Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau
Gz: St 6122-3
GRDrs 368/2001
Stuttgart,
04/25/2001



Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Bad Cannstatt 8 - Burgholzhof -
1. Verlängerung des Vertrages zur Entwicklungsträgerschaft nach
§ 167 BauGB für das "Altgebiet"
2. Aussetzung der Verlängerung des Vertrages zur Entwicklungsträgerschaft
nach § 167 BauGB für das "Arrondierungsgebiet"




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuß für Umwelt und Technik
Ausschuß für Wirtschaft und Wohnen
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
08.05.2001
04.05.2001
09.05.2001
10.05.2001



Beschlußantrag:
  1. Der Verlängerung des Entwicklungsträgervertrages für das "Altgebiet" zu den in der Begründung genannten Konditionen zwischen der Landeshauptstadt Stuttgart (als Auftraggeber) und dem Konsortium wird zugestimmt.
  2. Der Aussetzung der Entwicklungsträgerschaft für das "Arrondierungsgebiet" bis auf weiteres wird zugestimmt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

1. "Altgebiet" 2. "Arrondierungsgebiet"
Beteiligte Stellen

Referat F
Referat WK





Matthias Hahn
Bürgermeister


Anlagen



1. Ausführliche Begründung
2. Übersichtsplan

Anlage 1 GRDrs 368/2001

Ausführliche Begründung: Die Entwicklungsmaßnahme hat 2 Teilgebiete,
a) Altgebiet und
b) Arrondierungsgebiet

Zu a) Altgebiet

Der Gemeinderat hat am 06.04.1995 der Entwicklungsträgerschaft nach § 167 BauGB - GRDrs. 96/1995 durch das Konsortium, dem die Gesellschaften

angehören, zugestimmt.

Mittlerweile wurden ca. 1.000 Wohneinheiten gebaut. Die Gemeinbedarfseinrichtungen wie Schule und Kindergarten sind fertig gestellt, die Abrechnungen dauern noch an. Die Herstellung und Abrechnungen des Jugendtreffs, des Mutter-Kind-Treffs sowie der Räume für Vereine und Musikschule noch zu fertigen. Auch ist das Ladenzentrum auf dem Gutshofareal noch zu erstellen. Nach Aussage des Entwicklungsträgers werden sich die o.g. Maßnahmen bis ca. Ende nächsten Jahres erstrecken. Aus diesem Grund soll der Entwicklungsträgervertrag bis 31. Dezember 2002 verlängert werden (s. auch 4. Jahresbericht des Entwicklungsträgers, GRDrs. 148/2001).
In schwierigen Verhandlungen konnte folgendes erreicht werden:

Das Grundhonorar wird vom 1. Januar 2001 bis 30. Juni 2001 auf 1700 DM netto pro Monat festgelegt, ab 1. Juli 2001 bis 31. Dezember 2002 auf 500 DM netto pro Monat. In der Summe ergibt dies für diese Laufzeit 19.200 DM netto. Daneben werden etwaige Leistungvergütungen von 2,3 % entsprechend dem Grundlagenvertrag fällig. Es wird davon ausgegangen, dass nach dem 31. Dezember 2002 keine weiteren Honorare mehr anfallen.

Sollten die durch das Konsortium zu erbringenden Leistungen vor dem 31. Dezember 2002 erfüllt sein, verkürzt sich der Honoraranspruch entsprechend.

Das Honorar wird aus dem Treuhandkonto der Entwicklungsmaßnahme finanziert.


Zu b) Arrondierungsgebiet

Der Gemeinderat hat am 22.04.1999 der Entwicklungsträgerschaft nach § 167 BauGB - GRDrs. 98/1999 - zugestimmt. Die Verlagerung des Kinos und des arts & craft centers ist erfolgt. Der Abbruch der aufstehendem Gebäude ist abgeschlossen.

Die Rechtskraft des Bebauungsplanes ist noch nicht erfolgt, weshalb derzeit eine Neubebauung und damit Vermarktung der Arrondierungsfläche nicht möglich ist.

Desweiteren wurde die Landeshauptstadt Stuttgart im März 2001 von den US Streitkräften über einen neuen Sicherheitsabstand (45 m zu den US-Gebäuden) informiert. Die Abstimmung, ob ggf. für die Arrondierungsfläche eine Ausnahme von diesen neuen Bestimmungen gemacht werden kann, findet derzeit statt. Unter Beibehaltung des 45 m Abstandes wäre die Neubebauung im Bereich der Arrondierungsfläche nicht möglich. Die bisherigen Vereinbarungen müssten rückabgewickelt werden.

Der Entwicklungsträgervertrag betreffend das Arrondierungsgebiet soll daher nach Ablauf der laufenden Vertragsdauer ab 17. Mai 2001 zunächst, d.h. bis zur Rechtskraft des Bebauungsplanes, nicht verlängert werden. Sobald ein gültiges Planrecht vorhanden ist, wird der Entwicklungsträger aus Sicht der dann gegebenen Situation ein Angebot für die weiteren Leistungen vorlegen.

Die derzeit laufenden 3 kleinen Projekte (Erschließung Bauvorhaben Wabe, provisorische Verlagerung des Gutshofparkplatz, Austausch des Notstromaggregates) sind vom Erschließungsträger auf Stundenbasis angeboten zu erledigen. Es wird mit einem Zeitaufwand in den nächsten 6 Monaten von max. 100 Stunden, dies entspräche ca. 15.000,00 DM netto gerechnet. Das Honorar wird aus dem Treuhandkonto der Entwicklungsmaßnahme finanziert.