Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
132
6
Verhandlung
Drucksache:
483/2001
GZ:
KBS
Sitzungstermin:
06/21/2001
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Schuster
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Haasis
kr
Betreff:
Verlässliche Grundschule
- Situationsbericht 2001 -
Vorgang: Jugendhilfeausschuss vom 18.06.2001,
öffentlich, Nr. 45
Ergebnis: mehrheitliche Ablehnung (7 Gegenstimmen, 3 Enthaltungen) der Ziff. 4 des Beschlussantrags,
einmütige Zustimmung zu den Ziffn. 1 bis 3 und 5 bis 7 des Beschlussantrags
Verwaltungsausschuss vom 20.06.2001,
öffentlich, Nr. 266
Ergebnis: einmütige Zustimmung zum in Ziff. 4 wie folgt ergänzten/geänderten Beschlussantrag: "Der auf ein Jahr befristete Raumstandard wird
als Grundsatz bis
auf weiteres
festgeschrieben".
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Kultur, Bildung und Sport vom 07.06.2001, GRDrs 483/2001, mit folgendem
Beschlussantrag
(in der vom Verwaltungsausschuss verabschiedeten Fassung):
Vom Bericht über die derzeitige Situation beim flächendeckenden Ausbau der ergänzenden Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule und das weitere Vorgehen der Verwaltung wird Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird ermächtigt - bei Vorliegen der Voraussetzungen - zum Schuljahr 2001/2002 weitere 15 Gruppen einzurichten.
Bei den Förderschulen wird die unentgeltliche Betreuung von 6 auf 8 Stunden pro Gruppe erhöht.
Der auf ein Jahr befristete Raumstandard wird als Grundsatz bis auf weiteres festgeschrieben.
Der erforderliche Personalbedarf in Höhe von bis zu
6,05
Stellen brutto wird anerkannt.
5,66
Stellen (Verg.Gr. VI b BAT) für Betreuungskräfte (hiervon 0,51 Stellen für Springkräfte und 0,47 Stellen für die Aufstockung der Betreuungszeit an den Förderschulen )
0,39
Stellen für die Sachbearbeitung in der Innenverwaltung
Die Verwaltung wird ermächtigt, das Personal - für die
zum nächsten Stellenplan
zu schaffenden Stellen - bereits baldmöglichst ohne Blockierung von Planstellen einzustellen bzw. bestehende Arbeitsverträge zu erhöhen.
Die Finanzverwaltung wird ermächtigt, die notwendigen Finanzmittel für die vorstehenden Maßnahmen - falls erforderlich - überplanmäßig bereitzustellen.
OB
Dr. Schuster
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.