Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
48
2
Verhandlung
Drucksache:
239/2002
GZ:
8110-00
Sitzungstermin:
03/21/2002
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Schuster
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Haasis
sp
Betreff:
Vereinbarungen zwischen den Neckarwerken
Stuttgart AG (NWS) und der Landeshauptstadt
Stuttgart bezüglich Fernmeldekabeltrassen,
Darlehensgewährung und Müllverbrennung
Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 20.03.2002,
nichtöffentlich, Nr. 145
Ergebnis: Weiterleitung ohne Votum
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 14.03.2002, GRDrs 239/2002, mit folgendem
Beschlussantrag
:
1. Dem Abschluss eines Vertrags über die vergleichsweise Regelung der Eigentumsverhältnisse und der Nutzung an den Fernmeldekabeltrassen und den Verteilern zwischen NWS und LHS (Anlage 2 ) wird zugestimmt.
Der von der NWS zu bezahlende Einmalbetrag von 51,13 Mio. EUR wird im Vermögenshaushalt 2002 bei der Einnahme-Finanzposition 2.0200.3500.000-0001, Haupt- und Personalamt - Beiträge u.ä.-, vereinnahmt.
2. Der Gewährung eines Darlehens der LHS in Höhe von 51,13 Mio. EUR an die NWS (Anlage 3) wird zugestimmt. Der Aufwand ist aus Mitteln des Vermögenshaushalts 2002, Ausgabe-Finanzposition 2.8300.9250.000-0020, Kombinierte Versorgungs- und Verkehrsunternehmen - Darlehensgewährung an NWS -, zu decken.
Dazu wird bei der Ausgabe-Finanzposition 2.8300.9250.000-0020 eine außerplanmäßige Ausgabe von 51,13 Mio. EUR zugelassen. Der Mehraufwand ist gedeckt durch Mehreinnahmen bei Einnahme-Finanzposition 2.0200.3500.000.0001.
3. Der Vereinbarung zwischen NWS, EnBW, T-Plus und LHS über die Eckpunkte zur Neuordnung bestehender Verträge im Bereich der Abfallverbrennung wird zugestimmt.
OB
Dr. Schuster
bittet um Abstimmung über die Ziffn. 1 und 2 des Beschlussantrags. Zu Ziff. 3 würden in einer ergänzenden Vorlage die Auswirkungen des T-Plus-Vertrages nochmals im Einzelnen dargestellt.
Der Vorsitzende stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
einstimmig
wie
in den Ziffn. 1 und 2
beantragt
.
Die Ziff. 3 wird
zurückgestellt
.