Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
124
8
Verhandlung
Drucksache:
234/2005
GZ:
-
Sitzungstermin:
23.06.2005
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Schuster
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Huber-Erdtmann
pö
Betreff:
Sanierung Zuffenhausen 6 - Rot -
"Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf
- Die Soziale Stadt"
Satzung über die Erweiterung des Sanierungsgebiets
Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 14.06.2005, nichtöffentlich, Nr. 304
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 21.06.2005, nichtöffentlich, Nr. 353
Verwaltungsausschuss vom 22.06.2005, nichtöffentlich, Nr. 228
jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau vom 17.05.2005, GRDrs 234/2005, mit folgendem
Beschlussantrag:
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat aufgrund von § 142 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. S. 2414), und § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO), in der Fassung vom 24.07.2000 (Gbl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.12.2004, (GBl. S. 882 ff), in seiner Sitzung am 23.06.2005 folgende Satzung über die Festlegung des Sanierungsgebiets Zuffenhausen 6 - Rot - beschlossen:
§ 1
Erweiterung des Sanierungsgebietes
Das Sanierungsgebiet Zuffenhausen 6 - Rot - wird um die östliche Teilfläche des Grundstücks Flst. 1759 Rotweg bis zur Einmündung der Haldenrainstraße erweitert.
Maßgebend ist der Lageplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung der Landeshauptstadt Stuttgart vom 17.03.2005.
§ 2
Verfahren
Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die Anwendung der sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB ist ausgeschlossen.
§ 3
Genehmigungspflichten
Die Vorschriften des § 144 ff BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge findet Anwendung.
§ 4
Inkrafttreten
Die Satzung tritt gemäß § 143 Abs. 1 BauGB am Tage der Bekanntmachung in Kraft.
Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.
OB
Dr. Schuster
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.