Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
54
8
Verhandlung
Drucksache:
162/2006
GZ:
OB 0300
Sitzungstermin:
16.03.2006
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Schuster
Berichterstattung:
EBM Föll
Protokollführung:
Frau Huber-Erdtmann
pö
Betreff:
Änderung der Hauptsatzung - Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen
Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 15.03.2006, nichtöffentlich, Nr. 85
Ergebnis: einmütige Zustimmung mit Maßgabe
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 09.03.2006, GRDrs 162/2006, mit folgendem
Beschlussantrag:
Die Hauptsatzung der Landeshauptstadt Stuttgart vom 01.01.1978 (Amtsblatt Stuttgart vom 16.02.1978), zuletzt geändert am 10.11.2005 (Amtsblatt Nr. 46 vom 17.11.2005), wird gemäß
Anlage 2
geändert.
EBM
Föll
weist auf folgende bereits im Verwaltungsausschuss vorgetragene Erweiterung des § 6a der Satzung zur Änderung der Hauptsatzung, Anlage 2 der GRDrs 162/2006, hin (Erweiterung fett):
"§ 6a
Annahme
und Vermittlung
von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
(1) Über die Annahme
und Vermittlung
von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung entscheidet der für den Zuwendungszweck zuständige beschließende Ausschuss.
(2) Beträgt die Spende, Schenkung oder ähnliche Zuwendung im Einzelfall nicht mehr als 100 €, wird über die Annahme
oder Vermittlung
vierteljährlich in zusammengefasster Form im Wege der Offenlegung entschieden."
Gegenüber StR Barg (CDU) versichert OB
Dr. Schuster,
dass wie im Verwaltungsausschuss zugesagt jährlich ein entsprechender Bericht gegeben wird.
Der Vorsitzende stellt die GRDrs 162/2006 einschließlich der vorstehenden Erweiterung des § 6a zur Abstimmung und hält fest:
Der Gemeinderat
beschließt
einstimmig
wie beantragt.