Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 828/2008
Neufassung
Stuttgart,
12/04/2008



Optimierter Regiebetrieb "Erziehung, Bildung und Betreuung"



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Einbringung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
17.12.2008
21.01.2009
22.01.2009



Beschlußantrag:

1. Der Beschluss des Gemeinderats vom 21.12.2007 einen Eigenbetrieb für die städtischen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen zu gründen, wird nicht weiterverfolgt. 2. In einer ersten Stufe werden ab 01.01.2009 die Bildungs- und Betreuungsangebote des Jugendamts in der Organisationsform entsprechend der Anlage 1 geführt.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, spätestens zum Doppelhaushalt 2010/2011, auf der Grundlage der Finanzierungssystematik von Kindertagesstätten freier Träger ein Budgetierungskonzept zu entwickeln, das hinsichtlich der Bewirtschaftung von Ressourcen mehr Flexibilität einräumt als bisher. Dazu gehört ein kennzahlenbasiertes Berichts- und Steuerungssystem.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, rechtzeitig zu den Haushaltsplanberatungen 2010/2011 die Ergebnisse der Umsetzung zu berichten.

5. Von den geplanten Umsetzungsschritten, insbesondere zur Schulkindbetreuung, wird Kenntnis genommen.


Begründung:


zu Ziffer 1 des Beschlussantrags:

Im Zusammenhang mit dem Doppelhaushalt 2008/2009 wurde der Grundsatzbeschluss gefasst, die städtischen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen unter Einbeziehung externer Begleitung in einem Eigenbetrieb zusammenzufassen.

Die Organisationsform des Eigenbetriebs steht für die Ziele des Gemeinderatsbeschlusses, unter dem Dach der Stadtverwaltung einen möglichst weitgehend selbstständig handelnden Betrieb zu gründen. Die Gründung eines Eigenbetriebs erfordert erheblichen Aufwand, der sich im Fall der Kindertageseinrichtungen nicht über Entgelte refinanziert.

Es ist zu befürchten, dass ein Festhalten an dem Grundsatzbeschluss mit Blick auf die in diesem Bereich anstehenden Aufgaben und Veränderungen, wie z. B. der Ausbau der Kleinkindbetreuung, die Umsetzung der Stuttgarter Bildungspartnerschaft und die Realisierung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinderarmut kontraproduktiv und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur schwer zu vermitteln wäre. Hinzu kommt, dass die Fachverwaltung davon ausgeht, dass sich die meisten der mit einer Eigenbetriebsgründung verbundenen Vorteile durch Schaffung der entsprechenden Strukturen und Rahmenbedingungen auch mit der Bildung eines optimierten Regiebetriebs erreichen lassen, ohne dass dabei vergleichbar tief greifende organisatorische und strukturelle Veränderungen vorgenommen werden müssen.


Zu Ziffer 2 des Beschlussantrags:

Die Verwaltung teilt die Auffassung der Gemeinderatsfraktionen, dass die kommunalen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen den Anforderungen der Zukunft gerecht werden müssen.

Es sind deshalb zwei wesentliche Ziele zu definieren: · Schaffung eines kommunalen Bildungs- und Betreuungsträgers, insbesondere um auch im Bereich der Schulkinder vermehrt qualitativ hochwertige Angebote zu machen · Vernetzung der Bildungs- und Betreuungsangebote mit den übrigen Diensten der Jugendhilfe, um insbesondere auf die Situation der Familien (Armut, Migration) ganzheitlich reagieren zu können. Das Jugendamt hat bei den Tageseinrichtungen in der Vergangenheit in den Bereichen des qualitativen und quantitativen Ausbaus wesentliche Fortschritte erreicht. Der nächste Schritt der Weiterentwicklung besteht darin, dem Betriebsmanagement die Möglichkeiten und Instrumente zu geben, die künftigen Anforderungen als Teil der Stuttgarter Bildungspartnerschaft zu erfüllen. Dies kann in der Struktur eines optimierten Regiebetriebs erfolgen.

Der optimierte Regiebetrieb wird innerhalb des Jugendamts gebildet. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass den Erfordernissen der Einheitlichkeit der Jugendhilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz Rechnung getragen wird.

Der Bildung des Regiebetriebs mit zwei Abteilungsleitungen steht der weitere Ausbau der Beratungszentren mit ebenfalls zwei Abteilungsleitungen gegenüber. Der Allgemeine Soziale Dienst und die psychologische Beratung sind bereits jetzt in fast allen der 10 Regionalbereichen zusammengefasst. Dieser Prozess soll sobald die räumliche Unterbringung gelöst ist, abgeschlossen werden. In einem weiteren Schritt werden Jugendgerichtshilfe und Beistandschaften dezentralisiert. Dadurch wird die Dienstleistungsqualität für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort erhöht. Gleichzeitig wird die interdisziplinäre Vernetzung der Angebote verbessert.


Zu Ziffer 3 des Beschlussantrags:

Um dem städtischen Bildungsträger im Rahmen der für die Stadtverwaltung geltenden Regelungen und Normen Möglichkeiten einzuräumen, wie sie freien Trägern offen stehen, sind im Bereich der Ressourcenverantwortung weitergehende Maßnahmen zu ergreifen.

Die Bildung einer Gesamtbudgetsumme kann in Bezug zu erbrachten Leistungen gesetzt werden. Entsprechende Steuerungs- und Controllingmechanismen sind einzurichten.

Die Verwaltung wird insbesondere folgende Punkte prüfen:

· Flexible Handhabung des Stelleneinsatzes
· Flexibilisierung in der Bewirtschaftung von Personal und Sachmitteln
· Reinvestition erwirtschafteter Mittel
· Verbesserung von Belegungssteuerung und der Auslastung.

Darüber hinaus sind verwaltungsvereinfachende Effekte zu erwarten, die in der Summe schnellere Bearbeitungszeiten erbringen und dadurch eine bessere Konzentration auf Qualitätsentwicklung ermöglichen. Bezüglich des flexiblen Stelleneinsatzes könnte jeweils zu den Stellenplanberatungen die entsprechende Bereinigung vorgenommen werden.


Zu Ziffer 4 des Beschlussantrags:

Um die Wirksamkeit des Einsatzes der Instrumente zu überblicken und Steuerungsmaßnahmen zu erkennen, wird es notwendig Kennzahlen zu entwickeln, die quantitative, qualitative und finanzielle Faktoren in einem transparenten Steuerungs- und Controllingsystem vereinigen. Das System soll gleichermaßen für die Führungskräfte des Amtes, die Referatsebene und den Gemeinderat geeignet sein und damit sowohl operative als auch strategische Steuerung verbinden. Damit soll eine prozessnahe Erfolgskontrolle stattfinden können, welche ein schnelles Reagieren und Anpassen im Rahmen von Qualitätsmanagement gewährleistet.


Zu Ziffer 5 des Beschlussantrags:

Im ersten Schritt zum 01.01.2009 wird die Abteilungsstruktur im Jugendamt durch die Bildung von zwei Fachabteilungen für den Bereich der Tageseinrichtungen und zwei Fachabteilungen für den Bereich Jugend und Familie verändert.

Im Laufe des Jahres 2009 werden die Instrumente des Regiebetriebs mit der notwendigen technischen Unterstützung eingeführt.

Der Ausbau von Ganztagesschulen vor allem im Grundschulbereich hat erhebliche Auswirkungen auf die heutigen Schulkindbetreuungsangebote. Das Angebot der Verlässlichen Grundschule wird nicht mehr die Bedeutung wie bisher haben. Auch die Nachfrage nach Hortplätzen wird sich massiv verringern. Im Vorfeld der Antragstellung beim Land zur Genehmigung der Umwandlung in eine Ganztagesschule erarbeitet die jeweilige Schule ein auf die speziellen Bedürfnisse der Kinder ausgerichtetes pädagogisches Konzept, in dem der Schwerpunkt des Einsatzes der zusätzlichen Lehrerstunden und die darauf abgestimmten, von der Kommune zu ergänzenden Betreuungs- und Bildungsinhalte dargestellt werden. Auf dieser Grundlage wird ein Träger der Jugendhilfe gesucht, der bereit ist, gemeinsam mit der Schulleitung diese Vorstellungen umzusetzen und bedarfsorientiert fortzuentwickeln.

Ungeklärt ist in diesem Zusammenhang auch noch die Rolle und Schnittstelle hin zum neu einzurichtenden Kompetenzzentrum Stuttgarter Bildungspartnerschaft, das ja u. a. die Aufgabe hat, verschiedene Partner und Kompetenzen in Bildung und Betreuung zusammenzuführen.

Aus diesen Gründen sollte daher nach Auffassung der Verwaltung zunächst die laufende Entwicklung abgewartet werden, bevor eine mögliche Übertragung der Verlässlichen Grundschule vom Schulverwaltungsamt auf das Jugendamt erfolgt. Die Antragstellung beim Land für die erste Stufe der (teil-)gebundenen Ganztagsschulen läuft bis 2010. Eine Übertragung führt zu zusätzlichen Schnittstellen zur Schulverwaltung und wäre nur sinnvoll, wenn sich herausstellt, dass sich wesentliche Synergien im Jugendamt ergeben. Dies wird genauso geprüft wie die Möglichkeit, umgekehrt die Übertragung von Hortangeboten, die sich im Schulgebäude oder auf dem Schulgrundstück befinden, an das Schulverwaltungsamt. Der Bildungsträger Jugendamt wird sich ungeachtet der o. g. Prüfung bereits zum Schuljahr 2009/2010 um die Trägerschaft der Betreuung in Ganztagesschulen bewerben.

Die wesentlichen Schnittstellen und Ebenen der Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern zum heutigen Stand, sind in Anlage 2 dargestellt.

Finanzielle Auswirkungen


Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.


Beteiligte Stellen

Das förmliche Beteiligungsverfahren des Personalrats wurde eingeleitet.


Erledigte Anträge/Anfragen

Antrag Nr. 329/2008 der SPD-Gemeinderatsfraktion
Antrag Nr. 321/2008 der CDU-Gemeinderatsfraktion/Bündnis 90/Die Grünen-Gemeinderatsfraktion



Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen

Anlage 1: Übergangsorganigramm ab 01.01.2009
Anlage 2: Wesentliche Schnittstellen Betreuung, Bildung u. Erziehung





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