Bisher | Künftig |
§ 3 Gegenstand des Unternehmens |
(1) Gegenstand des Unternehmens ist im Rahmen seiner kommunalen Aufgabenstellung die umweltfreundliche und rationelle Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme, die Entsorgung, die Telekommunikation, der öffentliche Nahverkehr sowie der Betrieb von Hafen- und Bahnanlagen einschließlich Dienstleistungen auf den vorgenannten Gebieten, zu denen auch die Verwaltung und Verwertung von Grundstücken und Gebäuden gehören.
(2) ... | (1) Gegenstand des Unternehmens ist im Rahmen seiner kommunalen Aufgabenstellung die Telekommunikation, der öffentliche Nahverkehr sowie der Betrieb von Hafen- und Bahnanlagen einschließlich Dienstleistungen auf den vorgenannten Gebieten, zu denen auch die Verwaltung und Verwertung von Grundstücken und Gebäuden gehören.
(2) ... |
§ 8 Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft |
(1) Die Geschäftsführung besteht aus mindestens zwei Personen. Die Geschäftsführer werden durch den Aufsichtsrat bestellt und abberufen. | (1) Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Die Geschäftsführer werden durch den Aufsichtsrat bestellt und abberufen. |
(2) Der Aufsichtsrat kann einen der Geschäftsführer zum Vorsitzenden der Geschäftsführung ernennen. In diesem Fall gibt dessen Stimme bei Stimmengleichheit den Ausschlag. | (2) Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, kann der Aufsichtsrat einen der Geschäftsführer zum Vorsitzenden der Geschäftsführung ernennen. In diesem Fall gibt dessen Stimme bei Stimmengleichheit den Ausschlag. |
(3) Die Geschäftsführung gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung des Aufsichtsrates bedarf. | (3) Die Geschäftsführung gibt sich, wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung des Aufsichtsrates bedarf. |
(4) Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer und einen Prokuristen vertreten. | (4) Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer und einen Prokuristen vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. |