Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau
Gz: St
GRDrs 1395/2003
Stuttgart,
12/19/2003



Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Kirchheimer Straße (West) im Stadtbezirk Sillenbuch (Si 67)
Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB und § 74 LBO mit Anregungen




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nichtöffentlich
öffentlich
20.01.2004
29.01.2004



Beschlußantrag:

1. Es wird festgestellt, dass die Anregungen der Beteiligten (Namensliste siehe Anlage 2)
2. Der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Kirchheimer Straße (West) im Stadtbezirk Sillenbuch (Si 67) wird in der Fassung des Bebauungsplanentwurfs des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung (früher Stadtplanungsamt) vom 12. November 2002/16. Juni 2003 gemäß § 10 BauGB und 74 LBO als Satzung beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im Kartenausschnitt auf dem Deckblatt der Begründung dargestellt (Anlage 4).

Es gilt die Begründung vom 12. November 2002/16. Juni 2003.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der Bebauungsplanentwurf zwischen Silberwald- und Kleinhohenheimer/Eduard-Steinle-Straße soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die angestrebte städtebauliche Neustrukturierung entlang der Kirchheimer Straße schaffen.

Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat am 21. Januar 2003 beschlossen, den Bebauungsplanentwurf vom 12. November 2002 samt seiner Begründung öffentlich auszulegen.

Während der öffentlichen Auslegung sind in 7 Zuschriften Anregungen vorgetragen worden. Sie richten sich im Wesentlichen gegen die Umwandlung von einem Reinen in ein Allgemeines Wohngebiet, die Einschränkung, dass Stellplätze und Garagen nur im Baustreifen und auf im Plan gekennzeichneten Stellen zulässig sind, die Ausweisung einer Gehrechtsfläche und die Reglementierung von Einfriedigungen. Die Prüfung der Anregungen hat ergeben, dass durch die Änderungen des Bebauungsplanentwurfes und der Begründung, diesen teilweise entsprochen werden kann.

Der geänderte Bebauungsplanentwurf und die Begründung lagen vom 4. Juli bis 17. Juli 2003 öffentlich aus. Der Beteiligte Nr. 6 hat seine Anregungen erneut vorgetragen bzw. aufrecht erhalten.

Die Träger öffentlicher Belange haben keine prinzipiellen Bedenken zur Planung vorgebracht.


Finanzielle Auswirkungen

Durch die vorgesehenen Umbaumaßnahmen in der Kleinhohenheimer Straße fallen Kosten von ca. 50 000 € an. Weitere Kosten können anfallen, wenn für die drei rückwärtigen Gebäude - hier ist keine überbaubare Grundstücksfläche mehr vorgesehen - ein Entschädigungsanspruch nach dem Baugesetzbuch vorliegen sollte (Anlage 1, Ziffer 6).


Beteiligte Stellen

Referate USO und T

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Matthias Hahn
Bürgermeister


Anlagen

1. Ausführliche Begründung
2. Namensliste der privaten Beteiligten
3. Zusammenstellung der Anregungen der privaten Beteiligten
4. Begründung gemäß § 9 (8) BauGB vom 12. November 2002/16. Juni 2003