Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau
Gz:
GRDrs 152/2007
Stuttgart,
06/13/2007



Sanierung Stuttgart 25 -Arnulf-Klett-Platz-
Satzung über die Erweiterung des
Sanierungsgebietes nach § 142 BauGB




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Einbringung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
nicht öffentlich
nicht öffentlich
öffentlich
26.06.2007
03.07.2007
04.07.2007
05.07.2007



Beschlußantrag:

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat auf Grund von § 142 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) in der jeweils aktuellen Fassung in seiner Sitzung am folgende Satzung über die förmliche Festlegung der Erweiterung des Sanierungsgebiets Stuttgart 25 -Arnulf-Klett-Platz- beschlossen.

§ 1
Erweiterung des Sanierungsgebiets

Das Sanierungsgebiet Stuttgart 25 -Arnulf-Klett-Platz- wird um das Flurstück 635/4, die Teilfläche südlich des Charlottenplatzes, die Teilfläche nördlich des Gebhard-Müller-Platzes, sowie um die straßenbegleitenden Vorbereiche am Akademiebrunnen, vor dem Landtag, vor dem Staatstheater, vor der Staatsgalerie, vor dem Kammertheater, vor dem Haus der Geschichte, vor dem Haus der Abgeordneten, vor der Landesbibliothek sowie vor dem Hauptstaatsarchiv erweitert.

Maßgebend ist der Lageplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung der Landeshauptstadt Stuttgart vom 1. März 2007. Dieser Plan ist Bestandteil der Satzung und als Anlage beigefügt.
§ 2
Verfahren

Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a finden keine Anwendung.

§ 3
Genehmigungspflichten

Die Vorschrift des § 144 ff BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge findet keine Anwendung.

§ 4
Inkrafttreten

Die Satzung tritt gemäß § 143 Abs. 1 BauGB am Tage der Bekanntmachung in Kraft.


Begründung:


Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat in seiner Sitzung am 21. Juli 2005 die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Stuttgart 25 -Arnulf-Klett-Platz- beschlossen. Im Frühjahr 2006 wurde die erste Teilüberdeckelung der B14 fertig gestellt. Die Erweiterung des Sanierungsgebiets dient dazu, das Projekt Wilhelmspalais sowie straßenbegleitende Randstreifen der Konrad-Adenauer-Straße einzubeziehen. Nach einer Untertunnelung der Straße bis zum bis zum Gebhard-Müller-Platz können somit an der Oberfläche die Übergänge zu den Vorbereichen der Kulturbauten adäquat gestaltet werden.

Es ist beabsichtigt, die Umgestaltung des Wilhelmspalais zum Stadtmuseum im Rahmen der Städtebauförderung durchzuführen. Der Investitionsaufwand beläuft sich nach heutigem Stand auf mindestens 20 Mio. € ohne Einrichtungskosten. Die finanzielle und technische Abwicklung des Projekts durch das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung wird Gegenstand des Sachbeschlusses zum Umbau des Wilhelmspalais sein.

Finanzielle Auswirkungen

keine


Beteiligte Stellen

Referat AK
Referat WFB


Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Matthias Hahn
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Lageplan




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Vorlage1522007.pdf