Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 940/2005
Stuttgart,
11/07/2005



Einführung eines neuen Abwassergebührensystems
- Erhebung des Schmutzwasserentgelts durch die EnBW -




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Betriebsausschuss Stadtentwässerung
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
29.11.2005
07.12.2005
08.12.2005



Beschlußantrag:

1. Dem Abschluss eines Dienstleistungsvertrages mit der EnBW über die Erhebung des Schmutzwasserentgelts für die Benutzung der Abwasserbeseitigung in Stuttgart ab 2007 wird zugestimmt. Das jährliche Entgelt der EnBW beträgt in den Jahren 2007 bis 2009 572.000 EUR (einschl. USt.) jährlich.

2. Der Umwandlung der bei Einführung des neuen Abwassergebührensystems zu erhebenden Schmutzwassergebühr in ein privatrechtliches Entgelt ab dem Jahr 2007 wird grundsätzlich zugestimmt. Die erforderliche Anpassung des Stadtrechts ist dem Gemeinderat im Jahr 2006 zur Entscheidung vorzulegen.


Begründung:


Der Gemeinderat hat der Einführung eines neuen Abwassergebührensystems am 14. April 2004 (GRDrs 1036/2004) zugestimmt. In diesem Zusammenhang ist die vom Gemeinderat ebenfalls beschlossene Entwicklung hin zu einer Verknüpfung des Einzugs von Wasserentgelt und Schmutzwasserentgelt fortzuführen (vgl. GRDrs 154/2005).

1. Die Entgeltverhandlungen haben ergeben, dass die EnBW für die Verwaltung des Schmutzwasserentgelts eine jährliche Vergütung von 572.000 EUR (incl. USt) verlangt. Die Vergütung ist bis 31.12. 2009 festgeschrieben. Der wesentliche Inhalt des Dienstleistungsvertrags ist aus der Anlage ersichtlich.


2. Die jetzige einheitliche Abwassergebühr wird ab 2007 getrennt nach Niederschlags-wasser und nach Schmutzwasser bemessen (GRDrs 1036/2004 und 943/2005). Um die bisher öffentlich-rechtliche Schmutzwassergebühr zusammen mit dem privatrechtlichen Wasserentgelt durch ein privatrechtliches Unternehmen einziehen lassen zu können, empfiehlt es sich, die Schmutzwassergebühr in ein privatrechtliches Entgelt umzuwandeln. Das neue Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg sieht diese Möglichkeit auch ausdrücklich vor: an Stelle von Benutzungsgebühren können privatrechtliche Entgelte erhoben werden unabhängig von der weiteren rechtlichen Ausgestaltung des Benutzungsverhältnisses (§ 13 Abs. 2 KAG). Der Wechsel von einer Gebühr zu einem Entgelt ist daher mit keinen substantiellen Änderungen verbunden:

Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen

Die Referate R und TS haben der Vorlage zugestimmt.




Michael Föll
Erster Bürgermeister

Anlagen

1