Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
196/2005 Ergänzung
GZ:
OB 5200-00
Sitzungstermin: 17.03.2005
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:der Vorsitzende
Protokollführung: Frau Huber-Erdtmann
Betreff: Klinikum Stuttgart
Künftige Rechtsform


Vorgang: Krankenhausausschuss vom 04.03.2005, nichtöffentlich, Nr. 19


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser vom 02.03.2005, GRDrs 196/2005, mit ihrer Ergänzung vom 17.03.2005. Zur Sitzung des Gemeinderats wird eine Neufassung dieser Ergänzung verteilt (der Niederschrift angegeheftet), in welcher die vom Krankenhausausschuss beschlossene Änderung bereits aufgenommen ist.

Die Ausführungen von OB Dr. Schuster sowie die Stellungnahmen der Mitglieder des Gemeinderats werden nachstehend im teils gekürzten und redigierten Wortlaut wiedergegeben.


OB Dr. Schuster:

"Mit dem Tagesordnungspunkt 2 und natürlich auch mit dem Tagesordnungspunkt 3 (Struktureller Rahmenplan) geht es um zwei wichtige Weichenstellungen für unser Klinikum, das wir auf Dauer als städtisches Haus erhalten wollen. Und wenn wir es erhalten wollen, dann müssen wir gerade im Hinblick auf die schwierige wirtschaftliche Lage, die ja noch verschärft wird durch die Einführung der DRGs, Strukturen entwickeln, die unser Klinikum zukunftsfähig machen. Dazu gehört die Frage, in welchen Organisationsstrukturen man ein solches Haus sinnvollerweise führt.

Mir ist dabei wichtig, dass es klare Verantwortlichkeiten gibt, und zwar auch im Klinikum selbst, sodass dort die notwendigen Entscheidungen getroffen werden können. Die Frage einer gGmbH ist für mich kein Selbstzweck. Wenn ich dieselben Ziele auch in einer anderen Struktur erreichen kann und damit vor allem die Mitarbeiter, die Personalvertretung und ver.di gewinnen kann, dann ist in der Interessenabwägung für mich klar, dass ich nicht unbedingt eine gGmbH begründen muss. Wir sind deshalb diesen etwas ungewöhnlichen Weg gegangen, den wir Ihnen nun vorschlagen. Ich möchte mich bei dem Personalrat Klinikum und bei ver.di dafür bedanken, dass sie bereit sind, diese Vereinbarung zu unterschreiben und den schwierigen Weg mitgehen wollen im Interesse des Klinikums und damit auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und nicht zuletzt im Interesse der Patienten.

Ich wäre dankbar, wenn Sie diesen Weg ebenfalls mitgehen könnten. Wir haben den Beschlussantrag entsprechend den Anträgen vom 15.03.2005 - Nr. 70/2005 der SPD-Gemeinderatsfraktion und Nr. 72/2005 der Gemeinderatsfraktionen von CDU, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Freien Wählern und FDP - konkretisiert. Ich sehe keinen Widerspruch zwischen dem, was in der Vereinbarung steht, und dem, was hier beschlossen werden soll, sondern es ist eher eine Klarstellung. Daher müssen wir auch die Vereinbarung nicht verändern. Was wir bei unseren Verhandlungen besprochen haben, lässt sich unter diesem Beschlussantrag problemlos subsumieren."


StRin Dr. Eisenmann (CDU):

"Wir teilen die Einschätzung, dass die zu wählende Rechtsform keine ideologische Frage ist. Auch uns geht es darum, in Fortführung der Entscheidungen, die wir zum baulichen Bereich und zur inneren Organisation getroffen haben, nun auch eine Rechtsform zu finden oder eine Vorgehensweise zu wählen, die das Defizit, das unseren Haushalt mittel- und langfristig sehr belasten wird, beherrschen zu können bzw. mittelfristig auch das Defizit zu einer schwarzen Null abzubauen.

Vor diesem Hintergrund ist uns der Weg das Entscheidende. Deshalb begrüßen wir es außerordentlich, dass Sie, Herr OB Dr. Schuster, gemeinsam mit dem Krankenhausbürgermeister und dem Gesamtpersonalrat sowie ver.di im Rahmen einer gemeinsamen Zielvereinbarung festgelegt haben, was bis Oktober dieses Jahres erreicht werden soll. Sie haben konkrete Punkte benannt, die uns hoffen lassen, dass das Defizit tatsächlich in Form einer Art Fahrplan bis zum 31.12.2010 zu einer schwarzen Null reduziert werden kann.

Dennoch sind die Leistungen, die bereits für das Jahr 2005 anstehen - und das ist ja der erste Punkt Ihrer Leistungsvereinbarung, dass schon 2005 das Defizit deutlich reduziert werden soll - eine große Aufgabe. Ihren Weg erachten wir für richtig, weil es sinnvoller ist, gemeinsam und auf dem Kompromisswege etwas zu erreichen als im Streit. Deshalb war es uns wichtig, in einem Antrag Ihre Vorgehensweise nochmals zu konkretisieren.

Uns ist dieser Prozess sehr wichtig, und wir glauben auch, dass Sie gemeinsam mit der Personalvertretung das Ziel erreichen können. Wenn aber aus irgendwelchen Gründen diese Verhandlungen nicht so laufen, wie wir sie uns vorstellen, nämlich zielorientiert auf Defizitabbau und dass dieses Ziel am Ende auch tatsächlich erreicht werden kann, dann ist die Rechtsform der gGmbH aufgrund ihrer schnellen und präzisen Entscheidungsabläufe aus unserer Sicht der einzig richtige Rahmen. Meine Fraktion steht dem Ergebnis offen gegenüber. Uns geht es um Lösungen und um Ziele, die wir erreichen wollen, nicht um Rechtsformen an sich. Sollten wir zu der Einschätzung kommen, dass das Ziel nicht erreicht wird, würden wir es begrüßen, dass zum 01.01.2006 die gGmbH in Kraft tritt.

Dieses Vorgehen werden wir aktiv aus unserer Sicht unterstützen. Für zwingend halten wir auch, dass damit eine modernisierte Eigenbetriebssatzung einhergeht, die die Entscheidungsabläufe einer gGmbH ein Stück weit übernimmt. Wir sind bereit, das Klinikum zu modernisieren, die Abläufe zu verändern. Wir wollen den Defizitabbau zu einem Erfolg führen, um das Klinikum auch im Bereich Finanzen auf einen guten Weg zu bringen, für den wir uns, was das Bauliche und die Strukturen im organisatorischen Bereich angeht, bereits entschieden haben. Wir begleiten dieses konstruktiv und hoffen, dass Sie mit dem vorgeschlagenen Weg Erfolg haben. Bei der Wiedervorlage im Oktober werden wir dann eine abschließende Bewertung vornehmen."


StR Kanzleiter (SPD):

"Wir werden der überarbeiteten Vorlage zustimmen. Wir wollen, dass wir auch weiterhin eine Klinik der Maximalversorgung in kommunaler Hand behalten. Dies ist auf Dauer nur zu gewährleisten, wenn das Klinikum auf wirtschaftlicher Stabilität aufgebaut ist und ohne Subventionen der Stadt auskommt, soweit diese nicht durch öffentliche Aufträge gerechtfertigt sind.

Das sind klare Zielvorgaben, die im Prinzip eigentlich eine Selbstverständlichkeit darstellen, denn die Rahmenbedingungen für das Arbeiten von Kliniken sind im ganzen Bundesgebiet gleich. Deshalb müssen wir es auch schaffen, dass wir unter den gegebenen Rahmenbedingungen uns vergleichbar aufstellen wie andere Städte mit ihren kommunalen Kliniken. Die geänderten Rahmenbedingungen, die ihre Ursache in der demografischen und sozialen Entwicklung unserer Gesellschaft haben, erfordern tiefgreifende Veränderungen, denen wir uns stellen müssen. Es ist deshalb ein großer Fortschritt gewesen, dass wir die Strukturveränderungen in baulicher und inhaltlicher Hinsicht für die nächsten Jahre bis hin zum Jahr 2020 in großem Einvernehmen im Gemeinderat und mit der Personalvertretung sowie der Interessenvertretung der Beschäftigten zustande gebracht haben. Das hat Vorbildcharakter.

Die Frage, um die es heute geht, nämlich nach der Rechtsform, ist deshalb eher pragmatisch zu betrachten. Wesentlich ist, wie wir auf dem einmal beschrittenen Weg des Konsenses und der Einbindung der Personalvertretung und des Personals in die Entscheidungsprozesse weiterkommen. Wir haben das Thema Rechtsform - Eigenbetrieb oder gGmbH - nie als eine dogmatische Frage betrachtet, sondern als eine Frage, die unter Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten zu entscheiden ist, wobei wir im Falle der gGmbH klare Bedingungen formuliert hatten. Wir haben aber immer auch erklärt, dass wir den Eigenbetrieb für eine im Prinzip geeignete Rechtsform halten, die bei entsprechender Ausgestaltung das Erreichen der angestrebten Ziele gewährleistet. Wir respektieren und unterstützen auch die Position der Personalvertretung, dass der Eigenbetrieb eine Rechtsform ist, die am ehesten sicherstellt, dass wir als Stadt in die Verantwortung eingebunden bleiben und uns nicht von der öffentlichen Verantwortung verabschieden können. Das hätten wir jedoch auch bei einer gGmbH nicht getan.

Wir müssen aber die Eigenbetriebssatzung zum baldmöglichsten Zeitpunkt so ändern, dass sie den betriebswirtschaftlichen und beteiligungsorientierten Erfordernissen gerecht wird. Das bedeutet, dass wir eine eindeutige Ergebnisverantwortung bei der Geschäftsführung sehen, dass wir uns als Stadt auf die Trägeraufgaben konzentrieren und im Betriebsausschuss auf die Kontrolle der Geschäftsführung und auf die wenigen Einzelentscheidungen, die auch in der Verantwortung des Gemeinderats zu treffen sind. Um dies rechtlich abzusichern, muss die Eigenbetriebssatzung entsprechend geändert werden.

Wir danken der Personalvertretung und ver.di für die Kompromissbereitschaft, die in zähen Verhandlungen erkämpft worden ist. Wir müssen aber auch der Verwaltungsspitze danken, dass sie die Signale aufgegriffen hat und diesen Weg mitorganisiert hat. Wir hoffen, dass sich am Ende dieses Jahres unsere Weichenstellung als richtig erweist."


StRin Marx (90/GRÜNE):

"Wir begrüßen sehr, dass es jetzt zu einer Entscheidung kommt, die zwei Wege öffnet. Dem dienten auch die Anträge, die zu einer Präzisierung der ursprünglichen Vorlage führten. Wir haben im Klinikum mit einem Defizit zu kämpfen - ohne Gegenmaßnahmen wären das in diesem Jahr 47 Mio. € mit steigender Tendenz. Die meisten Kommunen nutzen solche Gelegenheiten, um ihre Defizittreiber zu verkaufen. Das wollen wir nicht. Wir wollen unser Klinikum städtisch lassen, die 6.000 Mitarbeiter sollen städtische Mitarbeiter bleiben. Daher müssen wir einschneidende Maßnahmen zum Defizitabbau beschließen.

Da es zunächst keinerlei Bereitschaft der Personalvertretung gab, in Richtung Absenkungsverträge zu gehen, schien die gGmbH als andere Rechtsform eine stringentere Möglichkeit, die Strukturen, Abläufe und Entscheidungswege zu verbessern, zu beschleunigen und klarere Zuständigkeiten zu schaffen. Die Rechtsform allein senkt aber das Defizit nicht. Und so war es sehr erfreulich, dass die Personalvertretung das Angebot gemacht hat, bei einem Verzicht auf die gGmbH am Defizitabbau konstruktiv mitzuarbeiten. Das ist ein hervorragendes Angebot, denn wir wollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf diesem Weg mitnehmen. Wir wollen auch nicht gegen die Personalvertretung agieren, sondern wir wollen einen gemeinsamen Prozess, denn nur dieser verspricht Erfolg.

Die zwei Stufen sind schon mehrfach genannt worden. Der Gemeinderat hat ja vor einigen Jahren schon beschlossen, das Defizit 2005 auf 22,9 Mio. € zu senken oder es dort zu halten. Es sind also bereits in diesem Jahr einschneidende Maßnahmen erforderlich. Weiter gibt es einen Stufenplan, der uns spätestens Ende des Jahres vorgelegt werden muss, wie der Fahrplan bis 2010 - bis zur schwarzen Null - aussehen soll. Dass man die Eigenbetriebssatzung verbessern kann in Richtung klarere Zuständigkeiten, Trennung zum operativen Geschäft, ist unstrittig. Die entsprechenden Änderungen sollten deshalb so schnell wie möglich vorgenommen werden.

Wir hoffen sehr, dass die konstruktive Zusammenarbeit erhalten bleibt und dass es wirklich zu einem positiven gemeinsamen Prozess kommt, in den sich auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einbringen können. Der Gemeinderat hat aus meiner Sicht mit dieser Vorlage heute grünes Licht für diesen Prozess gegeben, wir haben mündlich grünes Licht von der Personalvertretung und von ver.di, und ich hoffe, dass es zu einem guten Ergebnis kommen wird."


StR K. Zaiß (FW):

"Wir werden diesem Beschlussantrag heute zustimmen. Wir möchten allerdings, dass die Eigenbetriebssatzung schnellstens - spätestens bis zu den Sommerferien - geändert wird und eine neue Fassung auf den Weg gebracht wird. Es ist uns wichtig, dass die Verantwortung des Gemeinderats etwas zurückgenommen wird und die Geschäftsführung etwas mehr Eigenverantwortung bekommt im Sinne einer gGmbH.

Zu Ziffer 3 des Beschlussantrag möchten wir betonen, dass wir die Reduzierung des Defizits auf 22,6 Mio. € für wichtig halten, dass es uns dabei aber nicht auf die letzte Kommastelle ankommt - entscheidend ist die Tendenz, der Weg dazu. Wir danken der Verwaltung, dass sie den schwierigen Sachverhalt in so knapper Form zu Papier gebracht hat."


StR Dr. Schlierer (REP):

"Für das Klinikum wird die Beherrschung des Defizits eine Überlebensfrage sein, die rasche Maßnahmen erforderlich macht. Dazu müssen alle erforderlichen und denkbaren Maßnahmen ohne Scheuklappen und Vorbehalte geprüft werden. Das trifft selbstverständlich auch für die heute zur Rede stehende Frage der Rechtsform zu.

Das Klinikum ließe sich sicher als gGmbH genauso wie als Eigenbetrieb führen. Ob die bislang beim Eigenbetrieb verorteten Nachteile und Defizite im Rahmen einer gGmbH-Lösung vermieden werden könnten, ist fraglich. Das ist sicherlich auch ein Ergebnis der Anhörung der mit dem Rechtsformvergleich beauftragten Anwaltskanzleien im Krankenhausausschuss. Die sorgfältige Abwägung der Vor- und Nachteile zeigt aus unserer Sicht, dass ein optimierter Eigenbetrieb den Anforderungen kommunaler Daseinsvorsorge besser entspricht als eine gGmbH. Mag sein, dass manches im Blick auf die rein ökonomische Sichtweise für eine gGmbH sprechen würde, aber wir gehen nach wie vor davon aus, dass wir mit der Eigenbetriebsverfassung besser laufen. Deshalb werden wir der Beschlussvorlage zustimmen, wenngleich wir inhaltlich von der in der Ziffer 1 des Beschlussantrags getroffenen Feststellung nicht überzeugt sind.

Wir gehen davon aus, dass auch im Blick auf die künftigen Herausforderungen die Rechtsform des Eigenbetriebs sinnvoll und zukunftsfähig ist. Umso wichtiger ist es für uns, dass in dem Beschlussantrag die Überarbeitung der Eigenbetriebssatzung vorgesehen ist und dass die Novellierung der Eigenbetriebssatzung möglichst rasch vorgenommen wird. Ich bin davon überzeugt, dass das Eigenbetriebsgesetz uns ausreichend Spielraum lässt, die Ablösung des operativen Geschäfts vom Gemeinderat vorzunehmen und die Haftung der Geschäftsführung im Sinne klarer Verantwortlichkeiten sicherzustellen.

Wichtig ist uns auch folgende Feststellung: Die Entscheidung über den Verzicht auf die Gründung einer gGmbH sollte erst dann im Sinne der Ziffer 5 gefällt werden, wenn der optimierte Eigenbetrieb im Zusammenwirken der an dem Projektvorhaben Beteiligten ausreichend Gelegenheit hatte, unter Beweis zu stellen, dass die vom Gemeinderat vorgegebenen Ziele für die Defizitreduzierung auch erreicht werden können. Das heißt aber in der Konsequenz - und da möchte ich StRin Dr. Eisenmann nachdrücklich widersprechen - dass wir keineswegs am 01.10.2005 eine definitive Entscheidung im Sinne einer gGmbH-Gründung treffen können, es sei denn, dass kein quantifizierter Maßnahmenkatalog im Sinne der Ziffer 3 vorgelegt wird. Lassen Sie uns den Versuch unternehmen, ganz im Sinne der Vorgaben, die in diesem Beschlussantrag definiert sind, den optimierten Eigenbetrieb dazu zu bringen, alle erforderlichen Schritte zur Defizitreduzierung und damit zur Überlebensfähigkeit unseres Klinikums einzuleiten. Wir sollten uns als Gemeinderat darüber im Klaren sein, dass wir im Rahmen dieser Eigenbetriebsverfassung auch in der Zukunft die Möglichkeit haben, wichtige Entscheidungen im Sinne der kommunalen Daseinsvorsorge im Bereich der Klinikumsstruktur treffen zu können."


StRin von Stein (FDP):

"Die FDP wird diese Vorlage ebenfalls mittragen. Ich möchte aber nochmals etwas ausholen, denn dass wir uns zeitweilig von der gGmbH-Lösung verabschieden, ist durchaus bedeutsam. Das Drohpotenzial der gGmbH-Lösung ist aber auch dafür verantwortlich, dass jetzt tatsächlich eine Kompromisslösung gefunden wurde, die hoffentlich tragfähig ist. Ich möchte mich ausdrücklich bei der Verwaltung bedanken, die verschiedene Präzisierungen aufgenommen hat und uns damit diesen Weg erleichtert hat.

Im geplanten Vorgehen sehen wir für die Personalvertretung die einmalige Chance, ihren Willen zur Umsetzung notwendiger Strukturmaßnahmen für eine wirtschaftliche Gesundung des Klinikums unter Beweis zu stellen. Deshalb ist es uns ganz wichtig, darüber in einem engen zeitlichen Rahmen eine aussagekräftige Berichterstattung zu erhalten. Ein Scheitern dieser Maßnahmen führt dann nahezu zwangsläufig zu einer anderen Rechtsform, nämlich zur gGmbH."


StRin Küstler (PDS):

"Ich bin heute ins Rathaus mit dem Vorsatz gekommen, der Vorlage zuzustimmen, weil ich davon ausgegangen bin, dass sie das Ergebnis eines hart erkämpften Kompromisses ist, bei dem alle beteiligten Seiten sich bemühen, das Klinikum finanziell auf gute Füße zu stellen - wobei die Belegschaft weiterhin sehr schmerzhafte Einschnitte hinnehmen muss, um dieses Ziel zu erreichen. Den gemeinsamen Antrag Nr. 72/2005 wollte ich ablehnen, weil ich ihn für überflüssig halte. Er dient nur dazu, das vorhandene Drohpotenzial zu verschärfen, was ich für außerordentlich kontraproduktiv halte. Diese Drohung setzt im Wesentlichen auf den Zeitdruck, und ich bin ziemlich sicher, dass weder der Maßnahmenkatalog noch die Suche nach Einsparmöglichkeiten besser oder effektiver werden, wenn man die Menschen unter Zeitdruck setzt. Es wäre besser gewesen, zu einer förderlichen Zusammenarbeit zu kommen und für ein gutes Arbeitsklima zu sorgen.

Ich bin der Meinung - das ist hier bereits gesagt worden -, dass die Rechtsform das Defizit nicht beseitigt. Im Gegensatz zu vielen hier im Hause bin ich aber der Meinung, dass ein Eigenbetrieb die beste Möglichkeit der demokratischen Kontrolle und auch der demokratischen Verantwortung und daher auf jeden Fall die bessere Lösung ist. Dass dieser Eigenbetrieb entsprechend den Veränderungen der gesetzlichen Vorgaben der Krankenkassen oder ähnlichen politischen Änderungen angepasst werden muss, halte ich für richtig und notwendig.

Ich bitte OB Dr. Schuster, darauf hinwirken, dass auch in Zukunft die Bereitschaft des Personals, der Personalvertretung und von ver.di nicht ins Leere läuft, sondern dass es möglich ist, zu einer guten Zusammenarbeit zu kommen."


StR Rockenbauch (SÖS):

"Was für eine Vision, eine schwarze Null! Wohl und Gesundheit unserer Bürger sind aber - so glaube ich - keine Null-Nummer. Was gibt es denn eigentlich Schöneres, als Geld direkt für das Wohl und die Gesundheit unserer Bürger ausgeben zu können? Dass das hier offenbar nicht so gesehen wird, zeigt sich daran, dass die ganze Zeit von Defizit die Rede ist statt von Verantwortung.

Sicher ist klar, dass man Personalrat, Beschäftigte und ver.di für sinnvolle Einsparmaßnahmen gewinnen kann. Gewinnen heißt aber nicht einfach mitnehmen; die Zweigleisigkeit, die wir mit dieser Beschlussvorlage fahren, ist kontraproduktiv, wie das meine Vorrednerin ausgeführt hat. So gewinnen wir niemanden für das, was wir wollen. Ich beantrage deshalb, den Beschlussantrag entsprechend zu ändern und die Ziffern 1 und 5 zu streichen."

OB Dr. Schuster stellt diesen Antrag zur Abstimmung und hält fest:

Der Antrag wird bei 2 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.


Anschließend wird über den Beschlussantrag der GRDrs 196/2005 Ergänzung abgestimmt. Der Vorsitzende stellt fest: