnung für unpräzise und einseitig und beantragt folgende Änderungen in § 4 (Änderungen kursiv):


(1) Den Besuchern ist das Mitführen folgender Gegenstände untersagt:
...

(2) Verboten ist weiterhin:

Da seine Gruppierung der Stadionordnung nur zustimmen könne, wenn diese Änderungen beschlossen werden, bitte er, über die Ziffern 1 und 2 des Beschlussantrags getrennt abzustimmen.

Seine Fraktion, so StR Barg (CDU), könne sich dem Änderungsantrag insoweit anschließen, dass in der Stadionordnung das Wort "rechtsradikales" durch "rechts- und linksradikales" ersetzt wird. Die übrigen Formulierungen halte er für ausreichend, da sie sich im Wesentlichen an die bisherigen Stadionordnungen anschließen.

Nach Ansicht von StR Kanzleiter (SPD) würde es genügen, "radikales Gedankengut, das zu Gewaltanwendung neigt" zu schreiben, da seine Fraktion eine Gleichsetzung in der gerade vorgeschlagenen flachen Weise nicht mittragen könne.

BM Beck erläutert, dass die von der Verwaltung vorgelegte Formulierung so gewählt wurde, weil es seit dem Bestehen von Stadionordnungen nach dem Kriege noch nie Probleme mit Linksradikalen gegeben habe. Es sei aber unschädlich, überall da, wo rechtsradikal steht, rechts- und linksradikal zu schreiben. Weitere Änderungen seien nicht notwendig, die Vorschriften seien hinreichend präzise und handhabbar und würden den bisherigen entsprechen.

OB Dr. Schuster lässt zunächst über den oben formulierten Änderungsantrag von StR Dr. Schlierer (REP) abstimmen und hält fest:

Der Antrag wird bei 3 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.

Danach wird über den Beschlussantrag der GRDrs 685/2005 abgestimmt mit der Maßgabe, wie von StR Barg (CDU) beantragt in Anlage 3 (Stadionordnung) den § 4 wie folgt zu ändern (Änderung fett):

(1) ...

(2) ...



OB Dr. Schuster hält fest: