Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz:
WFB
GRDrs
940/2005
Stuttgart,
11/07/2005
Einführung eines neuen Abwassergebührensystems
- Erhebung des Schmutzwasserentgelts durch die EnBW -
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Betriebsausschuss Stadtentwässerung
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
29.11.2005
07.12.2005
08.12.2005
Beschlußantrag:
1. Dem Abschluss eines Dienstleistungsvertrages mit der EnBW über die Erhebung des Schmutzwasserentgelts für die Benutzung der Abwasserbeseitigung in Stuttgart ab 2007 wird zugestimmt. Das jährliche Entgelt der EnBW beträgt in den Jahren 2007 bis 2009 572.000 EUR (einschl. USt.) jährlich.
2. Der Umwandlung der bei Einführung des neuen Abwassergebührensystems zu erhebenden Schmutzwassergebühr in ein privatrechtliches Entgelt ab dem Jahr 2007 wird grundsätzlich zugestimmt. Die erforderliche Anpassung des Stadtrechts ist dem Gemeinderat im Jahr 2006 zur Entscheidung vorzulegen.
Begründung:
Der Gemeinderat hat der Einführung eines neuen Abwassergebührensystems am 14. April 2004 (GRDrs 1036/2004) zugestimmt. In diesem Zusammenhang ist die vom Gemeinderat ebenfalls beschlossene Entwicklung hin zu einer Verknüpfung des Einzugs von Wasserentgelt und Schmutzwasserentgelt fortzuführen (vgl. GRDrs 154/2005).
1. Die Entgeltverhandlungen haben ergeben, dass die EnBW für die Verwaltung des Schmutzwasserentgelts eine jährliche Vergütung von 572.000 EUR (incl. USt) verlangt. Die Vergütung ist bis 31.12. 2009 festgeschrieben. Der wesentliche Inhalt des Dienstleistungsvertrags ist aus der Anlage ersichtlich.
Die städtischen Kosten (Steueramt, Stadtkämmerei, SES) für Gebührenveranlagung und -einzug betragen demgegenüber rd. 645.000 EUR. Der Stadt entstünde ein deutlich höherer Aufwand als bisher, wenn sie auf ein Einzugsverfahren mit monatlichen Abschlagszahlungen und Rechnungsstellung an den einzelnen Wasserkunden umstellen würde, wie es von der EnBW geleistet wird. Zusätzlich ergibt sich für die Stadt ein Zinsgewinn von jährlich ca. 700.000 EUR, da durch die Einbeziehung des Abwasserentgelts in die monatlichen Abschlagszahlungen für das Wasserentgelt die Stadt einen Liquiditätsvorteil erzielt, welcher die laufende Inanspruchnahme entsprechender Kassenmittel durch SES mindert. Das Angebot der EnBW ist deshalb zur Annahme zu empfehlen, vor allem auch angesichts der Preisfestschreibung bis Ende 2009.
Die erforderliche Zuarbeit durch SES und die Bearbeitung von Sonderfällen durch den Eigenbetrieb wird in etwa demselben Umfang beibehalten wie seither und damit keine weiteren Kosten auslösen.
2. Die jetzige einheitliche Abwassergebühr wird ab 2007 getrennt nach Niederschlags-wasser und nach Schmutzwasser bemessen (GRDrs 1036/2004 und 943/2005). Um die bisher öffentlich-rechtliche Schmutzwasser
gebühr
zusammen mit dem privatrechtlichen Wasser
entgelt
durch ein privatrechtliches Unternehmen einziehen lassen zu können, empfiehlt es sich, die Schmutzwassergebühr in ein privatrechtliches Entgelt umzuwandeln. Das neue Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg sieht diese Möglichkeit auch ausdrücklich vor: an Stelle von Benutzungsgebühren können privatrechtliche Entgelte erhoben werden unabhängig von der weiteren rechtlichen Ausgestaltung des Benutzungsverhältnisses (§ 13 Abs. 2 KAG). Der Wechsel von einer Gebühr zu einem Entgelt ist daher mit keinen substantiellen Änderungen verbunden:
a) Die öffentliche Abwasserbeseitigung wird in Stuttgart nach wie vor von der Stadt selbst (Eigenbetrieb SES) betrieben. Der Inhalt des Benutzungsverhältnisses, insbesondere der Anschluss- und Benutzungszwang, ist weiterhin durch die Abwasserbeseitigungssatzung öffentlich-rechtlich geprägt, wird aber ebenfalls eine privatrechtliche Form erhalten.
b) Die Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes für die Gebührenfähigkeit von Kosten der öffentlichen Abwasserbeseitigung gelten auch für das Entgelt (§§ 14, 17 KAG). Die Höhe des Entgelts (m³-Preis) kann somit nicht anders berechnet werden als bei einer Abwassergebühr.
c) Das privatrechtliche Schmutzwasserentgelt ist von der Umsatzsteuer befreit.
Die Verwaltung wird die notwendigen Änderungen des Stadtrechts rechtzeitig zur Beschlussfassung unterbreiten.
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligte Stellen
Die Referate R und TS haben der Vorlage zugestimmt.
Michael Föll
Erster Bürgermeister
Anlagen
1