Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz:
OB
GRDrs
664/2001
Ergänzung
Stuttgart,
07/11/2001
Vereinbarung zur weiteren Zusammenarbeit zur Realisierung der Projekte Stuttgart 21 und der Neubaustrecke Wendlingen - Ulm
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Gemeinderat
Beschlußfassung
öffentlich
12.07.2001
Beschlußantrag:
Ergänzung des Beschlußantrages zu Ziffer 2.7 der obigen Vereinbarung:
1. Die Stadt bekräftigt ihren Beschluß vom 24. Februar 2000 (vgl. GRDrs 89/2000). Danach wird die Stadt erst dann den Bebauungsplan für die Fläche A1 unverzüglich in Kraft setzen, wenn der Aufsichtsrat der Bahn abschließend das Projekt Stuttgart 21 beschlossen und den städtebaulichen Verträgen zugestimmt hat.
2. Die Stadt ist bereit, für die Baufelder
1, 2, 3
und
14
die planungsrechtlichen Grundlagen für eine Bebauung zu schaffen, soweit dies in den vergangenen Wochen nicht bereits geschehen ist.
Begründung:
Der Bahn ist seit den Verhandlungen über einen Vertrag zur Realisierung von Stuttgart 21, beginnend im November 1999, bekannt, daß der Bebauungsplan A1 in seiner jetzigen Form zwingend Stuttgart 21 voraussetzt. Die darin vorgesehene Verdichtung sowie die möglichen Nutzungen sind nur dann im Sinne des Planungsrechts richtig abgewogen, wenn Stuttgart 21 realisiert wird. Dies bedeutet, daß bei Nichtrealisierung von Stuttgart 21 eine erneute Überprüfung der städtebaulichen Zielsetzungen mit planungsrechtlichen Abwägungen und entsprechenden Änderungen des Bebauungsplans notwendig sind.
Deshalb ist es der Stadt aus planungsrechtlichen wie städtebaulichen Gründen derzeit nicht möglich, über die vier oben genannten Baufelder hinaus eine Bebauung von A1 zu genehmigen, solange eine abschließende Entscheidung über Stuttgart 21 nicht getroffen ist.
Beteiligte Stellen
Dr. Wolfgang Schuster