Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
170
2
Verhandlung
Drucksache:
685/2002
GZ:
SJG
Sitzungstermin:
07/24/2002
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Schuster
Berichterstattung:
BMin Müller-Trimbusch
Protokollführung:
Frau Haasis
sp
Betreff:
Einrichtung des BürgerService Soziale Leistungen
zum 01.01.2003, verbunden mit der Umsetzung des
Gesetzes über eine bedarfsorientierte Grund-
sicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
(GSiG) bei der Landeshauptstadt Stuttgart
Vorgang: Sozialausschuss vom 22.07.2002, öffentlich, Nr. 93
Ergebnis: - Ablehnung bei Stimmengleichheit (8 Ja- und 8 Nein-Stimmen) der von StR Föll (CDU) beantragten Änderung in den Ziffn. 2 und 3 sowie der Ziff. 10 (neu) ,
- einmütige Zustimmung zu den Ziffn. 1 und 4 bis 9 des Beschlussantrags der GRDrs 685/2002,
- Ablehnung bei Stimmengleichheit (8 Ja- und 8 Nein-Stimmen) der Ziffn. 2 und 3 des Beschlussantrags der GRDrs 685/2002
Verwaltungsausschuss vom 24.07.2002, öffentlich, Nr. 366
Ergebnis: - mehrheitliche Ablehnung (7 Ja- und 9 Nein-Stimmen) des Änderungsantrags von StR Föll (s. o.),
- einmütige Zustimmung zu den Ziffn. 1 und 4 bis 9 des Beschlussantrags der GRDrs 685/2002,
- mehrheitliche Zustimmung (9 Ja- und 7 Nein-Stimmen) zu den Ziffn. 2 und 3 des Beschlussantrags der GRDrs 685/2002
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales, Jugend und Gesundheit vom 10.07.2002, GRDrs 685/2002.
StR
Föll
(CDU) dankt der Verwaltung dafür, dass sie kurzfristig den Einstieg in den BürgerService Soziale Leistungen ermöglicht hat. Bezug nehmend auf die Diskussion im Verwaltungsausschuss führt StR Föll weiter aus, die CDU-Gemeinderatsfraktion teile hinsichtlich des Personalbedarfs die Auffassung des Finanz- und Beteiligungsreferats und bitte, die Ziffn. 2 und 3 des Beschlussantrags gesondert zur Abstimmung zu stellen.
Die SPD-Gemeinderatsfraktion stimmt - so StR
Kanzleiter
(SPD) - dem Beschlussantrag der GRDrs 685/2002 zu. Die Stellen würden in vollem Umfang für notwendig gehalten. Bei der Umsetzung bitte er die Belange des Datenschutzes zu berücksichtigen und die Trennung zwischen Sozialhilfe und Grundsicherung zu gewährleisten.
StRin
Marx
(90/GRÜNE) begrüßt die in der GRDrs 685/2002 dargestellten Maßnahmen und unterstreicht den großen Vorteil für die Bürgerinnen und Bürger Stuttgarts.
StR
Kauderer
(FW) erklärt, die Gemeinderatsfraktion Freie Wähler unterstütze die dezentrale Lösung ebenfalls. Die beantragten Stellen sollten genehmigt werden. Würden die prognostizierten Fallzahlen nicht erreicht, sei es bei der hohen Fluktuation im Sozialbereich überhaupt kein Problem, einige Stellen zu streichen. Seine Fraktion werde die Entwicklung genau beobachten.
StR
R. Zeeb
(FDP/DVP) teilt die Zustimmung der FDP/DVP-Gemeinderatsfraktion zum Beschlussantrag der GRDrs 685/2002 mit.
StR
Lieberwirth
(REP) beklagt die von der Bundesregierung auf die Städte abgewälzten Subsidiaritätskosten. Dennoch stimme die Gruppe DIE REPUBLIKANER zu - den Ziffn. 2 und 3 allerdings nur bei modifizierter Stellenzahl.
BMin
Müller-Trimbusch
nimmt zum Thema Datenschutz Stellung. Von der Zentralen Datenschutzstelle liege noch keine endgültige Stellungnahme vor, inwieweit die datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Hinblick auf die Gewährung von Sozialhilfe einerseits und Grundsicherung andererseits berührt seien. Die Verwaltung werde deshalb vorsichtshalber die Bürgerinnen und Bürger in sehr verständlichem Deutsch um die Einverständniserklärung bitten, die Daten in der Sozialhilfedienststelle abfragen zu dürfen.
Zum Stellenbedarf verweist BMin Müller-Trimbusch auf die Schwierigkeit, von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sozialhilfedienststellen zusätzliche Überstunden zu verlangen. Die Stellensituation sei sehr angespannt gewesen, und es sei dem engagierten Zusammenwirken aller Verwaltungsbereiche zu verdanken, dass es zum ersten Mal beinahe eine Vollbesetzung gebe. Die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssten allerdings noch eingearbeitet werden. BMin Müller-Trimbusch bittet um Zustimmung zum Beschlussantrag der GRDrs 685/2002.
OB
Dr. Schuster
stellt abschließend fest: