Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 341/2007
Stuttgart,
06/26/2007



Einrichtung von formellen Ganztagesschulen - Erhöhung der Budgets und Schaffung von Speisebereichen



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Schulbeirat
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
10.07.2007
18.07.2007
19.07.2007



Beschlußantrag:

1. Der Erhöhung des Betreuungsbudgets der Carl-Benz-Schule von jährlich 163.200 auf 360.000 Euro ab dem Schuljahr 2007/08 wird zugestimmt. Die im HH-Jahr 2007 zusätzlich benötigten Mittel werden aus der IZBB – Betriebskostenpauschale (1.2912.6299.000) gedeckt.

2. Für die Elise von König-Schule werden ab dem Schuljahr 2007/08 Mittel für die Mittagessensversorgung (Essensabrechnung, Essensausgabe, Küchenreinigung) in Höhe von jährlich 50.000 Euro bereitgestellt. Diese Mittel können innerhalb der IZBB - Betriebskostenpauschale in der Zuständigkeit der Verwaltung überplanmäßig gedeckt werden.

3. Für den Interims-Speisebereich der Elise von König-Schule wird ein Anteil in Höhe von 32.000 Euro für Ausstattung und Einrichtung im Jahr 2007 außerplanmäßig innerhalb der Zuständigkeit der Verwaltung aus der IZBB - Betriebskostenpauschale zur Verfügung gestellt.

4. Für die Schaffung einer Küche mit Speisebereich für die Heusteigschule (GRDrs 289/2006) werden im HH-Jahr 2008 zusätzliche Mittel in Höhe von 586.000 Euro incl. Preissteigerung und Ausstattung aus der IZBB – Betriebskostenpauschale bereitgestellt. Das Hochbauamt wird mit der Weiterplanung bis Leistungsphase 8 (Objektüberwachung) beauftragt.

5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Erweiterung des Speisebereichs an der Carl-Benz-Schule mit einer Programmfläche von zusätzlich 70 m² bis Leistungsphase 3 zu planen und die für die Umsetzung notwendigen Kosten bis zu den Haushaltsplanberatungen zu ermitteln.

6. Der Erhöhung der jährlichen Lehr- / Lernmittelbudgets für formelle Ganztagesgrundschulen von 400 Euro pro Regelklasse auf 600 Euro pro Ganztagesklasse wird zugestimmt. Dies bedeutet für die Carl-Benz-Schule eine Erhöhung von 4.800 auf 9.600 Euro. Diese Mittel können innerhalb der IZBB - Betriebskostenpauschale in der Zuständigkeit der Verwaltung überplanmäßig gedeckt werden.

7. Der Erhöhung des jährlichen Lehr- / Lernmittelbudgets der Ganztagesschule der Elise von König-Schule im Hauptschulbereich von 3.200 auf 5.650 Euro wird zugestimmt. Diese Mittel können innerhalb der IZBB - Betriebskostenpauschale in der Zuständigkeit der Verwaltung überplanmäßig gedeckt werden.


Begründung:


Am 7. Juli 2005 hat der Gemeinderat den vorzeitigen Beginn des Ganztagesbetriebs an der Carl-Benz-Schule in Stuttgart-Bad Cannstatt und der Grundschule der Heusteigschule in Stuttgart-Süd beschlossen (GRDrs 447/2005). Zuvor waren die Anträge der Landeshauptstadt Stuttgart auf Einrichtung dieser Grundschulen sowie der Hauptschule der Elise von König-Schule in Stuttgart-Münster als (teil-) gebundene Ganztagesschulen vom Land zum Schuljahr 2005/06 nicht mehr berücksichtigt worden. Aufgrund der besonderen Priorität der Einrichtung formeller Ganztagesschulen im Grundschulbereich wurden von Seiten des Gemeinderats Mittel für den Ausbau und die Ausstattung der Carl-Benz-Schule und der Heusteigschule sowie von Seiten des Staatlichen Schulamts zusätzliche Lehrerstunden bereit gestellt. Somit konnte im Vorgriff auf die Genehmigung stufenweise ab Klassenstufe eins zum Schuljahr 2005/06 mit dem Ganztagesbetrieb dieser beiden Grundschulen begonnen werden. Während die Carl-Benz-Schule die gebundene Form der Ganztagesschule gewählt hat, das heißt, alle Schülerinnen und Schüler nehmen verpflichtend am Ganztagesbetrieb teil, wurde der Ganztagesbetrieb an der Heusteigschule mit einem Zug (teilgebundene Form) aufgenommen.

Für den Start des Ganztagesbetriebs im Hauptschulbereich der Elise von König-Schule sollte zunächst die Genehmigung als formelle Ganztagesschule abgewartet werden.

Zwischenzeitlich wurden sowohl die Heusteigschule und die Carl-Benz-Schule als auch die Elise von König-Schule vom Land als formelle Ganztagesschulen genehmigt. Mit dem Ganztagesbetrieb an der Elise von König-Schule soll schrittweise ab Klassenstufe fünf zum kommenden Schuljahr 2007/08 begonnen werden.

Die Erfahrungen von mittlerweile fast zwei Jahren im laufenden Ganztagesbetrieb der Grundschulen sowie die Einrichtungserlasse des Landes mit den Kürzungen der Lehrerwochenstundenzuweisung machen jedoch folgende Anpassungen erforderlich.


Erhöhung der Betreuungsbudgets

Formelle Ganztagesschulen werden von Seiten des Landes mit zusätzlichen Lehrerwochenstunden ausgestattet. Um den vom Land vorgegebenen Zeitrahmen für (teil-) gebundene Ganztagesschulen von mindestens acht Zeitstunden an vier Tagen in der Woche zu gewährleisten, sind die Schulträger zur Durchführung der freizeitpädagogischen Angebote sowie zur Aufsicht und Organisation des Mittagessens laut Einrichtungserlass verpflichtet. Diese Zeiten werden den Schulen vom Schulträger in Form von Betreuungsstunden zur Verfügung gestellt. Bei der damaligen Bedarfsberechnung ging die Verwaltung von mehr Unterrichtsanteilen aus. Dies führte dazu, dass die Betreuungsbudgets, die vom Schulträger zur Verfügung gestellt werden, nicht ausreichen, um den tatsächlichen Betreuungsbedarf abzudecken.

Weiter erhielten die Schulen vom Land bisher pro eingerichtete Ganztagesklasse im Grundschulbereich 10 Lehrerwochenstunden. Diese wurden bei den mit GRDrs 1158/2004 im Jahr 2005 vom Gemeinderat beschlossenen Betreuungsbudgets berücksichtigt. Mit dem neuen Landeskonzept zum bedarfsorientierten Ausbau von Ganztagesschulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung werden nun die Lehrerwochenstunden pro Ganztagesklasse im Grundschulbereich auf bis zu 6 Stunden gekürzt. Dies hat zur Folge, dass von Seiten der Kommunen mindestens weitere vier Stunden mehr Betreuung pro Klasse und Woche eingebracht werden müssen.

Des Weiteren wurde im laufenden Betrieb der Grundschulen deutlich, dass vor allem in den eher offen gehaltenen Betreuungszeiten der Mittagspause verstärkt Konfliktpotential bei den Schülerinnen und Schülern vorhanden ist. Um einen geregelten Ablauf der Mittagspause zu gewährleisten, ist hier der Einsatz von mehr Betreuungspersonal nötig. Darüber hinaus wurde der Anteil an Vor- und Nachbereitungszeiten der einzelnen Betreuungsstunden mit den vielfältigen Angeboten bisher zu gering eingeschätzt.

Inklusive Vor- und Nachbereitung und Koordination ist daher pro Ganztagesklasse im Grundschulbereich ein Budget in Höhe von 19.500 Euro pro Schuljahr erforderlich. Zur Ermittlung dieses Betrags wurde der stadtinterne Verrechnungssatz für eine Arbeitsstunde von Angestellten und Beamten im einfachen und mittleren Dienst ohne Technikunterstützung (34 €) und jeweils durchschnittlich rd. 14,5 Zeitstunden pro Woche und Ganztagesklasse berücksichtigt.

Für die Heusteigschule wurde mit GRDrs 1158/2004 ein Budget in Höhe von 97.920 Euro beschlossen. Dabei ging man von einem 2-zügigen Ganztagesbetrieb im Grundschulbereich mit bis zu 9 Klassen aus. Für die 1-zügige geführte Ganztagesschule (teilgebundene Form) im Grundschulbereich der Heusteigschule ist daher ein Budget in Höhe von 78.000 Euro - ermittelt nach der oben dargestellten, neuen Berechnungsweise - erforderlich.

Der Sozialdatenatlas 2005 der Stadt Stuttgart hat aufgezeigt, dass die Bildungschancen für Kinder in den Gebietstypen sechs und sieben als unterdurchschnittlich zu bezeichnen sind. Da diese Kinder eine noch intensivere Förderung benötigen soll das Betreuungsbudget für Schulen, die in diesen Gebietstypen liegen, aufgrund der dortigen besonderen Situation um 3.000 Euro pro Klasse aufgestockt werden. Dies entspricht rd. 2,5 Betreuungsstunden pro Woche. Die Kinder können dadurch in ihren Interessen und Leistungsschwerpunkten durch begleitete individuelle Förder- und Entwicklungspläne in kleineren Zuwendungsgruppen unterstützt werden. Somit kann das Ziel einer besonders intensiven Begleitung und Befähigung der Kinder hin zur selbständigen und individualisierten Arbeit ermöglicht werden.

Die Carl-Benz-Schule mit ihrem Standort Hallschlag ist dem Gebietstyp sieben des Sozialdatenatlas zuzuordnen. Für die derzeit 12 Regelklassen und 4 Sonderklassen der Carl-Benz-Schule wird daher ein Betreuungsbudget in Höhe von insgesamt 360.000 Euro pro Schuljahr benötigt. Das bereits beschlossene Budget in Höhe von 163.200 Euro ist daher für die Carl-Benz-Schule nicht auskömmlich.

Für die Ganztagesschule der Elise von König-Schule im Hauptschulbereich bekommt die Schule von Seiten des Landes pro Ganztagesklasse bis zu fünf zusätzlichen Lehrerwochenstunden zugewiesen. Das mit GRDrs 1158/2004 beschlossene Betreuungsbudget für die Elise von König-Schule in Höhe von 46.100 Euro reicht somit voraussichtlich aus.


Mittagessensversorgung für die Elise von König-Schule

Mit Beschluss des Gemeinderats zur Einrichtung der Elise von König-Schule als formelle Ganztagesschule im Hauptschulbereich ging man davon aus, dass die Organisation und Abwicklung des Mittagessens - wie bei den bereits eingerichteten zehn Hauptschulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung- nach den konkreten Erfordernissen durch die Schule selbst geregelt wird. Aus diesem Grund wurden auch für die Mittagessensversorgung der Elise von König-Schule keine Mittel veranschlagt. (GRDrs 1158/2004)

Das Landeskonzept zum bedarfsorientierten Ausbau von Ganztagesschulen sieht jedoch die Verantwortung während des Mittagessens beim Schulträger. Folglich wurde die Landeshauptstadt Stuttgart mit der Genehmigung der Elise von König-Schule als Ganztageshauptschule zur Aufsicht und Organisation des Mittagessens verpflichtet. Die Kommunen vertreten die Auffassung, dass hier die Verantwortung beim Land liegt. Aus diesem Grund hat der Städtetag Baden-Württemberg hierzu eine Resolution verabschiedet, in der vom Land die Übernahme der Verantwortung für die Mittagessensaufsicht durch die jeweilige Schule gefordert wird.

Von Seiten der Elise von König-Schule wurde deutlich gemacht, dass das gemeinsame Mittagessen eine wichtige Rolle in der pädagogischen Konzeption der Ganztageshauptschule spielt. Es geht nicht mehr nur um die reine Nahrungsaufnahme, sondern viel mehr auch um die Einbindung des Einzelnen in die Gemeinschaft, die Förderung des Gesundheits- und Umweltbewusstseins und das respektvolle Miteinander. Da viele Schülerinnen und Schüler von der Carl-Benz-Schule auf die Hauptschule nach Münster wechseln, sind sie bereits ein warmes Mittagessen gewohnt.

Die Organisation der Mittagsverpflegung soll wie bei den anderen EBA-Schulen in Eigenverantwortung der Schule erfolgen. Das bedeutet, dass die Organisation und Verantwortung des Mittagessens auch auf den vertragnehmenden Freien Träger übertragen wird. Dabei soll das fertig zubereitete Essen von diesem über die Verteilerküche ausgegeben werden - die Schule ist bereits mit der Gemeinnützigen Gesellschaft für Schulung und berufliche Integration mbH (SBR) in Verhandlung. Das Mittagessen selbst ist von den Erziehungsberechtigten zu bezahlen. Die Kosten für Essensausgabe, Aufbereitung, Essensgeldeinzug etc. sind sehr schwer zu schätzen, da sie von der Zahl der dauerhaften Teilnehmer abhängen. Ausgehend von der Carl-Benz-Schule und der Heusteigschule ist die Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 50.000 Euro für die Mittagessensversorgung erforderlich. Diese Mittel können überplanmäßig innerhalb der IZBB - Betriebskostenpauschale in der Zuständigkeit der Verwaltung gedeckt werden.

Die für die Ganztagesbetreuung notwendigen beiden Kommunikationsräume sowie eine Küche mit Speisebereich sollen mit einem geplanten Erweiterungsbau realisiert werden. Mit dem Neubau werden auch die sich im Pavillon befindenden Unterrichtsräume ersetzt. Dieser wird aufgrund des maroden Zustands abgerissen (vgl. Vorprojektbeschluss GRDrs 432/2005). Eine Finanzierung der Erweiterungsmaßnahme im Doppelhaushalt 2008/09 ist zwingend, da ohne die Küche mit Speisebereich die Mittagessensversorgung nicht gewährleistet werden kann.

Um die Genehmigung als Ganztageshauptschule nicht zu gefährden, wird bereits zum Schuljahr 2007/08 mit dem Ganztagesbetrieb in Klassenstufe fünf der 2-zügigen Hauptschule begonnen. Die beiden Klassen fünf können übergangsweise im Untergeschoss der Elise von König-Schule ihr Essen einnehmen. Damit der Interims - Speise-bereich eingerichtet werden kann, sind Mittel in Höhe von 32.000 Euro für Einrichtung und Ausstattung außerplanmäßig in der Zuständigkeit der Verwaltung zur Verfügung zu stellen. Die vorab beschafften Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände werden im geplanten Erweiterungsbau weiter verwendet.


Essensbereich für die Heusteigschule

Der Gemeinderat hat am 17.05.2006 die Schaffung eines Essensbereichs für die Heu-steigschule beschlossen (GRDrs 289/2006) und die Verwaltung beauftragt, hierfür eine geeignete Lösung auf dem Schulareal bis Leistungsphase 3 zu planen. Des Weiteren sollen die für die Umsetzung notwendigen Kosten ermittelt werden.

Ergebnis der Vorplanung ist die Schaffung des Speisebereichs mit Küche für rund 170 Grund- und Hauptschülerinnen und -schüler im Zweischichtbetrieb entlang der Heusteigstraße im Bereich der Pausenüberdachung. Zur Heusteigstraße hin soll das geplante freistehende Gebäude, welches sich sehr gut in die städtebauliche Situation integriert, geschlossen sein. Zum Schulhof hingegen sehr offen mit Glasfassade.

Nach einer ersten Schätzung belaufen sich die Gesamtbaukosten auf 760.000 Euro zzgl. Preissteigerung in Höhe von 20.000 Euro und Kosten für Einrichtung und Ausstattung in Höhe von 35.000 Euro. Für das Vorhaben stehen derzeit jedoch lediglich Mittel in Höhe von 229.000 Euro zur Verfügung. Diese wurden von Seiten des Jugendamtes im Jahr 2005 aus der IZBB – Betriebskostenpauschale nicht in Anspruch genommen und konnten somit für diese Maßnahme zur Verfügung gestellt werden.

Die für die Maßnahme erforderlichen zusätzlichen Mittel in Höhe von 586.000 Euro können aus der IZBB – Betriebskostenpauschale gedeckt werden.

Aktuell wurde bekannt, dass die Schülerzahlen im Hauptschulbereich der Heusteigschule zum kommenden Schuljahr 2007/08 rückläufig sind. Sollte sich dieser Trend fortsetzen, könnte die Küche mit Speisebereich möglicherweise im Bestand untergebracht werden. Diese Alternative wird von der Verwaltung überprüft.


Erweiterung des Speisebereichs der Carl-Benz-Schule

Mit dem Beschluss des vorzeitigen Beginns der Ganztagesschule bewilligte der Gemeinderat auch Mittel für die Einrichtung einer Küche mit Speisebereich (GRDrs 447/2005). Ausgehend von den Erfahrungen an bestehenden Ganztagesschulen bezüglich der Anzahl der Essensteilnehmer wurde der Speisebereich der Carl-Benz-Schule für rund 100 Kinder, die im Zweischichtbetrieb essen, konzipiert.

Tatsächlich werden während der Mittagspause derzeit bereits knapp 100 Schülerinnen und Schüler betreut. Etwa die Hälfte nimmt das Angebot eines warmen Mittagessens wahr, daneben gibt es aber auch Kinder, die ein eigenes Vesper mitbringen. Um niemanden aufgrund der Art der Essenswahl auszuschließen, muss der Speiseraum ausreichend Platz für alle essenden Kinder bieten.

Im Moment wird im Zweischichtbetrieb gegessen. Eine dritte Schicht wäre für das kommende Schuljahr gerade noch denkbar, wobei dann das Zeitfenster für die einzelne Schicht sehr eng bemessen wäre, da rund 45 Minuten für einen Essensdurchgang benötigt werden. Aus organisatorischen Gründen kann die Mittagspause aber nicht beliebig verlängert werden. Das Essen in der Gruppe ist jedoch aus pädagogischen Gründen wichtig und wird auch sehr gut von den Kindern angenommen. Oft lernen die Schülerinnen und Schüler erst hier den richtigen Umgang mit Besteck und Tischmanieren sowie das gemeinsame Essen.

Spätestens zum Schuljahr 2008/09, wenn alle vier Klassenstufen im Ganztagesbetrieb geführt werden, werden die Kapazitätsgrenzen des Speisesaals überschritten. Aufgrund der Lage der Küche ist eine Erweiterung um rd. 70 m² hin zur Terrasse oder eine Verlängerung des Speisesaals erforderlich.


Erhöhung des Lehr-/ Lernmittelbudgets für Ganztagesgrundschulen

Mit GRDrs 1158/2004 wurde für die Carl-Benz-Schule ein jährlicher Betrag für Lehr- / Lernmittel in Höhe von insgesamt 4.800 Euro beschlossen, bei der Heusteigschule waren dies insgesamt 3.200 Euro.

An beiden Ganztagesschulen gibt es für die Schülerinnen und Schüler täglich wechselnde Angebote. Hierfür werden beispielsweise Bastelmaterialien, Bücher, Lebensmittel und Spiele benötigt. Nach den Erfahrungen in den Klassenstufen 1 und 2 im Ganztagesbetrieb reichen die bisherigen Mittel nicht aus, da zum Beispiel auch laufend neues Geschirr nachgekauft werden muss und die Bücher und Spiele einem starken Verschleiß unterliegen. Die Mittel sollen daher auf jährlich 600 Euro pro eingerichtete Ganztagesklasse erhöht werden.

Für die derzeit 16 Klassen der Carl-Benz-Schule ergibt sich somit ein jährlicher Gesamtbetrag für Lehr- / Lernmittel für den Ganztagesschulbereich in Höhe von 9.600 Euro. Für die 1-zügige Ganztagesschule der Heusteigschule sind Mittel in Höhe von 2.400 Euro jährlich erforderlich.


Erhöhung des Lehr-/Lernmittelbudgets für die Elise von König-Schule

Die nach dem Einrichtungserlass zur Genehmigung der Elise von König-Schule als Ganztageshauptschule geforderte Form der gebundenen Hauptschule ist mit den klassischen Ganztageshauptschulen zu vergleichen. Das mit GRDrs 1158/2004 beschlossene Lehr- /Lernmittelbudget in Höhe von 3.200 Euro jährlich ist daher entsprechend den klassischen Ganztageshauptschulen auf 5.650 Euro jährlich zu erhöhen.


Finanzielle Auswirkungen


Betrag in Euro pro Jahr
davon bereits beschlossen (Euro)
Zusätzlich benötigte Mittel
(Euro)
Bemerkung
Betreuungsbudget
Carl-Benz-Schule
360.000
163.200
196.800
Erfolgt durch Auflösung und Umschichtung der IZBB - Betriebskostenpauschale (1.2912.6299.000)
Heusteigschule
78.000
97.920*
-19.920
Lehr-/Lernmittel
Carl-Benz-Schule
9.600
4.800
4.800
Heusteigschule
2.400
3.200*
-800
Elise von König-Schule
5.650
3.200
2.450
Mittagessensversorgung
Elise von König-Schule
50.000
0
50.000
Summe
505.650
272.320
233.330
*Mit GRDrs 1158/2004 für 2-zügige Ganztagesschule beschlossen.

Ab dem Haushaltsjahr 2008 soll die IZBB - Betriebskostenpauschale aufgelöst und in die Budgets des Schulverwaltungsamtes und des Jugendamtes übernommen werden. Bei vollständiger Auflösung der Betriebsmittelpauschale reichen die Mittel für die oben angegebenen laufenden Ausgaben aus.


Einmalige Ausgaben (VmH):

Betrag in
Euro
davon bereits beschlossen (Euro)
Zusätzlich benötigte Mittel (Euro)
Bemerkung
Küche mit Speisebereich
Heusteigschule
815.000
229.000
586.000
Erfolgt durch nicht verbrauchte Mittel aus der IZBB-Betriebskosten-
pauschale im Doppel- HH 2006/07
Ausstattung
Elise von König-Schule
32.000
0
32.000
Summe
847.000
229.000
618.000
Beteiligte Stellen

Referat T hat die Vorlage mitgezeichnet.

Im Rahmen der Mitzeichnung empfiehlt Referat WFB auf die Aufstockung des Betreu-ungsbudgets um 3.000 Euro / Klasse für Schulen in den Gebietstypen 6 und 7 zu ver-zichten und die Mittel für Lehr- / Lernmittelbudgets der Ganztagesgrundschulen bei 400 Euro / Klasse zu belassen. Im Hinblick auf den weiteren Ausbau von Ganztagesschulen (GRDrs 57/2007) -bis Ende 2008 sollen für weitere 12 Schulen Anträge auf Umwandlung in Ganztagesschulen beim Land gestellt werden, für die im Doppelhaushalt 2008/09 noch keine Mittel enthalten sind- sollen die Kosten in Grenzen gehalten werden. Aus diesem Grund möchte Referat WFB Ausmaß und Standards der Ganztagesschulen auf das unabdingbar Notwendige beschränken.


Vorliegende Anträge/Anfragen






Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

keine




File Attachment Icon
Vorlage3412007.pdf