Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau
Referat Wirtschaft und Krankenhäuser
Gz:
St und WK
GRDrs
512/2002
Stuttgart,
Erhaltungssatzungen nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB
(Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung) für die Gebiete
- "Möhringer-/Burgstallstraße" im Stadtbezirk Süd,
- "Obere Augusten-/Reinsburgstraße" im Stadtbezirk West und
- "Lehen-/Heusteigviertel" in den Stadtbezirken Süd und Mitte
- "Mittnacht-/Rosensteinstraße" im Stadtbezirk Nord
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuß für Umwelt und Technik
Ausschuß für Wirtschaft und Wohnen
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
16.07.2002
19.07.2002
24.07.2002
Beschlußantrag:
Die seit dem 25.01.1990 bzw. 08.08.1997 für die Gebiete
·
"Möhringer-/Burgstallstraße" im Stadtbezirk Süd,
·
"Obere Augusten-/Reinsburgstraße" im Stadtbezirk West und
·
"Lehen-/Heusteigviertel" in den Stadtbezirken Süd und Mitte
·
"Mittnacht-/Rosensteinstraße" im Stadtbezirk Nord
bestehenden Satzungen zur Erhaltung der Wohnbevölkerung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB werden aufgehoben.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Auf Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion hat das Referat Wirtschaft und Krankenhäuser dem Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen einen Erfahrungsbericht zu den Erhaltungssatzungen (GRDrs 308/2002) vorgelegt. Der Ausschuss hat am 26.04.2002 die Verwaltung beauftragt, dem Gemeinderat eine Vorlage zur Aufhebung der Satzungen vor der Sommerpause vorzulegen.
Finanzielle Auswirkungen
Beim Amt für Liegenschaften und Wohnen kann eine halbe Stelle des gehobenen Dienstes gestrichen werden. Die Arbeitsplatzkosten von rd. 39.000 € und der Aktivaufwand von rd. 16.500 € werden eingespart.
Beteiligte Stellen
Referat WK, Bezirksbeiräte Mitte, West, Süd, Nord
Matthias Hahn
Dr. Blessing
Bürgermeister
Bürgermeister
Anlagen
Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Mitteilungsvorlage GRDrs 308/2002
-Anlage 1 zur GRDrs 512/2002
Ausführliche Begründung:
1. Erfahrungsbericht
Am 26.04.2002 hat die Verwaltung dem Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen einen Erfahrungsbericht (GDRrs. 308/2002) vorgelegt. Dieser liegt als
Anlage 2
bei.
2. Auftrag des Wirtschaftsausschusses vom 26.04.2002
Der Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen hat nach der Erörterung des Berichts die Verwaltung beauftragt, dem Gemeinderat eine Vorlage zur Aufhebung der Satzungen noch vor der Sommerpause vorzulegen.
3. Gründe für die Aufhebung der Satzungen
Seit Bestehen der Erhaltungssatzungen im Jahr 1990 gab es bis zum Jahr 2001 bei 674 Verfahren 186 Entscheidungen mit mietbeschränkenden Auflagen. Bei näherer Betrachtung der Zahlen wird deutlich, dass in den vergangenen fünf Jahren lediglich in 25 Verfahren für ca. 35 bis 40 Wohnungen Entscheidungen mit mietpreisbeschränkenden Auflagen verbunden wurden. In 19 Vorhaben mit ca. 30 bis 40 Wohnungen wurde das notwendige Einvernehmen versagt. Gründe hierfür waren überwiegend die fehlende Antragstellung. In 126 Verfahren im gleichen Zeitraum lagen keine Einwände gegen die jeweiligen Vorhaben vor.
In den vier Gebieten mit Satzungen zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gibt es ca. 11.300 Wohnungen. In den Jahren 1997 bis 2001 wurden jährlich lediglich bei Vorhaben mit ca. 15 Wohnungen mietpreisbeschränkende Auflagen erlassen bzw. das Einvernehmen versagt.
Effektiv geschützt wurden in den letzten Jahren durchschnittlich ca. 1,5 Promille des Wohnungsbestandes in den Gebieten mit Erhaltungssatzungen.
Die Versorgung der Bevölkerung mit ausreichenden Wohnraum zu angemessenen Bedingungen hat sich seit 1990 spürbar verbessert. So gab es im Jahr 1990 bei Einführung der ersten Satzungen in Stuttgart bei ca. 569.000 Einwohnern mit Hauptwohnsitz 268.000 Wohnungen. Im Jahr 2000 standen für ca. 552.000 Einwohner mit Hauptwohnsitz über 289.000 Wohnungen zur Verfügung.
Bei stagnierender Einwohnerzahl und erhöhtem Wohnungsangebot ist es nicht mehr erforderlich, für die geringe Zahl von effektiv betroffenen Wohnungen das durch die Satzung erforderliche Verfahren mit jährlichen Personal- und Sachkosten von 55.500 € beizubehalten. Hinzu kommt, dass das Land Baden-Württemberg wegen der verbesserten Lage des Wohnungsmarkts in Stuttgart bereits im Jahr 2000 das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum sowie den erweiterten Kündigungsschutz nach
einer Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen aufgehoben hat.
4. Gründe für die Beibehaltung der Satzung
Die Satzungen wurden erlassen, um die im räumlichen Geltungsbereich vorliegenden Bevölkerungsstrukturen zu erhalten. Dieses städtebauliche Ziel ist gefährdet, wenn preiswerter Wohnraum zur gewerblichen oder beruflichen Nutzung umgewandelt oder nach einer Luxusmodernisierung zu wesentlich höherem Mietpreis vermietet wird.
Mit den Zahlen aus der Statistik lassen sich wohl die Anzahl der Verfahren und die Entscheidungen belegen, nicht aber welche präventive Auswirkungen die Satzungen haben.