Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
212
8
Verhandlung
Drucksache:
685/2005
GZ:
USO 1200-01
Sitzungstermin:
22.09.2005
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Schuster
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Huber-Erdtmann
hr
Betreff:
Polizeiverordnung "Stadien" und Stadionordnung
Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 21.09.2005, nichtöffentlich, Nr. 353
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Umwelt, Sicherheit und Ordnung vom 17.08.2005, GRDrs 685/2005, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Der Polizeiverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung anlässlich von Sportveranstaltungen in den städtischen Sportstätten Gottlieb-Daimler-Stadion, GAZI-Stadion auf der Waldau und Robert-Schlienz-Stadion vom 22.09. 2005 wird gemäß § 15 Abs. 2 Polizeigesetz zugestimmt.
2. Der Stadionordnung für das Gottlieb-Daimler-Stadion und das GAZI-Stadion auf der Waldau vom 22.09.2005 wird zugestimmt.
StR
Dr. Schlierer
(REP) hält einige Formulierungen in der in Ziffer 2 des Beschlussantrags zu beschließenden Stadionordnung für unpräzise und einseitig und beantragt folgende Änderungen in § 4 (Änderungen kursiv):
(1) Den Besuchern ist das Mitführen folgender Gegenstände untersagt:
...
5. rechts
- und links
radikales Propagandamaterial
sowie Propagandamaterial, das den Straftatbestand des § 130 Abs. 1 Strafgesetzbuch erfüllt,
(2) Verboten ist weiterhin:
4. rechts
- oder links
radikales
oder volksverhetzendes
Gedankengut zu äußern, ...
Da seine Gruppierung der Stadionordnung nur zustimmen könne, wenn diese Änderungen beschlossen werden, bitte er, über die Ziffern 1 und 2 des Beschlussantrags getrennt abzustimmen.
Seine Fraktion, so StR
Barg
(CDU), könne sich dem Änderungsantrag insoweit anschließen, dass in der Stadionordnung das Wort "rechtsradikales" durch "rechts- und linksradikales" ersetzt wird. Die übrigen Formulierungen halte er für ausreichend, da sie sich im Wesentlichen an die bisherigen Stadionordnungen anschließen.
Nach Ansicht von StR
Kanzleiter
(SPD) würde es genügen, "radikales Gedankengut, das zu Gewaltanwendung neigt" zu schreiben, da seine Fraktion eine Gleichsetzung in der gerade vorgeschlagenen flachen Weise nicht mittragen könne.
BM
Beck
erläutert, dass die von der Verwaltung vorgelegte Formulierung so gewählt wurde, weil es seit dem Bestehen von Stadionordnungen nach dem Kriege noch nie Probleme mit Linksradikalen gegeben habe. Es sei aber unschädlich, überall da, wo rechtsradikal steht, rechts- und linksradikal zu schreiben. Weitere Änderungen seien nicht notwendig, die Vorschriften seien hinreichend präzise und handhabbar und würden den bisherigen entsprechen.
OB
Dr. Schuster
lässt zunächst über den oben formulierten Änderungsantrag von StR Dr. Schlierer (REP) abstimmen und hält fest:
Der Antrag wird bei 3 Ja-Stimmen mehrheitlich
abgelehnt
.
Danach wird über den Beschlussantrag der GRDrs 685/2005 abgestimmt mit der Maßgabe, wie von StR Barg (CDU) beantragt in Anlage 3 (Stadionordnung) den § 4 wie folgt zu ändern (Änderung fett):
(1) ...
5. rassistisches, fremdenfeindliches oder rechts
- bzw. links
radikales Propaganda-
material,
(2) ...
4. rassistisches, fremdenfeindliches oder rechts
- bzw. links
radikales Gedankengut zu äußern, ...
OB
Dr. Schuster
hält fest:
Der Gemeinderat
beschließt
bei 25 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich
wie beantragt
.