Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Umwelt/Sicherheit und Ordnung
Gz: USO
GRDrs 10/2004
Stuttgart,
01/12/2004



Rechtsverordnung über verkaufsoffene Sonntage im Jahre 2004



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nichtöffentlich
öffentlich
28.01.2004
29.01.2004



Beschlußantrag:

Die Rechtsverordnung der Landeshauptstadt Stuttgart über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen im Gebiet der Landeshauptstadt Stuttgart im Jahre 2004 wird in der aus der Anlage zu dieser Gemeinderatsdrucksache ersichtlichen Form beschlossen.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die verkaufsoffenen Sonntage in 16 Stadtbezirken müssen gemäß § 14 Abs. 1 Ladenschlussgesetz durch Rechtsverordnung freigegeben werden.

Finanzielle Auswirkungen

Keine


Beteiligte Stellen

Die Referate AK, KBS, R, WFB, OB/82 und die Bezirksämter haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen


Keine




Jürgen Beck
Bürgermeister


Anlagen

2
Anlage 1 zur GRDrs 10/2004


Ausführliche Begründung:


Auch in diesem Jahr finden in den Stuttgarter Stadtbezirken attraktive Veranstaltungen statt, bei denen zahlreiche Besucher aus nah und fern erwartet werden.

Die örtlichen Handels- und Gewerbevereine haben im Einvernehmen mit den Bezirksämtern bzw. den Bezirksbeiräten beantragt, in insgesamt 16 Stadtbezirken bzw. Stadtteilen aus den nachfolgend unter Ziffer 1 bis 26 genannten Anlässen verkaufsoffene Sonntage durchzuführen.

Die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft ver di hat gegen eine zusätzliche Ausweitung der Ladenschlusszeiten Bedenken und sieht dadurch die Arbeitnehmer/innen im Einzelhandel benachteiligt.

Auch die Evangelische und Katholische Kirche machen grundsätzliche Einwendungen geltend. Dabei geht die Katholische Kirche davon aus, dass in jedem Stadtbezirk nur ein verkaufsoffener Sonntag pro Jahr die Regel sein sollte. Gemäß § 14 des Ladenschlussgesetzes dürfen Verkaufsstellen pro Bezirk an jährlich vier Sonn- und Feiertagen geöffnet sein.

Insgesamt wurden keine durchgreifend rechtsrelevanten Argumente, die zur Ablehnung beantragter verkaufsoffener Sonntage geführt hätten, vorgetragen.

Die Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart, der Einzelhandelsverband Württemberg e.V., der Bund der Selbständigen Kreisverband der Gewerbe- und Handelsvereine e.V. stimmen den beantragten Befreiungen zu.

Durch die Rechtsverordnung entsteht keine Pflicht zum Offenhalten der Verkaufsstellen.

Zu den einzelnen Ausnahmen wird folgendes ausgeführt:


Zu Ziffer 1:

Am Sonntag, 28.03.2004, findet im Stadtbezirk Vaihingen der traditionelle “Vaihinger Frühling” statt. Geboten werden Live Musik, verschiedene Beiträge der Vereine und ein Kinderprogramm. Außerdem findet eine Oldtimerschau, eine Präsentation umweltfreundlicher Mobilitätsmittel und ein Spezialmarkt zum Thema “mobiles Vaihingen” statt. Der Verband Vaihinger Fachgeschäfte hat für diesen Tag die Öffnung der Verkaufsstellen in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr beantragt.


Zu Ziffer 2:

Anlässlich des traditionellen “Maibaum Marktes” beantragt der Handels- und Gewerbeverein Stuttgart Wangen e.V. einen verkaufsoffenen Sonntag am 25.04.2004, in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr.


Zu Ziffer 3:

Der traditionelle “Maimarkt” in Gablenberg ist weit über den Stadtteil hinaus bekannt. Der Handels- und Gewerbeverein beantragt deshalb, die Verkaufsstellen im Stadtbezirk Ost am Sonntag, 02.05.2004, in der Zeit von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr offen halten zu dürfen.


Zu Ziffer 4:

Der traditionelle “Maimarkt” in Degerloch am Sonntag, 09.05.2004, ist Anlass für den Antrag auf einen verkaufsoffenen Sonntag, in der Zeit von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr.


Zu Ziffer 5:

Das “Maibaumfest” in Weilimdorf hat eine lange Tradition. Aus diesem Grund wird auch dieses Jahr die Offenhaltung von Verkaufsstellen für Sonntag, 09.05.2004, in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr beantragt.


Zu Ziffer 6:

Seit vielen Jahren findet in Möhringen traditionell eine Autoschau der ortsansässigen Autohäuser statt, die auch einen beträchtlichen Besucherstrom auswärtiger Interessierter mit sich bringt. Aus diesem Anlass möchte der Verbund Möhringer Fachgeschäfte die Autoschau mit einem verkaufsoffenen Sonntag verbinden und beantragt daher am Sonntag, 16.05.2004, in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr die Verkaufsstellen offen halten zu dürfen.


Zu Ziffer 7:

Der Bund der Selbständigen, Gewerbe- und Handelsverein Zuffenhausen, beantragt für den 20.06.2004 einen verkaufsoffenen Sonntag in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Anlass ist das “30. Fleckenfest”.


Zu Ziffer 8:

Für das traditionelle “Sillenbucher Sommerfest” beantragt die “Sillenbucher Meile” im Bund der Selbständigen Sillenbuch, Heumaden und Riedenberg e.V. einen verkaufsoffenen Sonntag am 04.07.2004, in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr.


Zu Ziffer 9:

Die 32. “Heslacher Jubiläumshocketse” findet am Sonntag, 04.07.2004, im Stadtbezirk Süd statt. Der Handels- und Gewerbeverein beantragt das Offenhalten der Verkaufsstellen in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr.


Zu Ziffer 10:

Auch in diesem Jahr veranstaltet die Plieninger Leistungsgemeinschaft das traditionelle “Seifenkistenrennen” und beantragt einen verkaufsoffenen Sonntag am 11.07.2004, von 11:00 Uhr bis 16:00 Uhr. In den vergangenen Jahren fanden die Veranstaltungen große Resonanz in der Bevölkerung.


Zu Ziffer 11:

Die “Feuerbacher Kirbe” ist eine Veranstaltung mit Volksfestcharakter, die in den nördlichen Stadtteilen seit jeher einen hohen Stellenwert hat und auch Einwohner der umliegenden Stadtteile anzieht. Der Gewerbe- und Handelsverein Feuerbach e.V. beantragt für Sonntag, 12.09.2004, von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr die Verkaufsstellen offen halten zu dürfen.


Zu Ziffer 12:

Wie jedes Jahr findet das “Roter Stadtteilfest” statt. Dieses sprengt aufgrund seines großen Einzuggebietes den normalen Rahmen eines Straßenfestes. Das Fest soll unter anderem das Zusammenleben zwischen der ausländischen und einheimischen Bevölkerung fördern. Es beteiligen sich die Kirchen wie auch Schulen und örtliche Vereine mit Verkaufsständen; ebenso ist ein Krämermarkt wie auch ein Flohmarkt für die Jugend geplant. Der Handel und Gewerbeverein Stuttgart-Rot beantragt daher für Sonntag, 12.09.2004, von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr einen verkaufsoffenen Sonntag.


Zu Ziffer 13:

In bewährter Weise führt der Verbund Vaihinger Fachgeschäfte e.V. den “Vaihinger Herbst” durch. Als Begleitveranstaltung stellen ca. 30 Künstler bei ca. 30 Vaihinger Unternehmen aus. Außerdem wird ein umfangreiches Kinderprogramm angeboten. In der “Vaihinger Kunstmeile” stellen über 80 Künstler und Kunsthandwerker ihre Werke aus. Aufgrund dessen wird für Sonntag, 19.09.2004 beantragt, die Verkaufsstellen von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr offen halten zu dürfen.


Zu Ziffer 14:

Der Industrie-, Handels- und Gewerbeverein e.V. Stuttgart-Untertürkheim beantragt für Sonntag, 19.09.2004, anlässlich des “Kirbesonntag mit Weinfest Untertürkheim” die Offenhaltung der Verkaufsstellen von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr.


Zu Ziffer 15:

Anlässlich des “Cannstatter Volksfestes” und dem damit verbundenen Volksfestumzug durch die Cannstatter Innenstadt, wird für Sonntag, 26.09.2004, beantragt, die Geschäfte von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr offen halten zu dürfen.


Zu Ziffer 16:

Der Möhringer Gewerbe- und Handelsverein beantragt für Sonntag, 10.10.2004, in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr einen verkaufsoffenen Sonntag. Anlass ist wiederum der seit vielen Jahren veranstaltete “Möhringer Herbst”.


Zu Ziffer 17:

Der “Hedelfinger Herbst” wird Jahr für Jahr von zahlreichen Besuchern frequentiert. Der Gewerbe- und Handelsverein Hedelfingen – Rohracker beantragt deshalb am Sonntag, 17.10.2004, in der Zeit von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr einen verkaufsoffenen Sonntag durchführen zu dürfen.


Zu Ziffer 18:

Anlässlich der seit vielen Jahren stattfindenden “Kirbe” beabsichtigt der Bund der Selbständigen am 17.10.2004, in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr, im Stadtbezirk Mühlhausen sowie in den Stadtteilen Freiberg, Mönchfeld, Hofen, Neugereut und Steinhaldenfeld die Verkaufsstellen offen zu halten.


Zu Ziffer 19:

Aus Anlass der traditionsreichen “Degerlocher Kirbe” im Stadtbezirk Degerloch wird für Sonntag, 24.10.2004, beantragt, die Verkaufsstellen in der Zeit von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr offen halten zu dürfen.


Zu Ziffer 20:

Das “Zuffenhäuser Herbstfest” hat eine Tradition von nunmehr über 20 Jahren. Der große Besucherstrom aus allen Stadtteilen und aus den Nachbargemeinden spricht für die Attraktivität dieses Festes. Der Bund der Selbständigen, Gewerbe- und Handelsverein Zuffenhausen e.V., beantragt für Sonntag, 31.10.2004, die Öffnung der Geschäfte von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr.


Zu Ziffer 21:

Am Sonntag, 07.11.2004, findet im Stadtteil Sillenbuch der traditionelle “Martini-Markt” statt. Die Veranstaltung mit vielen Attraktionen wirkt auch auf die auswärtigen Besucher. Aufgrund der großen Besucherströme wird für diesen Tag ein verkaufsoffener Sonntag in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr beantragt.


Zu Ziffer 22:

Anlässlich des traditionellen Untertürkheimer “Flegga Treff” beantragt der Industrie-, Handels- und Gewerbeverein e.V. am Sonntag, 07.11.2004, von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr die Offenhaltung der Verkaufsstellen.


Zu Ziffer 23:

Im Stadtbezirk Bad Cannstatt findet der traditionelle “Martini-Umzug” statt. Aus diesem Grund beantragt der Handels- und Gewerbeverein Bad Cannstatt e.V. am Sonntag, 07.11.2004, die Verkaufsstellen von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr offen halten zu dürfen.


Zu Ziffer 24:

Der “Gablenberger Weihnachtsmarkt” ist ein weit über den Stadtteil Gablenberg hinaus bekannter Traditionsmarkt. Der Handels- und Gewerbeverein Gablenberg e.V. beantragt am Sonntag, 28.11.2004, die Offenhaltung der Verkaufsstellen von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr.


Zu Ziffer 25:

Am Sonntag, 28.11.2004, soll in Plieningen der “20. Markttag zum Advent” stattfinden. An diesem traditionellen Markttag kommt es erfahrungsgemäß zu großen Besucherströmen auch von außerhalb. Aus diesem Grund beantragt die Plieninger Leistungsgemeinschaft die Verkaufsstellen von 11:00 Uhr bis 16:00 Uhr offen halten zu dürfen.


Zu Ziffer 26:

Am 28.11.2004 findet in Weilimdorf der traditionsreiche “Weilimdorfer Weihnachtsmarkt” statt. Diese Veranstaltung gibt es bereits seit über 20 Jahren. Anlässlich dieser Veranstaltung beantragt die Werbegemeinschaft Weilimdorf an diesem Tag einen verkaufsoffenen Sonntag in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr.


Anlage 2 zur GRDrs 10/2004
RECHTSVERORDNUNG


der Landeshauptstadt Stuttgart über verkaufsoffene Sonntage

im Jahr 2004


Aufgrund von § 14 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG)in der Fassung vom 01.06.2003 (BGBl. l S. 745) in Verbindung mit § 8 der Verordnung der Landesregierung über den Ladenschluss vom 16.10.1996 (GBl. S. 658), geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 08.02.1999 (GBl. S. 86), und § 44 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.7.2000 (GBl. S. 582, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetze vom 19. Dezember 2000 (GBl. S. 745) und vom 28. Mai 2003 (GBl. S. 271),


erlässt die Landeshauptstadt Stuttgart folgende Rechtsverordnung:


§ 1

Zulässige Öffnungszeiten


Im Jahr 2004 dürfen Verkaufsstellen im Sinne des § 1 des Ladenschlussgesetzes in den jeweiligen Stadtbezirken bzw. Stadtteilen an Sonntagen wie folgt geöffnet sein:
lfd NrStadtbezirk/
Stadtteil
TagÖffnungszeitenAnlass
1Vaihingen28.03.13:00 -18:00 UhrVaihinger Frühling
2Wangen25.0413:00 – 18:00 UhrMaibaum-Markt
3Ost02.05.12:00 – 17:00 UhrMaimarkt
4Degerloch09.05.12:00 – 17:00 Uhr18. Degerlocher Maimarkt
5Weilimdorf09.05.13:00 – 18:00 Uhr Maibaumfest
6Möhringen16.05.13:00 – 18:00 UhrMöhringer Frühling
7Zuffenhausen20.06.13:00 – 18:00 Uhr30. Zuffenhäuser-Fleckenfest
8Sillenbuch04.07.13:00 – 18:00 UhrSillenbucher Sommerfest
9Süd04.07.13:00 – 18:00 Uhr32. Heslacher
Hocketse
10Plieningen11.07.11:00 – 16:00 UhrSeifenkistenrennen
11Feuerbach12.09.13:00 – 18:00 UhrFeuerbacher Kirbe
12Rot12.09.13:00 – 18:00 UhrTöpfermarkt
13Vaihingen19.09.13:00 – 18:00 UhrVaihinger Herbst
14Untertürkheim19.09.13:00 – 18:00 UhrKirbesonntag
15Bad Cannstatt26.09.13:00 – 18:00 UhrVolksfestumzug
16Möhringen10.10.13:00 – 18:00 UhrMöhringer Herbst
17Hedelfingen17.10.12:00 –17:00 UhrHedelfinger Herbst
18Mühlhausen17.10.13:00 – 18:00 UhrKirbe
19Degerloch24.10.12:00 – 17:00 Uhr Degerlocher Kirbe
20Zuffenhausen31.10.13:00 – 18:00 UhrZuffenhäuser Herbstfest
21Sillenbuch07.11.13:00 – 18:00 UhrMartinimarkt
22Untertürkheim07.11.12:00 – 17:00 UhrFlegga Treff
23Bad Cannstatt07.11.13:00 – 18:00 UhrMartini-Umzug
24Ost28.11.12:00 – 17:00 UhrWeihnachtsmarkt
25Plieningen28.11.11:00 – 16:00 Uhr20. Markttag zum Advent
26Weilimdorf28.11.13:00 – 18:00 UhrWeilimdorfer
Weihnachtsmarkt

Das Gebiet für das Offenhalten von Verkaufsstellen anlässlich der Feuerbacher Kirbe (lfd. Nr. 11) wird umgrenzt von:

Bludenzer Straße, Wiener Straße, Kapfenburgstraße, Dieterlestraße, Oswald-Hesse-Straße, Leobener Straße und Stuttgarter Straße.

§ 2

Ordnungswidrigkeiten

Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung können als Ordnungswidrigkeit nach § 24 Ladenschlussgesetz.

§ 3

In-Kraft-Treten

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft.

Stuttgart, den

Dr. Wolfgang Schuster
Oberbürgermeister