Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
64
9
Verhandlung
Drucksache:
1023/2008
GZ:
StU
Sitzungstermin:
02.04.2009
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Schuster
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Huber-Erdtmann
sp
Betreff:
Sanierung Stammheim 3 - Freihofstraße -
Satzung über die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebiets nach § 142 BauGB
Vorgang:
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 03.03.2009, nicht öffentlich, Nr. 82
Ergebnis: Votum, dass auf die Einbringung verzichtet wird
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 24.03.2009, nicht öffentlich, Nr. 108
Verwaltungsausschuss vom 01.04.2009, nicht öffentlich, Nr. 115
jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 26.02.2009, GRDrs 1023/2008, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Satzung:
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat aufgrund von § 142 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO), jeweils in der aktuell gültigen Fassung, in seiner Sitzung am 02.04.2009 folgende Satzung über die Festlegung des Sanierungsgebiets Stammheim 3 -Freihofstraße - beschlossen:
§ 1
Festlegung des Sanierungsgebiets
In Stuttgart-Stammheim wird das nachfolgend näher beschriebene Gebiet als Sanierungsgebiet
Stammheim 3 - Freihofstraße -
förmlich festgelegt.
Das Gebiet wird im Wesentlichen abgegrenzt:
Ÿ
im Norden durch die Poppenweilerstraße und den Bereich der neuen Stadtbahnendhaltestelle in der Asperger Straße
Ÿ
im Osten durch das Gebäude Poppenweilerstraße 19, die Gebäude Asperger Straße 11 bis 3 inklusive Freihofplatz sowie die Gebäude Freihofstraße 2 bis 10, Wigandstraße 2, Freihofstraße 26 bis 80 (einschließlich) mit Erweiterung im Bereich Einmündung Korntaler Straße und zwischen Ursulastraße und Hochdorfer Straße und Heutingsheimer Straße 1
Ÿ
im Westen durch die Gebäude Asperger Straße 12 bis 2, Münchinger Straße 1 sowie Freihofstraße 1 bis 73 (einschließlich) mit Erweiterung im Bereich der Tuchbleiche und ab der Korntaler Straße erweitert bis in den Bereich des Tafelwegs, der Schweinfurthstraße und der Amundsenstraße
Ÿ
im Süden durch den Bereich der neuen Stadtbahnhaltestelle Heutingsheimer Straße
Maßgebend ist der Lageplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 07.01.2009. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung und als Anlage beigefügt.
§ 2
Durchführungsfrist
Gemäß § 142 Abs. 3 BauGB soll die Sanierung innerhalb einer Frist von 15 Jahren, das heißt bis 31.12.2023, durchgeführt werden. Diese Frist kann durch Beschluss des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart verlängert werden.
§ 3
Verfahren
Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156 a BauGB finden keine Anwendung.
§ 4
Genehmigungspflichten
Die Vorschrift des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge findet Anwendung.
§ 5
Inkrafttreten
Die Satzung tritt gemäß § 143 Abs. 1 BauGB am Tage der Bekanntmachung in Kraft.
2. Kosten- und Finanzierungsübersicht:
Von der Kosten- und Finanzierungsübersicht zum Sanierungsverfahren Stammheim 3 - Freihofstraße - entsprechend Anlage 2 wird Kenntnis genommen.
3. Mittelbereitstellung:
Im Vermögenshaushalt 2009 werden außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 170.000 € bewilligt, die durch Sperrung entsprechender Beträge beim Verfahren Sanierung Stuttgart 21 - Teilbereich C1, Innerer Nordbahnhof und Randgebiete - gedeckt werden.
Ein Plan zu der im Betreff genannten Angelegenheit ist im Sitzungssaal ausgehängt.
OB
Dr. Schuster
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.