Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
296
4
Verhandlung
Drucksache:
931/2009
GZ:
WFB 9580-02
Sitzungstermin:
18.12.2009
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Schuster
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Huber-Erdtmann
sp
Betreff:
Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer ab 2010
Vorgang:
Verwaltungsausschuss vom 09.11.2009, nicht öffentlich, Nr. 441
Ergebnis: Einbringung
Verwaltungsausschuss vom 02.12.2009, öffentlich, Nr. 492
Ergebnis: Verweisung ohne Votum in den Gemeinderat
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 27.10.2009, GRDrs 931/2009, mit folgendem
Beschlussantrag:
Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Realsteuern wird in der aus der Anlage ersichtlichen Fassung beschlossen.
Die GRDrs 931/2009 wurde im Rahmen der 3. Lesung des Doppelhaushaltsplanentwurfs 2010/2011 (Niederschrift Nr. 289) unter lfd. Nr. 3 aufgerufen und behandelt. Die Aussprache ist dort wiedergegeben.
EBM
Föll
verliest die entsprechend der Abstimmung unter lfd. Nr. 3 vorzunehmende Änderung in Anlage 1 der GRDrs 931/2009 (Änderung fett):
"§ 1
…
§ 1 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
(2) Für die Grundsteuer werden die Steuersätze festgesetzt
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
(Grundsteuer A) auf
520
v. H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf
520
v. H.
der Steuermessbeträge.
§ 2
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2010 in Kraft."
OB
Dr. Schuster
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
die geänderte GRDrs 931/2009 mehrheitlich
wie
beantragt.
Protokoll9312009.pdf