Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft und Krankenhäuser
Gz: WK
GRDrs 1177/2001
Stuttgart,
11/27/2001



Änderung der Satzung des Eigenbetriebs VMS



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Marktausschuß
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
öffentlich
07.12.2001
19.12.2001



Beschlußantrag:

1. Das Stammkapital des Eigenbetriebs “Versorgungsmärkte und Marktveranstaltungen der Landeshauptstadt Stuttgart” – VMS – in Höhe von 16,4 Mio. DM wird zum festgelegten Umrechnungskurs von ■ = 1,95583 DM in ■ umgerechnet (8.385.186, 85 ■) und anschließend durch die Entnahme aus der Kapitalrücklage um 14.813,15 ■ auf 8,4 Mio. ■ erhöht.

2. Die Betriebssatzung des Eigenbetriebs VMS vom 6.Dezember 1996 (Amtsblatt Nr.49) wird wie in der als Anlage 1 beigefügten Neufassung beschlossen.

3. Der beigefügten Geschäftsordnung für die Geschäftsverteilung (Anlage 2) wird zugestimmt.

4. Der bisherige Verwaltungsleiter – Herr Karl Kübler – wird mit Wirkung vom 01.01.2002 zum weiteren Geschäftsleiter bestellt. Die Bestellung erfolgt befristet, längstens auf 5 Jahre.


Begründung:


Zu 1.

Mit dem Dritten Euro-Einführungsgesetz hat der Bundesgesetzgeber den nationalen Rechtsrahmen für die Einführung des Euro fertiggestellt. Damit wird die D-Mark zum Stichtag 1. Januar 2002 durch den Euro als gesetzliches Zahlungsmittel ersetzt.

Die in der Betriebssatzung des Eigenbetriebs VMS enthaltenen DM Beträge würden kraft Gesetzes ab dem Stichtag 1.1.2002 als ungerade Euro- und Centbeträge gelten. Um für den Umgang der Organe und die Verwaltung des Eigenbetriebs merkfähige und praktikable Euro-Beträge zu erhalten, ist eine Glättung sinnvoll.

Das Stammkapital wird beim Eigenbetrieb durch eine geringfügige Kapitalerhöhung aus Mitteln der Kapitalrücklage erhöht. Das satzungsgemäße Stammkapital beträgt 16,4 Mio. DM. Durch die Umrechnung entstünde ein Stammkapital von 8.385.186,85 ■. Es wird daher vorgeschlagen, diese Summe durch eine Kapitalerhöhung um 14.813,15 ■ auf den geglätteten Betrag von 8.400.000 ■ zu erhöhen. Der hierfür notwendige Betrag kann aus der Kapitalrücklage entnommen werden, die zum 1.1.2001 mit 4.356.987,32 DM oder 2.227.692,24 ■ ausgewiesen ist.

Die im § 8 der Betriebssatzung ausgewiesenen Wertgrenzen werden auf den Eurowert umgerechnet und ebenfalls für den praktikablen Umgang im Verhältnis 2 : 1 geglättet.


Zu 2.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen hat sich in seiner Sitzung vom 12.Oktober 2001 für den im Schreiben der Verwaltung vom 8. Oktober enthaltenen Vorschlag Nr. 2 a) - Übergangslösung für die Veranstaltungen des Eigenbetriebs VMS, bis die neuen Strukturen einer Gesamtlösung vom Gemeinderat beschlossen sind - ausgesprochen.

Zur Umsetzung dieser Maßnahme wird § 5 der Satzung des Eigenbetriebs VMS entsprechend der in der als Anlage beigefügten Neufassung beschlossen. Es wurden beim Eigenbetrieb aus den bisherigen drei Abteilungen zwei Geschäftsbereiche gebildet, für den je ein Geschäftsleiter zuständig ist. Eine dafür erforderliche Geschäftsordnung und ein Geschäftsverteilungsplan ist durch den Gemeinderat zu beschliessen.

Die Änderungen der Betriebssatzung mit der Änderung des Stammkapitals und zur Geschäftsleitung treten 01.01.2002 in Kraft.

Finanzielle Auswirkungen
Die Stammkapitalerhöhung und die Änderung der Wertgrenzen haben keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.



Beteiligte Stellen

Referat F, Referat A, Referat R




Dr. Blessing
Bürgermeister


Anlagen