Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau
Referat Wirtschaft und Krankenhäuser

Gz: St und WK
GRDrs 512/2002
Stuttgart,



Erhaltungssatzungen nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB
(Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung) für die Gebiete
- "Möhringer-/Burgstallstraße" im Stadtbezirk Süd,
- "Obere Augusten-/Reinsburgstraße" im Stadtbezirk West und
- "Lehen-/Heusteigviertel" in den Stadtbezirken Süd und Mitte
- "Mittnacht-/Rosensteinstraße" im Stadtbezirk Nord




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuß für Umwelt und Technik
Ausschuß für Wirtschaft und Wohnen
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
16.07.2002
19.07.2002
24.07.2002



Beschlußantrag:

Die seit dem 25.01.1990 bzw. 08.08.1997 für die Gebiete

· "Möhringer-/Burgstallstraße" im Stadtbezirk Süd,
· "Obere Augusten-/Reinsburgstraße" im Stadtbezirk West und
· "Lehen-/Heusteigviertel" in den Stadtbezirken Süd und Mitte
· "Mittnacht-/Rosensteinstraße" im Stadtbezirk Nord

bestehenden Satzungen zur Erhaltung der Wohnbevölkerung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB werden aufgehoben.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Auf Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion hat das Referat Wirtschaft und Krankenhäuser dem Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen einen Erfahrungsbericht zu den Erhaltungssatzungen (GRDrs 308/2002) vorgelegt. Der Ausschuss hat am 26.04.2002 die Verwaltung beauftragt, dem Gemeinderat eine Vorlage zur Aufhebung der Satzungen vor der Sommerpause vorzulegen.

Finanzielle Auswirkungen
Beim Amt für Liegenschaften und Wohnen kann eine halbe Stelle des gehobenen Dienstes gestrichen werden. Die Arbeitsplatzkosten von rd. 39.000 € und der Aktivaufwand von rd. 16.500 € werden eingespart.


Beteiligte Stellen

Referat WK, Bezirksbeiräte Mitte, West, Süd, Nord





Matthias HahnDr. Blessing
BürgermeisterBürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Mitteilungsvorlage GRDrs 308/2002 KSD 2.0
-Anlage 1 zur GRDrs 512/2002


Ausführliche Begründung:


1. Erfahrungsbericht
2. Auftrag des Wirtschaftsausschusses vom 26.04.2002
3. Gründe für die Aufhebung der Satzungen

4. Gründe für die Beibehaltung der Satzung