Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
162/2006
GZ:
OB 0300
Sitzungstermin: 16.03.2006
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:EBM Föll
Protokollführung: Frau Huber-Erdtmann
Betreff: Änderung der Hauptsatzung - Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 15.03.2006, nichtöffentlich, Nr. 85

Ergebnis: einmütige Zustimmung mit Maßgabe

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 09.03.2006, GRDrs 162/2006, mit folgendem

Beschlussantrag:

Die Hauptsatzung der Landeshauptstadt Stuttgart vom 01.01.1978 (Amtsblatt Stuttgart vom 16.02.1978), zuletzt geändert am 10.11.2005 (Amtsblatt Nr. 46 vom 17.11.2005), wird gemäß Anlage 2 geändert.


EBM Föll weist auf folgende bereits im Verwaltungsausschuss vorgetragene Erweiterung des § 6a der Satzung zur Änderung der Hauptsatzung, Anlage 2 der GRDrs 162/2006, hin (Erweiterung fett):

"§ 6a
Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen

(1) Über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung entscheidet der für den Zuwendungszweck zuständige beschließende Ausschuss.
(2) Beträgt die Spende, Schenkung oder ähnliche Zuwendung im Einzelfall nicht mehr als 100 €, wird über die Annahme oder Vermittlung vierteljährlich in zusammengefasster Form im Wege der Offenlegung entschieden."


Gegenüber StR Barg (CDU) versichert OB Dr. Schuster, dass wie im Verwaltungsausschuss zugesagt jährlich ein entsprechender Bericht gegeben wird.


Der Vorsitzende stellt die GRDrs 162/2006 einschließlich der vorstehenden Erweiterung des § 6a zur Abstimmung und hält fest:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig wie beantragt.