Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz:
OB 0330-06
GRDrs
781/2001
Stuttgart,
08/27/2001
Nachrücken von Frau Lore Wenzel (CDU)
in den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
öffentlich
19.09.2001
20.09.2001
Beschlußantrag:
Der Gemeinderat stellt fest, dass dem Eintritt von Frau Lore Wenzel in den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart keine Hinderungsgründe entgegenstehen.
Begründung:
Nach dem Ergebnis der Gemeinderatswahl vom 24. Oktober 1999 ist Frau Wenzel nächste Ersatzperson des Wahlvorschlags der CDU und rückt daher für den aus beruflichen Gründen ausscheidenden Stadtrat Gregor Maihöfer gemäß § 31 Abs. 2 GemO in den Gemeinderat nach.
Frau Wenzel hat erklärt, dass sie die Wahl in den Gemeinderat annimmt, die Voraussetzungen zur Wählbarkeit gemäß § 28 GemO erfüllt und bei ihr keine Hinderungsgründe für den Eintritt in den Gemeinderat nach § 29 Abs. 1 bis 4 GemO vorliegen.
Der Gemeinderat hat gemäß § 29 Abs. 5 GemO festzustellen, dass bei Frau Wenzel keine Hinderungsgründe vorliegen.
Beteiligte Stellen
Dr. Wolfgang Schuster