Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Recht/Sicherheit und Ordnung
Gz: RSO 1216
GRDrs 166/2007
Stuttgart,
03/22/2007


Verkaufsoffene Sonntage 2007



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
18.04.2007
19.04.2007

Bericht:


Durch die Föderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz zur Regelung des Ladenschlusses auf die Länder übergegangen. Das Land Baden-Württemberg hat davon Gebrauch gemacht und am 14.02.2007 das Gesetz über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg beschlossen (LadÖG), welches am 06.03.2007 in Kraft getreten ist.

Dies hat auch Auswirkungen auf die am 18.01.2007 durch den Gemeinderat beschlossene „Rechtsverordnung über verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2007“ vom 26.01.2007, da mit Inkrafttreten des LadÖG gleichzeitig alle auf Grundlage des bisherigen Gesetzes über den Ladenschluss erlassenen Rechtsverordnungen außer Kraft treten.

Damit verliert auch die „Rechtsverordnung über die verkaufsoffenen Sonntage im Jahr 2007“ ihre Gültigkeit.

Nach der neuen Regelung im LadÖG werden die „Verkaufsoffenen Sonntage“ von den Gemeinden in der Regel durch Allgemeinverfügung oder Satzung festgesetzt.

Aus Praktikabilitätsgründen setzt die Stadtverwaltung Stuttgart mit Verwaltungsakt in Form einer Allgemeinverfügung die gleichen verkaufsoffenen Sonntage wie in der Rechtsverordnung vom 26.01.2007 fest. Eine Änderung gibt es nur für den örtlichen Geltungsbereich der „Verkaufsoffenen Sonntage“ anlässlich des Zuffenhäuser Fleckenfests (17.06.2007) und des Zuffenhäuser Herbstfests (21.10.2007). Der Geltungsbereich wurde auf das gesamte Gebiet mit der Zuffenhäuser Postleitzahl erweitert.

Grund hierfür ist, dass die Firma N. N. GmbH (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) an den „Verkaufsoffenen Sonntagen“ von Zuffenhausen teilnimmt und auch Mitglied des Bund der Selbständigen - Gewerbe- und Handelsvereins Zuffenhausen e.V. ist. Der Betriebssitz der Firma N. N. GmbH (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) ist in 70435 Stuttgart und gehört damit postalisch zu Zuffenhausen, liegt aber faktisch auf der Gemarkung Stammheim. Der Bund der Selbständigen – Gewerbe- und Handelsverein Zuffenhausen e.V. hat daher am 27.02.2007 beantragt, den Geltungsbereich für diese „Verkaufsoffenen Sonntage“ über die Gemarkungsgrenze Zuffenhausen hinaus auf das gesamte Gebiet mit der Postleitzahl von Stuttgart- Zuffenhausen (70435) zu erweitern.

Der Antrag wurde mit Herrn Bezirksvorsteher Meyle erörtert. Von dort wurden keine Einwände gegen eine Teilnahme geltend gemacht.

Da der Gemeinderat am 18.01.2007 nach den Vorberatungen im Verwaltungsausschuss über die „Verkaufsoffenen Sonntage 2007“ bereits beschlossen hat, wird ihm die formale Änderung zur Festsetzung der verkaufsoffenen Sonntage im Jahr 2007 hiermit zur Kenntnis gegeben.

Die Verwaltung beabsichtigt die „Verkaufsoffenen Sonntage“ auch weiterhin im Benehmen mit dem Gemeinderat festzulegen. Die jeweiligen Termine in den einzelnen Stadtbezirken werden dann nicht mehr in Form einer Rechtsverordnung beschlossen, sondern nach Beratung im Gemeinderat durch Allgemeinverfügung festgesetzt.

Beteiligte Stellen

keine


Vorliegende Anträge/Anfragen

keine
keine




Dr. Martin Schairer
Bürgermeister





1



File Attachment Icon
Vorlage1662007.pdf