Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 103/2002
Stuttgart,
05/10/2002



Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS)
Eröffnungsbilanz zum 01.01.2001




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Betriebsausschuss Abfallwirtschaft
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
öffentlich
19.06.2002
20.06.2002



Beschlußantrag:

1. Die Eröffnungsbilanz des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft Stuttgart der Landeshauptstadt Stuttgart zum 1. Januar 2001 wird in der Fassung der beiliegenden Anlage 1 festgestellt.

2. Dem AWS wird ein Trägerdarlehen in Höhe von rd. 31,5 Mio. DM gewährt. Das Trägerdarlehen ist aufgrund des Verlustvortrages zinslos.

3. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA Wirtschaftsberatung AG wird beauftragt, an der Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2001 mitzuwirken. Auf eine Prüfung durch einen externen Wirtschaftsprüfer wird für das Wirtschaftsjahr 2001 verzichtet.


Begründung:


Ausführliche Begründung siehe Anlage 2 (WIBERA-Bericht)



1. Eröffnungsbilanz

Das Amt für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung ist gemäß Gemeinderatsbeschluß vom 7. Dezember 2000 (Gemeinderatsdrucksache Nr. 980/2000) seit 1. Januar 2001 in einen Eigenbetrieb ausgegliedert.

Die vorliegende Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2001 (Anlage 1) wurde nach den Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) Baden-Württemberg und der Eigenbetriebsverordnung (EigBVO) Baden-Württemberg sowie des Handelsgesetzbuches (HGB) erstellt.

In der Eröffnungsbilanz sind alle Vermögensgegenstände und Schulden zum 1. Januar 2001 enthalten, die dem Eigenbetrieb AWS zuzuordnen sind. Alle ausgewiesenen Bilanzposten sind im einzelnen durch entsprechende Unterlagen nachgewiesen, soweit diese sich nicht als Saldogrößen ergeben. Sie wurden auf der Grundlage der kameralen Haushaltsrechnung für das Jahr 2000 der Landeshauptstadt Stuttgart unter Beachtung von Gesetz und Betriebssatzung entwickelt. Die Eröffnungsbilanz ist noch in DM erstellt worden.


2. Erläuterungen zur Eröffnungsbilanz

Aktivseite

Das Sachanlagevermögen in Höhe von rd. 77 Mio. DM wurde zu Buchwerten aus der Anlagerechnung des Amtes 70 übernommen. Bei den Finanzanlagen wird die Beteiligung an dem Zweckverband Restmüllheizkraftwerk Böblingen gezeigt.

Bei den unfertigen Erzeugnissen handelt es sich um Halbfabrikate für die Erstellung von Schildern etc.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten als größten Posten Forderungen aus den Abfallkooperationsverträgen in Höhe von rd. 7,8 Mio. DM.

Als Forderungen aus Fonds (rd. 46,2 Mio. DM) sind die bereits angesparten Mittel (bisher: Sonderrücklage Rekultivierung) zur Rekultivierung der Deponien ausgewiesen.

Das Betriebsmittelkonto (rd. 7,2 Mio. DM) ist der Höhe nach identisch mit der Gebührenausgleichsrückstellung, die für Überschüsse aus den Jahren 1998 und 1999 zu bilden waren.


Passivseite

Die allgemeine Rücklage in Höhe von rd. 1,3 Mio. DM musste für den mineralischen Teil der Deponie Einöd gebildet werden, der steuerlich einen Betrieb gewerblicher Art darstellt.

Für die Rekultivierung und Nachsorge der Deponien wurden während ihrer Verfüllzeit im Stadthaushalt Rücklagen (46,2 Mio. DM) gebildet. Ein Betrag von rd. 57,7 Mio. DM ist noch nachzufinanzieren und wird in der Eröffnungsbilanz als Verlustvortrag ausgewiesen.

Somit mussten für die gesamten Rekultivierungs- und Nachsorgeverpflichtungen Deponierückstellungen von insgesamt rd.103,9 Mio. DM gebildet werden.

Für die Verbrennungsleistung der NWS ist eine Drohverlustrückstellung in Höhe von 17,476 Mio. DM zu bilden, da der NWS-Preis deutlich über dem Marktpreis liegt und der Gemeinderat keine kostendeckende Abfallgebühr für 2001 beschlossen hat (GRDrs 1046/2000), bzw. nicht bereit war, den Verlust aus Haushaltsmitteln zu decken.

Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bilden die Verbindlichkeiten an die NWS in Höhe von rd. 21,1 Mio. DM den größten Einzelposten.

Das Trägerdarlehen in Höhe von rd. 31,5 Mio. DM bildet den Finanzierungssaldo aus Aktiva und Passiva. Aufgrund des Verlustvortrages soll das Trägerdarlehen unverzinst bleiben.


3. Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2001

Da die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA Wirtschaftsberatung AG die Eröffnungsbilanz mit erstellt hat, wird vorgeschlagen diese auch für die Mitwirkung an der Erstellung des Jahresabschlusses 2001, der ebenfalls aus der kameralen Buchhaltung 2001 abgeleitet werden muss, zu beauftragen.

Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgt durch das Rechnungsprüfungsamt.

Mit dem Rechnungsprüfungsamt, das die örtliche Prüfung gemäß § 111 GemO Baden-Württemberg vornimmt, ist diese Vorgehensweise abgestimmt.

Beteiligte Stellen

Referat F





Technisches Referat

Betriebsleitung AWS
Prof. BeicheDr. WeigelLutz


Anlagen

Eröffnungsbilanz per 01.01.2001 (Anlage 1)
Ausführliche Begründung WIBERA-Bericht (Anlage 2)