Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB 0414-00
GRDrs 342/2007
Stuttgart,
06/01/2007



Veräußerung der Geschäftsanteile an der N. N.GmbH
(Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht), Reutlingen




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
20.06.2007
21.06.2007



Beschlußantrag:

Der Veräußerung der städtischen Geschäftsanteile an der N. N. GmbH (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht), Reutlingen wird zugestimmt.


Begründung:


Die N. N. GmbH (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) mit Sitz in Reutlingen entwickelt und vertreibt bibliotheksspezifische Produkte und Dienstleistungen für öffentliche Bibliotheken und andere Einrichtungen im Inland und Ausland. Die Landeshauptstadt Stuttgart besitzt 7 Geschäftsanteile (Nominalwert 35.840 EUR oder 1,64 %) am Stammkapital der Gesellschaft von 2.181.120 EUR (426 Anteile à 5.120 EUR). Neben der Landeshauptstadt Stuttgart sind weitere 43 Gesellschafter an der N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) beteiligt – im Wesentlichen Länder und Kommunen.

Da die Gesellschafterstruktur mit vielen Kleinst-Beteiligungen und einer Struktur wie bei einer AG ungünstig ist, wurden in den letzten Jahren gezielt Gesellschaftsanteile von hauptsächlich kommunalen Kleinst-Gesellschaftern (unter 1 %) aufgekauft. Dadurch wurde die Zahl der Gesellschafter von 73 (Stand Juni 2002) auf 44 (Stand Juni 2006) reduziert. Insbesondere wurden Anteile durch den Geschäftsführer aufgekauft, der mit 43 Anteilen inzwischen der größte Einzelgesellschafter ist.

Da es immer wieder Verkaufsabsichten einzelner Gesellschafter gibt, wird die Gesellschafterstruktur permanent öffentlich diskutiert. Dies bringt Unsicherheiten und wirkt sich nachteilig auf die N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) aus. Daher hat der Aufsichtsrat in einer außerordentlichen Sitzung am 8. Dezember 2006 die Geschäftsführung beauftragt, bei allen Gesellschaftern ein Votum für oder gegen eine langfristige Beteiligung an der N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) einzuholen, um dann einen langfristig stabilen Gesellschafterkreis zu erhalten.

Diese Anfrage hat die Beteiligungsverwaltung zum Anlass genommen, die Beteiligung an der N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) auf ihre Erforderlichkeit hin zu überprüfen und empfiehlt aus folgenden Gründen eine Veräußerung der Gesellschaftsanteile:

- Da die N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) ihre für die Stadtbücherei Stuttgart wichtigen Leistungen gleichwertig für alle öffentlichen und wissenschaftlichen Bibliotheken in Deutschland erbringt, kann die Stadtbücherei unabhängig von einer Beteiligung an der Gesellschaft weiterhin von dort die benötigten Produkte und Dienstleistungen beziehen und die öffentliche Aufgabe „Bibliothek“ erfüllen. Von der Gesellschaft wurde in diesem Zusammenhang ausdrücklich der Fortbestand der N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) sowie die Verbesserung und der Ausbau des Aufgabenspektrums garantiert.

- Bei einer Beteiligungsquote von 1,64 % besteht so gut wie keine Einflussmöglichkeit auf die Geschäftspolitik/Aufgabenerfüllung, denn zum einen steht der Landeshauptstadt Stuttgart kein Aufsichtsratssitz zu; zum anderen hat die einmal jährlich stattfindenden Gesellschafterversammlung nur wenige Kernkompetenzen (z.B. Feststellung JA und Gewinnverwendung, Entlastung Geschäftsführung und Aufsichtsrat, Änderungen des Gesellschaftsvertrags). Wegen der einer AG gleichkommenden Gesellschafterstruktur wurden sogar einige Kompetenzen, die nach § 103a GemO eigentlich der Gesellschafterversammlung vorbehalten sein müssen, dem Aufsichtsrat zugewiesen.

- Kritisch ist die in § 102 Abs. 1 Nr. 1 GemO vorgeschriebene Erfüllung des „öffentlichen Zwecks“ der Gesellschaft in folgender Hinsicht: Gemäß § 3 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags werden die Produkte der N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) nicht nur für öffentliche Bibliotheken entwickelt und an diese verkauft, sondern auch an „andere Einrichtungen“. Darüber hinaus sieht der Gesellschaftszweck auch eine Betätigung im Ausland vor, was von der N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) bereits gemacht wird und im europäischen Ausland auch gezielt vorangetrieben bzw. ausgebaut wird.

Somit wird durch die Veräußerung der Geschäftsanteile an der N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) die Aufgabenerfüllung der Landeshauptstadt Stuttgart nicht beeinträchtigt. Auch der Landesrechnungshof Baden-Württemberg kam bei einer Prüfung zu dem Ergebnis, dass aus Landessicht für eine Beteiligung an der
N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) kein wichtiges Landesinteresse mehr besteht und hat daher dem Land eine Veräußerung der Anteile empfohlen. Der Finanzausschuss des Landtags hat inzwischen einen entsprechenden Beschluss gefasst.

Der Verkauf der Geschäftsanteile ist von der Gesellschafterversammlung, die ein Vorkaufsrecht hat, zu genehmigen. Als Termin hierfür ist der 27. Juni 2007 vorgesehen.

Der Gemeinderatsbeschluss ist der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.


Finanzielle Auswirkungen

Es liegt ein verbindliches und abgestimmtes Angebot eines Gesellschafterkreises vor, die Anteile zum Nominalwert (5.120 EUR pro Anteil), zu erwerben. Dies entspricht einem Verkaufserlös von 35.840 EUR für die Landeshauptstadt Stuttgart. Dieser Preis liegt über dem Buchwert der Beteiligung und dem in einer im November 2004 vorgenommenen Bewertung der Anteile festgestellten Wert.

Aus dem Veräußerungserlös sind die Notarkosten zu bezahlen, die je zur Hälfte von beiden Seiten getragen werden. Durch den Abschluss eines Sammelvertrags (Zusammenfassung mehrerer veräußernder Gesellschafter), werden die Notarkosten gering gehalten.


Beteiligte Stellen

Referat KBS hat die Vorlage mitgezeichnet




Michael Föll
Erster Bürgermeister


Anlagen

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