Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz:
GRDrs 419/2004
Stuttgart,
05/04/2004



Betreuen, Erziehen und Bilden von Schulkindern in Stuttgart
hier: Anträge auf Fördermittel nach dem IZBB-Programm, dritte Tranche




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nichtöffentlich
öffentlich
12.05.2004
13.05.2004



Beschlußantrag:

1. Die Verwaltung wird ermächtigt, für die in der Begründung aufgeführten 15 Schulen (Bertha-von-Suttner-Schule, Brunnenrealschule, Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium, Eschbach-Gymnasium, Fanny-Leicht-Gymnasium, Fritz-Leonhardt-Realschule, Gottlieb-Daimler-Gymnasium, Grundschule Gaisburg, Hegel-Gymnasium, Johannes-Kepler-Gymnasium, Lerchenrainschule, Paracelsus-Gymnasium, Raichberg-Realschule, Rilke-Realschule, Robert-Koch-Realschule) Fördergelder aus dem Bundesinvestitionsförderprogramm “Zukunft Bildung und Betreuung” (IZBB) beim Oberschulamt Stuttgart zu beantragen.

2. Die Verwaltung wird ferner ermächtigt, aus den für den Ausbau der schulischen Ganztagesangebote zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln (AHSt. 2.2912.9499.000-0900 – Baupauschale) die erforderlichen Mittel (Komplementärmittel und rein städt. Mittel) einzusetzen, sobald die jeweils beantragte Förderung bewilligt wurde.

3. Im Vorgriff auf die erwarteten Bewilligungen im Jahr 2005 wird die Verwaltung ermächtigt, Mittel in Höhe von max. 430.000 € dafür einzusetzen, notwendige weitere Planungen mit Hilfe externer Architekten und Ingenieure so weiterzutreiben, dass nach Vorliegen der Bewilligungen unverzüglich mit den Baumaßnahmen begonnen werden kann, wie die Förderbestimmungen dies vorsehen. Die Planungskosten sind Teil der Baukosten und damit auch zuschussfähig.

4. Betriebs- und Betreuungskosten fallen nur für die Grundschule Gaisburg an (81.000 € pro Jahr). Die Verwaltung wird ermächtigt, hierfür die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel im Rahmen der bei den Haushaltsberatungen beschlossenen 3 Mio. € aus AHSt. 1.2912.6299.000 einzusetzen.



Begründung:


1. Im Rahmen der Haushaltsberatungen hat der Gemeinderat Investitionsmittel in Höhe von 6,5 Mio. € zur Komplementärfinanzierung von Maßnahmen im Rahmen des Projekts “Betreuen, Erziehen und Bilden von Schulkindern in Stuttgart” unter dem Vorbehalt einer jeweiligen Einzelbewilligung zur Verfügung gestellt (vgl. GRDrs. 1417/2003). Nachdem bislang bereits 29 Schulen dem Oberschulamt Stuttgart vorgeschlagen worden sind, bittet die Verwaltung nunmehr um “grünes Licht”, bis zum Herbst 2004 für die im Beschlussantrag aufgeführten 15 Schulen Fördermittel aus dem IZBB-Programm beantragen zu können. 2. Nach dem derzeitigen Planungsstand ist es nicht sicher, ob alle 15 Schulen der dritten Tranche auch in das Förderprogramm 2005 kommen. Wir wollen aber zeitnah so viele Schulen wie möglich in das Programm bringen – im Interesse eines flächendeckenden und nachfrageorientierten Angebots an Schulen mit Ganztagesbetreuung in Stuttgart. 3. Die einzelnen Fördervolumina sind derzeit nicht genau abzuschätzen. Unter anderem müssen an einigen Schulen noch technische und denkmalschutzrechtliche Fragen geklärt werden.
Anmerkung zur Grundschule Gaisburg: Die Grundschule ist räumlich sehr beengt untergebracht. Gleichzeitig besteht ein großer Bedarf an einer Horteinrichtung an der Schule. In unmittelbarer Nähe der Schule befindet sich ein Gebäude, in dem bereits ein Kindergarten der Ev. Pistoriuspflege untergebracht ist. Die Evangelische Kirche wäre bereit, der Stadt das Gebäude für einen symbolischen Kaufpreis zu überlassen. Die Verwaltung prüft ganz aktuell den Erwerb und die notwendige Sanierung des Gebäudes.
4. Für einige der Schulen, die wir in der zweiten und der dritten Tranche anmelden und für die wir im Sommer 2005 die Bewilligungsbescheide erwarten, sind bereits jetzt weitergehende Vorplanungen und Bauanträge notwendig, um einen raschen Baubeginn im kommenden Jahr sicherzustellen. Die Förderrichtlinien des IZBB-Programms sehen vor, dass innerhalb eines Jahres nach Bewilligung mit der Maßnahme begonnen werden muss, ansonsten verfällt der Förderanspruch. Die ins Auge gefassten Planungsmittel für externe Architekten und Ingenieure sind Teil der Baukosten und damit auch zuschussfähig.


5. In der Anlage 4 sind die Schulen aufgeführt, die sich am IZBB-Programm beteiligen wollen, bei denen aber ein Antrag in den nächsten Monate noch nicht realisiert werden kann. Das IZBB-Programm 2003-2007 ist auch weiterhin für alle interessierte Schulen offen. Die Anmeldung für das Programm richtet sich nach der Antragsreife im Einzelfall.

Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen




Erledigte Anträge/Anfragen

154/2004 der Freie-Wähler-Gemeinderatsfraktion


Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen

- "IZBB-Schulen" in öffentlicher Trägerschaft, nach Stadtbezirken sortiert.
- "IZBB-Schulen" in freier Trägerschaft, nach Stadtbezirken sortiert.
- "Alte" Ganztagesschulen
- Liste der weiteren Schulen, die sich am IZBB-Programm beteiligen wollen.