Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
1023/2008
GZ:
StU
Sitzungstermin: 02.04.2009
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Huber-Erdtmann sp
Betreff: Sanierung Stammheim 3 - Freihofstraße -
Satzung über die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebiets nach § 142 BauGB

Vorgang:

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 03.03.2009, nicht öffentlich, Nr. 82
Ergebnis: Votum, dass auf die Einbringung verzichtet wird

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 24.03.2009, nicht öffentlich, Nr. 108
Verwaltungsausschuss vom 01.04.2009, nicht öffentlich, Nr. 115
jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 26.02.2009, GRDrs 1023/2008, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Satzung:

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat aufgrund von § 142 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO), jeweils in der aktuell gültigen Fassung, in seiner Sitzung am 02.04.2009 folgende Satzung über die Festlegung des Sanierungsgebiets Stammheim 3 -Freihofstraße - beschlossen:
§ 1
Festlegung des Sanierungsgebiets

In Stuttgart-Stammheim wird das nachfolgend näher beschriebene Gebiet als Sanierungsgebiet


Stammheim 3 - Freihofstraße -
förmlich festgelegt.

Das Gebiet wird im Wesentlichen abgegrenzt:

Ÿ im Norden durch die Poppenweilerstraße und den Bereich der neuen Stadtbahnendhaltestelle in der Asperger Straße
Ÿ im Osten durch das Gebäude Poppenweilerstraße 19, die Gebäude Asperger Straße 11 bis 3 inklusive Freihofplatz sowie die Gebäude Freihofstraße 2 bis 10, Wigandstraße 2, Freihofstraße 26 bis 80 (einschließlich) mit Erweiterung im Bereich Einmündung Korntaler Straße und zwischen Ursulastraße und Hochdorfer Straße und Heutingsheimer Straße 1
Ÿ im Westen durch die Gebäude Asperger Straße 12 bis 2, Münchinger Straße 1 sowie Freihofstraße 1 bis 73 (einschließlich) mit Erweiterung im Bereich der Tuchbleiche und ab der Korntaler Straße erweitert bis in den Bereich des Tafelwegs, der Schweinfurthstraße und der Amundsenstraße
Ÿ im Süden durch den Bereich der neuen Stadtbahnhaltestelle Heutingsheimer Straße

Maßgebend ist der Lageplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 07.01.2009. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung und als Anlage beigefügt.
§ 2
Durchführungsfrist

Gemäß § 142 Abs. 3 BauGB soll die Sanierung innerhalb einer Frist von 15 Jahren, das heißt bis 31.12.2023, durchgeführt werden. Diese Frist kann durch Beschluss des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart verlängert werden.


§ 3
Verfahren

Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156 a BauGB finden keine Anwendung.

§ 4
Genehmigungspflichten

Die Vorschrift des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge findet Anwendung.

§ 5
Inkrafttreten

Die Satzung tritt gemäß § 143 Abs. 1 BauGB am Tage der Bekanntmachung in Kraft.


2. Kosten- und Finanzierungsübersicht:

Von der Kosten- und Finanzierungsübersicht zum Sanierungsverfahren Stammheim 3 - Freihofstraße - entsprechend Anlage 2 wird Kenntnis genommen.


3. Mittelbereitstellung: Im Vermögenshaushalt 2009 werden außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 170.000 € bewilligt, die durch Sperrung entsprechender Beträge beim Verfahren Sanierung Stuttgart 21 - Teilbereich C1, Innerer Nordbahnhof und Randgebiete - gedeckt werden.
Ein Plan zu der im Betreff genannten Angelegenheit ist im Sitzungssaal ausgehängt.


OB Dr. Schuster stellt fest: